Freitag, 1. Januar 2021

Zeit für eine kleine Sammlung nicht lyrischer "Ergüsse" der Fangemeinde, die der Exuntervermieterin so gerne ihre Facebooktimeline füllten.

Es handelt sich dabei um Kommentierungen, die die einzelnen Personen meinten auf dem Facebookprofil der Exuntervermieterin abgeben zu müssen. Keine davon hat jemals mich persönlich kennengelernt oder persönlich gesehen! 

Nachfolgender Text wurde von einer Person abgefasst, die sich selber bereits gegen Angriffe im Netz gerichtlich zur Wehr setzen musste. Sie wurde Opfer eines Shitstorms im Internet. Ich hatte umfangreichen telefonischen und schriftlich Kontakt in dieser Angelegenheit mit dieser Person. Manchmal sitzt man ungewollt und ungeplant mit fremden Personen in einem Boot, schliesst sich aber dann zusammen, um sich so verstärkt wehren zu können.

Um so erstaunlicher ist, da auch dieser Person durch die Exuntervermieterin mitgeteilt wurde wer ihre angebliche Mietnomadin sei, diese Person so unreflektiert und unüberlegt fleissig kommentierte. Diese Person hat nie persönlich mich Exuntermieterin gesehen, war nie in irgendwelchen Wohnungen von mir. Hat jedoch nach den mir vorliegenden Informationen durchaus in der Vergangenheit, ebenfalls wie ich und einige Millionen von Menschen es in Deutschland benötigten, finanzielle Hilfen des Staates erhalten (Was ein grundsätzliches Recht der Menschen in Deutschland ist, wenn diese als bedürftig gelten). Sie war ebenfalls nie in den Räumlichkeiten der Untervermieterin. Daher wäre es interessant einmal persönlich oder schriftlich nachzufragen, was diese Person als "Bodenhaftung" meiner Person meint. Meine Gedanken dazu:

Man sollte für jemanden nur sprechen, wenn man sich sicher ist, dass man für ihn sprechen kann und sollte. Und man sollte nur gegen jemanden sprechen, wenn man dies auch beurteilen kann. Eigentlich hätte ich, hätte ich erahnen können, was die Exuntermieterin für eine Show mit langer Liste von frei erfundenen Inhalten im Internet abziehen würde, jeden Teil der Fangemeinde im Zeitraum Februar 2020 bis zu meinem Auszug zu einem Kaffee zu mir in die angemietete Räumlichkeit einladen sollen. Was wäre wohl geschehen, wenn diese Fangemeinde dann die damals dort herrschenden Zustände gesehen hätten? Es ist zu bezweifeln, dass man sich hinter die Exuntervermieterin gestellt hätte. Der Shitstorm der dann sicherlich begonnen hätte, den mag man sich gar nicht vor Augen führen.

Und meine Gedanken zu dieser Person aus der "Fangemeinde" der Exvermieterin: 

Auch bei dieser ist vielleicht nicht alles Gold was glänzt und ich unterstützte diese Person bei ihrem Kampf gegen den ihr widerfahrenen Shitstorm, stellte dieser auch hilfreiche persönliche Unterlagen zur Verfügung, die sie bei Bedarf gegen die sie angreifende Person nutzen durften. Von Hetze selber betroffen, hetzt diese Person nun ungeprüft gegen mich als Exuntermieterin. Diese Person sollte sich in Grund und Boden schämen. 

Und man sollte zukünftig auch vorsichtiger sein, was man der Exvermieterin mit der Bitte um Verschwiegenheit erzählte oder noch erzählen wird. Denn diese Verschwiegenheit kann manchmal schon enden, nachdem Telefonhörer aufgelegt werden. 

Im übrigen wurden bei den bei der Exuntervermieterin durchgeführten 2 Hausdurchsuchungen im Jahr 2020 durch die anwesenden Beamten auch Fotos angefertigt. Es sind sicherlich keine schönen Fotos. 

Die Texte der "Person" wurden in  Rot markiert. Blau markiert sind die Antworten der Exvermieterin. Bei diesen zu beachten ist,  dass die dortige Aussage in Bezug auf meinen Vater völlig frei erfundene ist. Leider wurde auch dieser durch die Exvermieterin sogar telefonisch belästigt und bedrängt, was bereits auch aktenkundig ist. 





Und noch ein weiterer Gedanke bezüglich der Person aus der "Fangemeinde"
Als diese gegen Angriffe im Netz auf ihre Person berechtigter Weise anwaltlich und gerichtlich aktiv wurden, wurde zeitgleich auch die Exvermieterin durch gleiche Person im Netz angegriffen. Man diskreditierte diese sogar bei ihrem Arbeitgeber. Die Exvermieterin mahnte diese weitere Person auch anwaltlich diesbezüglich ab. Auf Unterlassung klagte sie jedoch, meiner Meinung nach aufgrund ihrer damaligen finanziellen Situation,  nicht.
Mittlerweile hat sich die Exvermieterin jedoch mit exakt der Person, gegen die die Person der "Fangemeinde" Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzte, von der die Exvermieterin selber im Netz diskreditiert wurde "verbündet" und pflegt "eigennützigen freundschaftlichen" Kontakt. Man verspricht sich davon unübersehbar Vorteile, die sich jedoch nicht ergeben werden.  Daher sollte man als Person einer "Fangemeinde" stets genau überlegen, wem man in Telefonaten vertraut, wenn man ihm, um Verschwiegenheit bat,  als man ihm persönliche Erlebnisse oder persönliche Informationen über Sachverhalte mitteilte. Denn das Versprechen Verschwiegenheit zu bewahren, endet manchmal bereits wenn der Telefonhörer aufgelegt wurde. Dies gilt besonders daher meiner Meinung nach für Personen der "Fangemeinde" der Exvermieterin.

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