Nachdem nun die Exuntervermieterin augenscheinlich begriffen hat, dass man als Gläubiger auf allem sitzen bleibt, wenn jemand eine Vermögensauskunft abgegeben hat, kam möglicherweise der Rechtsanwalt der Exuntervermieterin, der gerne Geld verdient, auf eine tolle Idee....
Naja, so toll nun auch wieder nicht, aber er wird sich das Geld halt bei der Exuntervermieterin holen. Denn wer die Musik bestellt, das Gegenüber nicht zahlen kann, bleibt auf den Kosten der Musik sitzen.
Zu den Fakten: Trotz abgegebener Vermögensauskunft auf Seiten der Exuntermieterin meint die Exuntervermieterin, die Exuntermieterin würde wertvolle Einrichtungsgegenstände (Möbel) besitzen....
Entschuldigt bitte, aber jetzt darf herzhaft gelacht werden.
Nicht nur, dass die Exuntervermieterin die Möbel der Exuntermieterin kennt, nein der geschäftstüchtige Anwalt der Exuntervermieterin lacht sich ins Fäustchen. Er weiß, dass bei der Exuntermieterin kein pfändbare Mobiliar befindlich ist, schafft es aber die Exuntervermieterin davon zu überzeugen, doch eine Mobiliarpfändung zu probieren, obwohl wie gesagt schon eine Vermögensauskunft abgegeben wurde.
Folge? Dafür muss die Exuntervermieterin erst mal was an den geschäftstüchtigen Anwalt zahlen.....😂
Also beauftragt der geschäftstüchtige Anwalt einen Gerichtsvollzieher, damit dieser Möbel pfänden.... Und richtig, das verursacht auch Kosten. Gerichtsvollzieherkosten.
Tja, und nun stellt der Gerichtsvollzieher fest, es ist nichts zu pfänden. Alles nur Möbel einer normalen Lebensführung. Diese sind unpfändbar!
Und nun?
Wie gesagt, wer die Musik bestellt, der muss auch zahlen.
Die Exuntervermieterin muss also ihren geschäftstüchtigen Anwalt zahlen, als auch die Kosten des Gerichtsvollziehers für seinen erfolglosen Besuch.
Somit freut sich der Anwalt....... und ausser Spesen nichts gewesen.
Ob der Anwalt die Exuntervermieterin darauf aufmerksam machte, was mit den Kosten eines erfolglosen Pfändungsversuches ist? 🤔
Übrigens, die Exuntermieterin wird bereits schuldentechnisch betreut und ist in der Vorbereitung auf dem Weg in die 3jährige Privatinsolvenz.
Sie würde ja gerne Ihre Gläubiger befriedigen, aber was nicht geht, geht leider nicht.
Und kleiner Tipp was man mit geschäftstüchtigen Anwälten machen sollte als Mandant: Nicht allem folgen, was nur dem Anwalt die Taschen füllt. Der freut sich über solche Mandanten.
Und immer daran denken, dass man bei einem überschuldeten Gläubiger bedauerlicher Weise auf allem an Kosten sitzen bleibt, auch auf den Kosten durch völlig unnütze und im Grundsatz sinnfreie Pfändungsversuche von Mobiliar, zu der der geschäftstüchtige Anwalt wohl riet.
Aber wenn der Gläubiger gerne auf immer mehr Kosten sitzen bleibt, es ist seine Entscheidung. Die Zeche für diesen Unsinn eines Möbelpfändungsversuchs zahlt nun die Gläubigerin.
Manchmal ist es gut, wenn man auch einfach einmal den Kopf einschaltet und statt auf Kosten einer absehbar erfolglosen Möbelpfändung und Anwaltskosten zu sitzen, sich mal ein leckeres Gläschen Wein gönnt.
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