Als die Untermieterin aus ihrem Wohnbereich in Richtung Bad gehen wollte, fand sie im Flur (Gemeinschaftsraum) dieses Stillleben vor. Die hübschen Schaufeln lagen dort etwa 9 Tage.
Dafür hörte die Vermieterin nicht auf zu betonen, dass der Gestank in der Wohnung nicht an ihr und ihren Tieren, an ihrem Dreck und an der Unsauberkeit und fehlender Hygiene liegt, sondern natürlich nur an der Untermieterin.
Die Schaufeln gehörten jedoch der Vermieterin.
Dafür hörte die Vermieterin nicht auf zu betonen, dass der Gestank in der Wohnung nicht an ihr und ihren Tieren, an ihrem Dreck und an der Unsauberkeit und fehlender Hygiene liegt, sondern natürlich nur an der Untermieterin.
Die Schaufeln gehörten jedoch der Vermieterin.

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