Dienstag, 23. Juni 2020

Schikane wo es geht... aber nicht mit mir!

In der gegen die Vermieterin erwirkte Verfügung konnte man im Urteil ersehen, dass es durch die mietvertragliche Vereinbarung der Nutzung von Waschmaschine und Trockner keine Einschränkungen oder gar nur bestimmte Wochentage gab, an denen ich diese benutzten durfte.

Scheinbar hat die Vermieterin dies ihrem "Nachwuchs" nicht erklärt, denn dieser klebte einige Tage, nachdem die Vermieterin das Gerichtsurteil erhielt, folgenden Zettel an die Badezimmertür.




Was passierte nun, nachdem ich diesen Zettel an der Badezimmertür vorfand?

Ich holte meine Schmutzwäsche und startete selbstverständlich eine Waschmaschine.........

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