Donnerstag, 4. März 2021

Anzeige der ehemaligen Exvermieterin scheitert.

Natürlich ist der Exvermieterin es nicht recht, dass hier die Exuntermieterin über die Geschehnisse und Zustände berichtet, auch wenn dies ihr gutes Recht ist sich einfach alles von der Seele zu schreiben. Neben der Diskreditierung die man in sozialen Medien gegenüber der Exuntermieterin durchführte und sicherlich auch weiter durchführt ist auch, der Meinung der Exuntermieterin nach, ein Hobby der Exvermieterin, egal wo, egal gegen wen, egal um welche Inhalte es geht, Strafanzeigen zu verteilen. 

Ist die Exvermieterin bei Klagen, die sie gegen andere Personen im Zivilbereich meinte führen zu müssen, um es mit den Worten der Exuntermieterin einmal auszudrücken, "Krachend" bisher in allen Bereichen gescheitert, die Exvermieterin daher auch alle Kosten tragen musste (die diese hoffentlich zeitnah auch beglich und niemand diese in eine Vollstreckung geben musste), scheinen der Exvermieterin Strafanzeigen (diese kosten ja nichts) seitdem daher wohl um so interessanter. 

Jedoch teilen Staatsanwaltschaften, die sie mit Strafanzeigen gegen Dritte augenscheinlich regelmässig beschäftigt, stets weder die Rechtsauffassung der Exvermieterin, noch ihre Ziele, so dass auch diese Strafanzeigen eingestellt wurden.

Übrigens: Gerne verbreitet die Exvermieterin, dass Staatsanwaltschaft und Polizei nach der Exuntermieterin suchen würden, da eine ladungsfähige Anschrift unbekannt sei.

Dies ist jedoch eine freie Erfindung der Exvermieterin.

Hmm.... wenn doch keine ladungsfähige Anschrift bekannt wäre, wie kann dann eine Staatsanwaltschaft das nachfolgende Schreiben rechtsgültig der Exuntermieterin an eine ladungsfähige Anschrift zustellen? 🤔 Wie konnte dann ein Amtsgericht ebenfalls an eine laut Exvermieterin angeblich nicht existuerende ladungsfähige Anschrift, niedergelegte Schriftstücke amtlich mit Nachweis zustellen. Die Welt steckt manchmal voller Wunder. Oder manchmal vielleicht steckt die Welt auch nur voller dummen "Fangemeinden", die im weitesten Sinne jeden Mist, den sie in Facebook inhalieren können, glauben. Es steht ja in Facebook, da schrieb es ja jemand, da muss es ja stimmen!

Auch gewann die Exvermieterin gegenüber der Exuntermieterin weiterhin keinerlei Gerichtsverfahren!

Jedoch wird eine eingereichte Klage der Exvermieterin (Mietrechtsstreit) gegen die Exuntermieterin in Bezug auf den Vortrag der Exvermieterin staatsanwaltlich auf möglichen versuchten, oder sogar vollendeten Prozessbetrug überprüft. Die Exuntermieterin hat darum bei der für die Exvermieterin zuständigen Staatsanwaltschaft die Prüfung erbeten, sowie beim für den Rechtsstreit zuständige Gericht beantragt, die Verfahrensakte noch im laufenden Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diesem stimmte das örtliche Amtsgericht zu und die Verfahrensakte wurde von der Staatsanwaltschaft angefordert. Der durch die Exvermieterin angezettelte Rechtsstreit ist daher solange von Seiten des Amtsgerichtes ausgesetzt, bis eine Entscheidung der örtlichen Staatsanwaltschaft vorliegt. Sollte die Staatsanwaltschaft den Verdacht bestätigt sehen, dass ein Prozessbetrug möglicherweise auf Seiten der Exvermieterin erkennbar ist, kann es in dieser Folge auch zu ein Strafverfahren von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen diese kommen.  Jedoch gilt bis dahin selbstverständlich für jeden Menschen die Unschuldsvermutung!



Statt faktensicher darüber zu berichten, warum das örtlich zuständige Amtsgericht die Akte des laufenden mietrechtlichen Verfahrens an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft übersandte, bzw. die Staatsanwaltschaft dies anfordert, gibt die Exvermieterin im Internet folgende, jedoch 360 Grad verdrehte, Informationen an die "Fangemeinde" ab:



Richtig ist jedoch:

1. Kein Richter wurde durch  das dortige Gericht, als auch durch kein anderes als befangen erklärt.
2. Es gibt keine "Strafakten" der Exuntermieterin an dem dortigen Gericht. Es gibt auch keine Strafverfahren gegen die Exuntermieterin vor diesem Gericht. Beides von der Exvermieterin " erstunken und erlogen".

Fakt ist, meiner Bitte an die örtliche Staatsanwaltschaft die Akte des Mietrechtsstreits um die dort nachweisbar durch die Exvermieterin gemachten möglicherweise falschen Aussagen und Angaben auf Inhalte, die einen Prozessbetrug ergeben könnten zu prüfen, wurde stattgegeben. Des weiteren wurde meinerseits am für den Mietrechtsstreit zuständigen Gericht beantragt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Sachverhaltes, bzw. den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft, nach dem Paragraphen 149 ZPO (Zivilprozessordnung) auszusetzen. Diesem Antrag folgte das Gericht und gab diesem statt.

Es ist verständlich, dass die Exvermieterin es anders berichtet, als es den Tatsachen entspricht. Wer würde schon gerne zugeben, dass die Akten einer eigenen eingereichten Klage im Zivilrecht auf den Prozessbetrug des Klägers hin, basierend auf seinem möglicherweise falschen Vortrag gegenüber einem Amtsgericht, damit ein Gericht zu seinen Gunsten aufgrund von möglicherweise stattgefundenen Täuschungen eine Entscheidung fällt, von einer Staatsanwaltschaft aufgrund des Antrages der Beklagtenpartei geprüft werden?

§ 149 ZPO
Aussetzung bei Verdacht einer Straftat

(1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen.

Gegenüber der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft wurde meinerseits auch darum gebeten, die Ermittlungen gegen die Exvermieterin gegebenenfalls mit dem Aktenzeichen der umfangreichen Ermittlungen gegen diese, die in keinem Zusammenhang mit meiner Person stehen, zu verbinden.

Die von mir gemachten Anträge vor dem für den Mietrechtsstreit zuständigen Amtsgericht, die zur Aussetzung des Klageverfahrens der Vermieterin gegen mich führten, als auch einen Textauszug des Schreibens an die Staatsanwaltschaft, in dem um die Beiziehung der Verfahrensakte zu Lasten der Exvermieterin gebeten wurde, wird hier in Kürze veröffentlicht werden.

Nachfolgend ein Link zum Begriff des Prozessbetruges, der einmal verdeutlicht, um was es sich dabei handelt.


Prozessbetrug in Wikipedia

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