Anzeige der ehemaligen Exvermieterin scheitert.
Natürlich ist der Exvermieterin es nicht recht, dass hier die Exuntermieterin über die Geschehnisse und Zustände berichtet, auch wenn dies ihr gutes Recht ist sich einfach alles von der Seele zu schreiben. Neben der Diskreditierung die man in sozialen Medien gegenüber der Exuntermieterin durchführte und sicherlich auch weiter durchführt ist auch, der Meinung der Exuntermieterin nach, ein Hobby der Exvermieterin, egal wo, egal gegen wen, egal um welche Inhalte es geht, Strafanzeigen zu verteilen.
Ist die Exvermieterin bei Klagen, die sie gegen andere Personen im Zivilbereich meinte führen zu müssen, um es mit den Worten der Exuntermieterin einmal auszudrücken, "Krachend" bisher in allen Bereichen gescheitert, die Exvermieterin daher auch alle Kosten tragen musste (die diese hoffentlich zeitnah auch beglich und niemand diese in eine Vollstreckung geben musste), scheinen der Exvermieterin Strafanzeigen (diese kosten ja nichts) seitdem daher wohl um so interessanter.
Jedoch teilen Staatsanwaltschaften, die sie mit Strafanzeigen gegen Dritte augenscheinlich regelmässig beschäftigt, stets weder die Rechtsauffassung der Exvermieterin, noch ihre Ziele, so dass auch diese Strafanzeigen eingestellt wurden.
Übrigens: Gerne verbreitet die Exvermieterin, dass Staatsanwaltschaft und Polizei nach der Exuntermieterin suchen würden, da eine ladungsfähige Anschrift unbekannt sei.
Dies ist jedoch eine freie Erfindung der Exvermieterin.
Hmm.... wenn doch keine ladungsfähige Anschrift bekannt wäre, wie kann dann eine Staatsanwaltschaft das nachfolgende Schreiben rechtsgültig der Exuntermieterin an eine ladungsfähige Anschrift zustellen? 🤔 Wie konnte dann ein Amtsgericht ebenfalls an eine laut Exvermieterin angeblich nicht existuerende ladungsfähige Anschrift, niedergelegte Schriftstücke amtlich mit Nachweis zustellen. Die Welt steckt manchmal voller Wunder. Oder manchmal vielleicht steckt die Welt auch nur voller dummen "Fangemeinden", die im weitesten Sinne jeden Mist, den sie in Facebook inhalieren können, glauben. Es steht ja in Facebook, da schrieb es ja jemand, da muss es ja stimmen!
Auch gewann die Exvermieterin gegenüber der Exuntermieterin weiterhin keinerlei Gerichtsverfahren!
Jedoch wird eine eingereichte Klage der Exvermieterin (Mietrechtsstreit) gegen die Exuntermieterin in Bezug auf den Vortrag der Exvermieterin staatsanwaltlich auf möglichen versuchten, oder sogar vollendeten Prozessbetrug überprüft. Die Exuntermieterin hat darum bei der für die Exvermieterin zuständigen Staatsanwaltschaft die Prüfung erbeten, sowie beim für den Rechtsstreit zuständige Gericht beantragt, die Verfahrensakte noch im laufenden Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diesem stimmte das örtliche Amtsgericht zu und die Verfahrensakte wurde von der Staatsanwaltschaft angefordert. Der durch die Exvermieterin angezettelte Rechtsstreit ist daher solange von Seiten des Amtsgerichtes ausgesetzt, bis eine Entscheidung der örtlichen Staatsanwaltschaft vorliegt. Sollte die Staatsanwaltschaft den Verdacht bestätigt sehen, dass ein Prozessbetrug möglicherweise auf Seiten der Exvermieterin erkennbar ist, kann es in dieser Folge auch zu ein Strafverfahren von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen diese kommen. Jedoch gilt bis dahin selbstverständlich für jeden Menschen die Unschuldsvermutung!
§ 149 ZPO
Aussetzung bei Verdacht einer Straftat
Nachfolgend ein Link zum Begriff des Prozessbetruges, der einmal verdeutlicht, um was es sich dabei handelt.


Keine Kommentare:
Neue Kommentare sind nicht zulässig.