Freitag, 8. Mai 2020

Nein, die Vermieterin hat niemals der Untermieterin gedroht ihr auf die Fresse zu hauen.......


Natürlich spielen wir hier keine Aufnahmen ab, in der man die Stimme der Vermieterin erkennt.


Es gibt ja hübsche Apps, mit denen man dies entsprechend so ändern kann, dass es sogar unterhaltsam klingt.

Die Aufnahme wurde angefertigt am  09.05.2020 um 21.49 Uhr. Und ja, die Vermieterin weiß, dass sie aufgenommen wird wenn sie die Untermieterin anpöbelt.

Es ist die verfremdete Originalaufnahme einer Gewaltandrohung, die natürlich die Vermieterin nie machte.....

Übrigens, das Original der Aufnahme wurde bereits vor einem Gericht abgespielt und als Beweis zugelassen.

Und zusätzlich hat die Vermieterin in ähnlicher Form auch die Untermieterin bedroht, während diese telefonierte. Tja, und der Gesprächsteilnehmer der Untermieterin könnte dies alles wortwörtlich verstehen und ist nun Zeuge vor Gericht gegen die Vermieterin.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Immer vorher gut überlegen, was man schreibt....

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Kosten, auf denen man sitzen bleibt.... oder viel Wind um nichts!

  Manchmal stellt man sich die Frage, wie man als Rechtsanwalt seinem Mandanten das Geld aus der Tasche zieht, und der Mandant es nie wieder...