Donnerstag, 3. September 2020

Nachtrag zum Blogbeitrag "Erstunken und erlogen..."



Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist kein Urteil, was etwas für die eine oder andere Partei entscheidet. Leute es ist so herrlich was da eine Vermieterin Euch unterjubelt, oder es versucht und man dies auch noch als bahre Münze ansieht. 

Die Untermieterin reichte, nach erwirkter Verfügung,  einen weiteren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Vermieterin ein. Die Vermieterin musste unter Eid Aussagen machen, dies konnte der "Anwalt in 4ter Generation" der Vermieterin nicht verhindern und die Vermieterin tappte hinein. Dazu später mehr unter dem Thema "falsche eidliche Aussage und ihre Folgen".

In einem Eilverfahren muss der Antragsteller, dies war die Untermieterin, benannte Zeugen selber beibringen, sprich zum Gericht karren. In einem Hauptverfahren ist dies anders, da werden die Zeugen durch das Gericht eingeladen.

Dass die Antragstellerin / Untermieterin nun die Zeugen herbeiholen musste, war ihr unbekannt. Eine Zeugenvernehmung, die die Vermieterin schwer belastet hätte, per Telefon oder Facetime, wurde leider  vom Gericht abgelehnt. Zum Glück für die Vermieterin....

Daher gab es keinerlei Urteil, sondern der Antrag der Untermieterin wurde einfach zurückgewiesen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Untermieterin jetzt nicht ein Hauptverfahren anstreben kann, oder die Punkte des Antrages gegen die Vermieterin nicht existent gewesen wären, ganz im Gegenteil. Dies kommt, und da besonders wegen bewusster falscher Aussagen unter Eid.

Bei Abweisung trägt der Antragsteller immer die Kosten. Über die Kosten erstellt das Gericht immer einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Dies ist, auch wenn die Vermieterin es als dies den Lesern unterjubeln will, kein Gerichtsurteil mit einer Entscheidung. Es ist schon erbärmlich, wie eine Vermieterin versucht durch unwahre Tatsachenbehauptungen zu verschleiern, warum die Untermieterin Mietmängel geltend machte und wie die "Bude" aussah und dazwischen die Katzen der Vermieterin hausen müssten. Darunter schwer kranke Tiere mit Dauerdurchfall und weiterer Tiere mit extremen Entzündungen im Maulbereich usw. die die Vermieterin schon lange einer OP nach eigenen Angaben zuführen wollte, dies aber nicht passierte. Die Schreie eines Tieres mit Dauerdurchfall und blutigen Entzündungsherden im Darmbereich, welches diese Schmerzschreie ausstößt, wenn es Kot absetzt und die Entzündung wieder aktiv ist, hörte die Untermieterin noch kurz vor ihrem Auszug.  

Das Räumungsklageverfahren ist aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Vermieterin bis auf weiteres ausgesetzt. Dies wurde von der Untermieterin beantragt. Auch wurde von der Untermieterin die Staatsanwaltschaft gebeten, die Verfahrensakte anzufordern und den erfundenen Vortrag der Vermieterin auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen und gegebenenfalls den laufenden Ermittlungen gegen die von der Vermieterin betriebenen Katzenzucht beizugeben.

Dies ist ebenfalls erfolgt.

Übrigens, die Untermieterin hat im Oktober 2019 die Vermögensauskunft aufgrund von Altschulden abgegeben. Dies ist der Vermieterin bekannt, riet doch sie und die Freundin Barbara der Untermieterin sogar an, vielleicht eine private Insolvenz zu überlegen um die Altschulden los zu werden.

Wenn die Vermieterin nachdenken würde, wüsste sie, dass sie auf allen Kosten der Streitigkeiten, die sie anzettelt, somit auch auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben wird. Der einzige der verdient ist der Anwalt, denn den muss die Vermieterin zahlen.

Da vorrangige Forderungen vorliegen, mag die Vermieterin zwar einen Titel erwirken, aber der kommt ganz weit hinten, da andere Forderungen vorrangig sind. Und wird die Untermieterin in die Insolvenz gehen, wird da sicher nichts für die Vermieterin zur Verfügung stehen.

Aber eigentlich kennt sich die Vermieterin damit auch gut aus. 

Wurde die Vermieterin in der Vergangenheit nicht auch aufgefordert die Vermögensauskunft ebenfalls abzugeben, weil sie Dinge nicht bezahlte, gab diese aber nicht ab? Und warum wurde augenscheinlich das Auto der Vermieterin zwangsabgemeldet? Vielleicht weil sie da etwas auch nicht zahlte? Ach, ist sicher alles nur weil man seit 9 Monaten renoviert......hust.

Man sollte auch Vermietern anraten, hin und wieder mal einen Blick in ihr eigene Schuldnerregister zu werfen, bevor man sich um Schulden anderer kümmert, dann muss man auch nicht Familienmitglieder bitten, die eigenen vom Zaun gebrochenen Rechtsstreite und die Anwälte zur Strafverteidigung zu zahlen, weil man es sich selber nicht leisten kann. Und wie war dies mit einem in 2019 angeblich gekündigten Kredit der Vermieterin, der danach laut eigenen Aussagen ganz rigoros durch ein Inkassobüro beigetrieben wird? Auch so etwas findet man in einem Auszug aus dem Schuldnerregister. 

Und die Rechnung, die man von der Untermieterin erhalten hat, sollte man auch zahlen. Denn die geht jetzt ins Mahnverfahren......

Ach ja und zur Erinnerung, in die Wohnung, in die die Untermieterin sich nach einer Räumungsklage vorübergehend einmietete, zog die Vermieterin.......richtig, weil sie geräumt wurde.

Ob der Räumungsgrund stimmt, den die Vermieterin gegenüber der Untermieterin damals bei einem Glas Wein angab? Da hat die Untermieterin durchaus ihre Zweifel.

Wer im Glashaus sitzt, sollte als Vermieter auch keine Steine werfen. Besonders nicht, wenn man, wie viele Menschen halt auch, Schulden am Popo hat.......

Und an Greta, Grit, Gudrun da draussen oder so.....Ja so eine Blockfunktion ist hervorragend. Schon muss man so wirres  Zeug von diesen Zeitgenossinnen und Zeitgenossen nicht mehr lesen. Sofort setzt Harmonie und völlige Entspannung ein. Man sperrt Euch "Labertäschchen" einfach aus, setzt Euch einfach vor das Türchen, lach. 

Welch unerfüllte Leben doch einige Mitmenschen haben müssen.............wie wäre es damit, seine Energien nützlich einzusetzen, zum Beispiel in einem Ehrenamt. Dann wirkt man auf die Aussenwelt vielleicht auch nicht so frustriert und wird weniger geblockt in sozialen Medien....

Nachsatz: Der Richter im Mietrechtsstreit, der nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzt ist, hat sich übrigens die Strafermittlungsakte gegen die Vermieterin angefordert und eingesehen. Jetzt weiß er mehr über die Vermieterin.........

Und was die Vermieterin ihrer Leserschaft verschweigt, sie hat eine Widerklage im Mietrecht durch die Untermieterin an den Söckchen. Da wird ihr so einiges um die Ohren sausen, von zu groß angegebener Wohnfläche und zu viel Miete kassiert, bis hin zu Feststellungen, dass bestimmte Kündigungen aufgrund eines befristeten Mietvertrages gar nicht möglich waren....Schon komisch, da feiert man Siege die es nicht gab, verschweigt aber die Widerklage 🤔🤔🤔

Und jetzt sucht sich die Untermieterin einen Anwalt der mal so richtig aufräumt. Mindestens mit einer Anwaltsahnenreihe seit der Kreidezeit, denn was sind dann schon 4 Generationen, schmunzel. Darunter fängt die Untermieterin gar nicht an......

Und bis dahin kann man sich doch dies hier einmal durchlesen. Vielleicht zur morgentlichen Tasse Kaffee. Nur bitte nicht Grit, Greta, Gudrun, Gertrud.....denn die bringt dies sowieso nur wild durcheinander und redet dann von Vereinen, Testergebnissen und anderem blieblablup. 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

Und bei ganz viel Langeweile könnte der Rechtsanwalt 4ter Generation doch mal in die Strafermittlungsakte seiner Mietrechtsmandantin schauen. Könnte lehrreich sein.







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