Nachdem die Untermieterin ja gestern bereits über den "Spontandefekt" des Wärmepumpentrockners nach zwei Trocknungsgängen durch die Vermieterin am Vortrage berichtete, konnte man schon damit rechnen, dass heute wieder etwas kommt.
Wie gut, dass die Untermieterin mehrere Tage lang vor dem Defekt den Trockner nicht nutzt, während die Vermieterin mit diesem, aufgrund des von ihr wöchentlich zu bezwingenden Wäscheberges, mit dem trocknen Vollgas gab.
Dabei fing der Tag so entspannend an mit einem mittäglichen Termin bei der Polizei, um eine saubere, nachprüfbare und wahrheitsgemäße Aussage von Seiten der Untermieterin zu machen. Die Untermieterin muss zugeben, sehr nette Polizisten, die nach kurzem Gespräch genau erkannten, was sich da abzeichnet.
Rachsucht hat sich noch nie ausgezahlt.
Statt die Zeit zu vertrödeln mit Strafanzeigen, die eingestellt werden, sollte man sich vielleicht besser um die eigene Strafsache kümmern, sich auf eine entsprechend gute Verteidigung vorbereiten. Besonders nachdem man gerade vor wenigen Tagen den Computer der Vermieterin sicherstellte.
Aber die Vermieterin hat Recht. Die Untermieterin hat keine Geräte gemietet, sondern sie stehen ihr durch die Miete nur zur Nutzung zur Verfügung. Richtig erkannt auf Seiten der Vermieterin also.
Somit liegt auch die alleinige Wartungspflicht auf Seiten der Vermieterin. Bei einer echten Anmietung wäre dies möglicherweise anders zu sehen. Aber die Vermieterin bestätigt ja, dass es nur ein Nutzungsrecht ist.
Und damit ist die Untermieterin raus aus der Nummer.
Da die Vermieterin etwa 10 Waschmaschienenladungen pro Woche hat, die Untermieterin nur maximal 1 bis 2 Waschladungen, sollte man als Vermieterin schon regelmäßig die Trocknerwartung durchführen. Da die Untermieterin das letzte Mal den Trockner vor mehreren Tagen nutzte und dieser wunderbar funktionierte, die Vermieterin anschließend mindestens 6 x den Trockner nutzte, bevor dieser angebliche Defekt auftrat, war wohl im letzten Trocknungsgang der Vermieterin etwas nicht in Ordnung. Könnte es an der rosa Kartonage gelegen haben, die sich wohl in der Wäsche der Vermieterin im Trockner befand?
Die Untermieterin reinigte stets pflichtbewusst nach jeder Nutzung das innen liegende Sieb (auch Fusselfilter genannt) nach Vorgaben der Vermieterin.
Die Vermieterin postet ein Foto einer Beschädigung des Schwammes im Wartungsbereich eines anderen Filters. Es gibt keine "unsachgemäße Handhabung" bei dem dieser Schwamm beschädigt wird, wenn man nur Wäsche in den Trockner gibt, wie es die Untermieterin handhabte.
Liebe Vermieterin, vielleicht haben Sie einfach mit Gewalt an diesem "Wartungsteil" gerissen ?. Den Schwamm vielleicht zerknüllt bei unsachgemäßer Wartung?
Ich empfehle übrigens Seite 27 bis 29 der Bedienungsanleitung des Gerätes. Warum hat die Vermieterin nicht alle 5 Trocknungsgänge diesen Bereich gewartet, wie dort als notwendig beschrieben? Denn, dass die Vermieterin dies nicht durchführte, zeigt das schöne Bild unübersehbar.
Die Untermieterin kann nicht sagen, ob und wann die Vermieterin die Wartungsintervalle zur Reinigung des Filterschwamms (der übrigens kein Feinfilter ist liebe Vermieterin) und des Kondensators vorgenommen hat. Als Untermieterin ist sie wie gesagt, dafür auch nicht zuständig.
Einfach in die Bedienungsanleitung schauen.
https://www.beko-hausgeraete.de/shopware/media/pdf/31/15/ea/BDA_DPU-7404-XE_D.pdf
Aber wer ernsthaft beteuert, ein Zuckerrest in einer Kaffeetasse sorgt dafür, dass eine Spülmaschine das ganze übrige in sie eingefüllte Geschirr nicht richtig reinigt, ist mit Wartungsarbeiten an einem Trockner vielleicht einfach überfordert. Dann kann natürlich bei unsachgemäßer Wartung schon mal etwas beschädigt werden.
Und vielleicht sollte man keine Gegenstände in den Trockner geben, die rosafarbene Kartonage beinhalten. So etwas kann sicherlich zu Schäden führen.
Aufgrund des "Defektes" wollte dann wenig später diie Untermieterin ihre Wäsche auf die Terrasse zur Trocknung verbringen. Wir erinnern uns? Diese darf die Untermieterin in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr mietvertraglich vereinbart und gerichtlich festgestellt, nutzen. Auch wenn die Vermieterin versuchte dies zu negieren. Sie behauptet ja, die Untermieterin würde lügen, es gäbe dieses Nutzungsrecht nicht.
Über die Bilder, die sich der Untermieterin zeigten, als sie zur Terrasse gelangen wollte, wird sie an dieser Stelle erst einmal schweigen. Sie hat darauf verzichtet, ihre frisch gewaschene Wäsche auf die Terrasse zur Trocknung zu verbringen. Manchmal schüttelt sie nur noch den Kopf. Es gibt halt einen Unterschied zwischen Fakenews, Fakebildern und der Realität hinter der Tür.
Übrigens, so wie der Schwammfilter auf dem Bild aussieht, welches man im Netz vom Trockner postete, ist dies immer noch der erste Filter. Dieser muss regelmäßig auch erneuert werden, da er wohl sonst bricht. Hat die Untermieterin gerade im Internet sich erlesen können.
Im Internet kosten 4 dieser Filter gerade einmal 9,69 Euro bei einem großen Internetauktionshaus Nach Adam Riese pro Schwammfilter 2,42 Euro. Die hatte man sich nicht sparen sollen und nicht seit Jahren wohl den Erstfilter benutzen. Warum man die wohl im 4er Pack kaufen kann? Tja, schnell klar, oder?
Also "Nix is sich" mit Schaden verursacht durch Untermieterin, sondern unübersehbar einfach ein Bruch eines überalterten Schwammfilters, bedingt durch mangelnde Wartung und nie durchgeführtem Austausch.
Langsam ist die inszenierte Schikane nach Meinung der Untermieterin, unübersehbar zwanghaft.
Glaubhaft scheinen sie nur dem Anwalt der Vermieterin, naja der kriegt ja für jede getippte Zeile auch Geld, lach......der hört selbst bei größten ihm erzählten Unsinn zu, und macht das Portemonnaie auf. Also die Untermieterin würde sich so etwas ersparen, denn Fakes fliegen auf und dann bleibt man auf den Kosten für das veranstaltete "Tam Tam" über die "pöööööse Untermieterin" sitzen.
Die Untermieterin ist sich auch sicher, selbst wenn sie schon lange ausgezogen ist, wird man angebliche Schäden posten, die ja nur die Untermieterin verursacht haben kann. Machen Untermieterinnen sicher auch aus der Entfernung, per Telepathie.
Jetzt sollte die Vermieterin einfach für 2,42 Euro einen neuen Schwamm kaufen, mal ordentlich das Fach unten am Trockner aussaugen und schwupps, der Trockner arbeitet garantiert wie ein F1 Bolide, wetten? Dann wird die Wäsche auch wieder trocken, steht übrigens in der Bedienungsanleitung.
Die Untermieterin hat richtig Lust 2,42 Euro der Vermieterin zu schenken, damit man sich einen neuen Schwammfilter kaufen kann.
Übrigens, es ist schon peinlich, wenn die Untermieterin mit einer Ermittlungsbeamtin telefoniert und die Vermieterin währenddessen brüllt, die Untermieterin solle gefälligst die Wäsche nicht zum trocknen in das Bad hängen, sie als Vermieterin würde die Wäsche, wird diese nicht sofort aus dem Bad entfernt, da rausschmeissen etc.
Verbotene Eigenmacht anzukündigen, Drohungen und Beleidigungen auszusprechen, hysterisch schreiend ein Entfernen der Wäsche die im Bad einfach trocknen sollte zu fordern, während eine Ermittlungsbeamtin zuhört, ist schon uncool, oder?
Da hilft auch anschließend nicht das Gegenteil im Internet der Fangemeinde zu berichten. Aber die Fangemeinde ist wie die Anhänger von Trump. Egal welchen Unsinn er erzählt, die Fangemeinde jubelt.........
Daher hat die Untermieterin, obwohl so etwas nicht ihre Art ist, die gesamten Diskussionen auf dem Facebookprofil zur strafrechtlichen Überprüfung an die örtlich zuständige Polizeibehörde gesandt. Darunter auch die Bitte die Äußerungen einer "Mitschreiberin" in der Diskussion ebenfalls auf eventuelle strafrechtliche Relevanz zu prüfen und sollte sich der Verdacht bestätigen, die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten.
Anmerkung: Gegen den von einer Mitschreibein zitierte und verlinkte Schmähblog liegt eine Unterlassungsklage in 47 Klagepunkten vor. Ein Termin ist bereits festgesetzt. Man sollte sich also genau als "Mitschreiber" in einer Facebookdiskussion überlegen, ob man einen strafrechtlich relevanten Schmähblog, der im Status einer angesetzten Hauptverhandlung ist, durch Verlinkung bewirbt.
Übrigens, Hetze in Facebook kann den Job kosten:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/01/04/hetze-auf-facebook-als-kuendigungsgrund/

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