Montag, 24. August 2020

Wenn man selber sich der Verletzung des Briefgeheimnisses als Vermieterin öffentlich überführt....

Seitdem ich aus der Notsituation der Wohnungsräumung den Wohnraum bei der Untervermieterin anmietete, fiel auf, dass nachdem die unhaltbaren Zustände als Mietmangel meinerseits bemägelt wurden, eine Vielzahl von Postsendungen mich urplötzloch nicht erreichten.

Am 23.08.2020 lieferte die Untervermieterin dafür selber die Erklärung. Man betätigte sich an meiner Post. 

Es ist schon sehr mutig als Untervermieterin, die aus ihrer vorher angemieteten Wohnung selber geräumt wurde, sich so aus dem Fenster zu lehnen. Vielleicht fragt die Fangemeinde die Untervermieterin einmal nach dem Grund. Der mir als Untermieterin benannte Grund war angeblich "Eigenbedarf".  Dieser Grund ist durch die Untervermieterin jedoch frei erfunden. Einfach mal direkt die Untervermieterin ansprechen und abwarten, was sie einem erzählt.

Was hat die Untervermieterin es wohl gekostet, dass der Vermieter, der sie räumen liess, über den Gerichtsvollzieher die ganzen Möbel einlagern musste? Und welche Geldforderung im 5stelligen Bereich hatte die Untervermieterin an ihren ehemaligen Vermieter, der sie räumte, zahlen müssen? Was musste dieser nach ihrer Räumung sanieren? Und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis würde auch Auskunft darüber geben, wann die Untervermieterin die Vermögensauskunft in der Vergangenheit abgeben musste (vielleicht sogar mehrfach) und aufgrund der Schulden nach der Räumungen auch Konto- als auch möglicherweise Lohnpfändungen hatte?




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