Samstag, 6. Juni 2020

Verfügung gegen Vermieterin erwirkt

Die Vermieterin ärgerte sich einmal wieder vielleicht über sich selber, schlecht gefärbte Haare, die Welt, zuviel Kothaufen oder Erbrochenes im Flur und Eingangsbereich und wer weiß was noch.

Also suchte sie wahrscheinlich einen Stressreduzierer und begann, aus laufenden Waschprogrammen, die Wäsche von mir aus der Waschmaschine zu nehmen und diese vor meine Tür zu werfen. Hauptsache man kann die Untermieterin terrorisieren.

Als einen das "Nur vor die Tür werfen" scheinbar nicht mehr erfüllte, packte man die klitschnasse Wäsche und stellte diese kurzerhand vor die Haustür in das Treppenhaus.

Zusätzlich hatte die Vermieterin den von ihr erstellten Mietvertrag nicht richtig im Kopf, als sie begann überall zu berichten, die Untermieterin hätte keine Nutzungsberechtigung an Geräten oder an der Terrasse. Ich fragte mich, wofür sie denn monatlich 350,-- Euro Miete erhält.

Dies sah das Gericht anhand der wahrheitsgemäß vorgetragenen Dingen dann ja auch völlig anders.

Warum seitdem die Vermieterin überall ruft "Gewonnen" erschließt sich mir persönlich nicht. Denn das einzige Urteil welches erwirkt wurde, erwirkte die Untermieterin gegen die Vermieterin. 

Der eine nennt es halt "Gewonnen" der andere nennt es so: Verbotene Eigenmacht u. Sachbeschädigung














Was besonders unglaublich ist, nachdem einige Menschen über das Urteil informiert wurden, ging die Vermieterin zum Gegenangriff über und unterstellte mir Verleumdung, da es dieses Urteil gegen sie nicht gäbe. Naja, hier ist nun der Beweis: Es gibt das Urteil sehr wohl. Liebe Vermieterin, auch wenn Sie es lieber anders gehabt hätten und es auch anders weitergeben, sie wurden zur Unterlassung verurteilt, weil sie sich an den Sachen der Untermieterin vergriffen.

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