Impressionen aus Zu- und Durchgängen sowie den Gemeinschaftsräumen Küche und Bad. Und ja, die Fotos durfte man als Untermieter machen. Beleg für die Mangelhaftigkeit der Mietsache. Die Fotos, die die Vermieterin von der Person der Untermieterin jedoch machte (Recht am eigenen Bild), sogar urheberrechtlich geschützte Fotos der Untermieterin nutzte ( einfach aus einem Chat geklaut und veröffentlicht), nein, dies durfte sie nicht. Dazu bald mehr über einen Anwalt für Urheberrecht.
Vielleicht berichtet die Vermieterin solange, welche Auflagen ihr das Vetamt machte und ob ihr nicht vielleicht sogar die Zucht untersagt wurde, und was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen "Katzenzucht und Katzenhandel" gegen sie denn so machen.
Übrigens, laut Anwalt der Vermieterin sollte die Untermieterin, wenn die Tür durchs Schlafzimmer verbarrikadiert ist durch Dinge (die Untermieterin nannte es Müll), sie also nicht die Terrasse nutzen kann, die sie vertraglich nutzen durfte und die Vermieterin ihr die Nutzung auch nicht verwehren durfte, doch einfach durch die andere Tür gehen und den zweiten Zugang durchs Wohnzimmer zu nutzen . Damit wurde das Wohnzimmer zum Durchgang, da anderweitig die Terrasse nicht mehr zu erreichen. Tja....









































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