Montag, 20. April 2020

Unschöne Fotos zeigen oft die Wahrheit

Nachdem in einem Post ja das Gerichtsurteil zu lesen ist gegen die Vermieterin möchte ich Euch nicht Fotos davon vorenthalten.

Ach und bevor die Vermieterin wieder Drohungen ausspricht:

Als Untermieterin darf man seine nasse Wäsche, die eine Vermieterin vor Zimmertüren wirft, fotografieren. Ebenso darf die Untermieterin ihre nasse Wäsche im Treppenhaus fotografieren.

Es ist der Vermieterin nämlich nicht recht, dass man irgendwie sehen kann, dass die Untermieterin die Wahrheit erzählt. Daher versucht die Vermieterin Fotos die die Untermieterin selbstverständlich in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Flur, Treppenhaus, Küche, Bad und Zugängen machen darf, da sie diese ja mit anmietete, zu verhindern.

Aber wie gesagt, diese Fotos hier durfte die Untermieterin machen und sie darf diese auch zeigen.

Hier sind die Tüten in die die Vermieterin die nassen Sachen der Untermieterin packte und in das Treppenhaus stellte.











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