Freitag, 6. August 2021

Tja... und auch wieder gelogen....

Schauen wir uns einmal diesen Text hier an, den die Exuntervermieterin sich wieder einmal zusammen fabulierte......



Mal wieder komplett falsch.... 

1) 3 Monate, von Januar bis März 2020, fuhr die Exuntermieterin die Exuntervermieterin diese zu 98 % zu ihrer Arbeitsstelle, da das Auto der Exuntervermieterin im Dezember 2019 "verreckte" und die Exuntervermieterin weder Geld für eine Reparatur,  geschweige denn für eine Neuanschaffung hatte. Sie war blank....

In diesen 3 Monaten blieb die Exuntermieterin dann stets am Arbeitsplatz der Exuntervermieterin. Irgendwann erklärte die Exuntervermieterin dann, dass eine Tätigkeit dort mit Links von der Exuntermieterin zu schaffen sei, da sie jetzt schon mehr könne als viele langjährige Kollegen.

Da die Exuntermieterin beruflich jedoch aus einem völlig anderen Bereich kam, wurde geschaut, was es gibt um den Einstieg zu erleichtern.

Da stiess die Exuntermieterin auf das Studienangebot der Technischen Fakultät der Universität Mainz. Es handelt sich dabei um spezielle Studiengänge für Personen über 50.

Hier kann man sich darüber einmal informieren:

https://www.zww.uni-mainz.de/weiterbildungsangebote-im-ueberblick/50plus/

Dort wählte die Exuntermieterin den Studiengang 

"TV Produktion im Studio" aus.

Weder hat die technische Fakultät der Johannes Gutenber Universität Angebote zu Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, noch arbeitet sie mit Jobcenter in irgendeiner Form zusammen.

Die Exuntermieterin meldete sich eigenständig an, zahlte auch selber den Studienbetrag. Dieser wurde freundlicherweise ihr anschliessend durch einen Leistungsträger als besondere Ausnahme aufgrund ihres Antrages erstattet.

Hätte die Exuntervermieterin nicht angekündigt, für die Exuntermieterin sich an ihrem Arbeitsplatz für eine Anstellung einzusetzen, die Exuntermieterin hätte sich Zeit, Geld und Sprit gespart.

Tja, die Exuntervermieterin......oft viel heisse Luft, aber dahinter sieht es anders aus. Grosse Klappe, viel versprechen, nichts dahinter....dies die ganz persönliche Meinung der Exuntermieterin. Die Exuntervermieterin liebt das Bla Bla, jedoch ohne einen Inhalt.

Ja, die Exuntermieterin war im für diesen speziellen Kurs offizielle Studentin an der technischen Fakultät der Universität Mainz. Und dies darf sie natürlich auch publizieren.....

Manchmal würde die Exuntermieterin der Exuntervermieterin anraten, einfach mal die Klappe zu halten.


Und zu guter letzt ein Schmankerl..... die Exuntermieterin gibt an hier

https://www.karrieretutor.de/kursnet/

studiert zu haben. Ähem, jedem wird auffallen, das ist kein Studium. Sondern schlichtweg selbst bezahlte Weiterbildungskurse bei einem privaten Unternehmen.

Lustigerweise sieht man direkt auf der Startseite dies hier...😂



Und... Kursnet ist definitiv  keine Universität. Soviel zum Thema der Exuntvermieterin, wo sie studiert hat in einem privaten Unternehmen.

Die Exuntermieterin zieht Forbildungen an echten Universitäten jedoch vor.

Ob die Exuntervermieterin jemals überhaupt an einer echten Universität und keiner "Täterä tä tät"... studierte, who know.....

Kursnet ist jedenfalls keine staatliche Universität😂😂😂😂 

Und nein, dies liest sich besser.... Teilnahme am Semester an der Technischen Fakultät der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz statt

Ich HABE BEI KURSNET STUDIERT 😂😂😂😂

Und täglich grüsst das Murmeltier....

Wie gerichtlich bekannt, trug die Exuntervermieterin im gesamten Verfahren stets vor, dass später von der Exuntermieterin angemietete Zimmer, wäre erst im November 2019, nur etwa 3 Wochen vor Einzug der Exuntermieterin, renoviert worden.

Dies war erstunken und erlogen um sich einen prozessualen Vorteil zu verschaffen.

Wahrheitsgemäß trug daher die Exuntermieterin gegenüber dem Gericht vor, dass dies eine bewusst falsche Angabe ist und das Zimmer bereits im Juni 2019 renoviert wurde. Danach hielt die Exuntervermieterin dort wieder, wie vorher, Katzen und Kater. 6 Monate pinkelte die Tiere der Exuntervermieterin dort alles voll, bevor die Exuntermieterin im Dezember einzog. Soweit der Exuntermieterin noch in Erinnerung waren es alleine 5 bis 6 potente Kater, die sich in der Wohnung befanden, sowie mehrere heranwachsende nicht kastrierte männliche Tiere, Auf die genaue Zahl kann die Exuntermieterin diese Jungkater nicht beziffern, sie lag jedoch zwischen 3 und 5 heranwachsenden Tieren. 

Also wie war das noch einmal, renoviert wurde im November 2019? Aha....Manchmal ziemlich doof, wenn man in einem Verfahren lügt und sich danach erinnert, ach es wurde doch schon 6 Monate vorher renoviert. Wirkt besonders gut, wenn man versucht die Exuntermieterin mit diesen Lügen zu diskreditieren, und sich dann öffentlich selber der Lüge überführt. 

Spricht leider nicht für den Vortrag im Verfahren der Exuntervermieterin. Und man kann sich sicher sein, dies sehen auch Staatsanwaltschaften. Ein Polizeibeamter einer Polizeiwache in der näheren Umgebung erklärte, dass man solche Personen nur als "Querulanten" ansehen kann.

Es ist sehr interessant, die Exuntervermieterin postet sogar Fotos. Sie umschreibt blumig wie man Fussleisten mit Silikon abgedichtet hätte und die Fussleisten wären neu gestrichen.

Tja, wenn man die Bilder vergrössert sieht man, dass dies nicht stimmt. Sogar die Stellen, an denen Holz durch das Abschleifen zu sehen ist, sind zu erkennen. Übrigens, bei den Fotos, die die Exuntermieterin am Tage der geplanten Wohnungsübergabe, vor der die Exuntervermieterin jedoch mit wehenden Fahnen flüchtete, rein um sich einer Übergabe zu entziehen, sind exakt diese Stellen immer noch zu sehen....

Behauptete die Exuntervermieterin nicht in der Klage, dies seien Beschädigungen der Exuntermieterin? Ja tat sie, und nun stellt sie selber Fotos ins Netzt, die dies als Lüge aufdecken. 

Wäre interessant, wie man erklärt, warum auf den durch die Exuntervermieterin geposteten Fotos diese Beschädigungen schon im Juni 2019 zu sehen waren, und man dann behauptet, die Exuntermieterin hätte diese nach Dezember 2019 verursacht. 

Wie tumb ist eigentlich die Fangemeinde der Exuntervermieterin, so einen Bullshit zu glauben? Da wird das eine oder andere Gläschen Wein wohl zuviel konsumiert....zum Wohl.

Wir erinnern uns, die Exuntermieterin mietete und bezog das Zimmer erst im Dezember 2019!

Auch interessant...... Wände wurden angeblich abgeschliffen..... Aha, da die Exuntermieterin 90%  der Renovierung als Freundschaftsdienst übernahm, weiß diese, darunter sind (hinter der Fototapete) Wandplatten, Rigipsplatten, da damit ein ehemaliger Durchbruch geschlossen wurde. Die will die Exuntervermieterin abgeschliffen haben? Aha..... 

Und wo ist einfacher angebliche Eßtrichboden hin, den es nie im Zimmer gab, aber natürlich vor Gericht durch die Exuntervermieterin erfunden wurde.... Ach den Boden hat man sicher nur verlegt..So gedanklich einfach... der Eßtrich liegt 

Noch besser.... angeblich bezahlte man die Exuntermieterin für die Freundschaftshilfe bei der Zimmerrenovierung . Auch wieder frei erfunden, aber lasst uns raten, klar das "Kind" wird dies natürlich bezeugen, hust.

Leider konnte die Exuntermieterin bis heute keinen Eingang des "Zimmerrenovierungsgeldes" auf ihrem Konto verzeichnen. Ihr ist noch nicht einmal bekannt, was sie denn erhalten haben soll.

Vielleicht sollte die Exuntermieterin eine Rechnung aufsetzen für die Renovierung, da die Exuntermieterin dies ja als zu entlohnende Tätigkeit benennt. 

Aber warum soll dann auf der anderen Seite man eine Freunschaftshilfe an wenigen Tagen in einem 14 qm Zimmer bezahlt haben, aber mehrere Wochen umfangreiche Hilfe und Fahrdienste bei einer kompletten Wohnungsauflösung selbstverständlich nur kostenloser Freundschaftsdienst für jemanden gewesen seien, mit dem die Exuntermieterin noch nicht einmal befreundet war 😂, und daher eine 8 Jahre alte Waschmaschine und ein 8 Jahre alter Trockner natürlich kein Dankesgeschenk, für die Hilfe, sondern eine Unterschlagung der Exuntermieterin gewesen sein sollen?

Also die Logik wird die Exuntervermieterin sicher noch vor einigen Stellen erklären müssen. 

Und warum bezahlte dann die Exuntervermieterin nicht die Rechnung, die sie gestellt bekam bezüglich der Hilfe eine Wohnungsterrasse komplett neu mit Gittern zu versehen, den Boden abzuschleifen etc.? Es wurde die komplette Katzensicherung erneuert.... neee Rechnungen zahlen muss man ja nicht, das war dann wieder kostenlose Freundschaftshilfe der Exuntermieterin. Ja ne, ist klar...immer so wie es gerade passt.

Glaubt die Exuntervermieterin eigentlich, dass eine Staatsanwaltschaft dies nicht sieht, wie sie da hin und her eiert und sich permanent widerspricht?

Ach und soweit sie sich erinnern kann, hat sogar die Exuntermieterin ihre Renovierungshilfe im Zimmer dokumentiert. Na dann schauen wir die nächsten Tage mal, ob sich da nicht was finden lässt.....Und ob die durch die Exuntervermieterin veröffentlichten Bilder nicht sogar von der Exuntermieterin stammen könnten. 

Und immer daran denken, weil es so bei der Exuntervermieterin  aussah (siehe unten angefügtem Foto aus einem Zimmer der ein Zugang für die Exuntermieterin zur zu nutzenden Terrasse war), dies durch die Untermieterin bemängelt wurde, begann die Exuntervermieterin ihr Theater. Vertuschen ist das Ziel, denn das was man dort sieht ist wirklich unerträglich und ein Skandal, denn dort wurden fast 30 Katzen gehalten.

Diese Bilder kann man nicht schön reden.... Die Fangemeinde würde sich in Grund und Boden schämen.....

Vielleicht berichtet die Exuntervermieterin doch mal, wie es denn nach den zwei Hausdurchsuchungen, Sicherstellung von Akten, Computern etc. steht, und was mit der staatsanwaltschaftlichen Beschuldigungen gegen die Exuntervermieterin ist, und was ihr zur Last gelegt wird.

Nein, darüber wird sicher die Exuntermieterin nicht berichten....ist doch klar.

In diesem Sinne noch eine kleine bildliche Erinnerung....



Donnerstag, 5. August 2021

Tja, mit der Wahrheit ist dies so eine Sache bei der Exuntervermieterin... oder Märchenstunde hat begonnen.

Ja liebe Freunde, es ist einmal wieder soweit. Es ist spannend, wie man, um von seiner Fangemeinde bejubelt zu werden, halt Fakten verschweigt, oder so umbiegt, dass man bejubelt werden kann.

Aber gehen wir doch ein paar Wochen zurück.

Nachdem es keine Räumungsklage mehr gab, da dies gegenüber dem Gericht von beiden Parteien als erledigt mitgeteilt wurde, musste die Exuntermieterin dem Gericht einmal die Fakten mitteilen, die die Exuntervermieterin leider bisher vergaß mitzuteilen.

Ohne lange auf die vielen Einzelheiten einzugehen, sei nur ein Punkt zum Beispiel erwähnt, dass die Exuntervermieterin gegenüber dem Gericht verschwieg, dass das später von der Exuntermieterin angemietete Zimmer seit Jahren durch sie als Katerzimmer genutzt wurde und durch diese bis in die Wände volluriniert war.

Die Exuntermieterin benannte nicht nur Zeugen, sondern beschrieb auch die Beschaffenheit von Böden etc. ,über die die Exuntermieterin das Gericht getäuscht hatte. Sie erfand Esstrichböden die angeblich abgeschliffen werden mussten, obwohl es ein Boden aus Bodenverlegeplatten, drunter Holzbalken, war. Sier erfand einen hochwertigen Linoliumboden, die Exuntermieterin konnte jedoch verdeutlichen, dass es ein billiger Rollen-PVC für 6,-- der Quadratmeter war... usw.

Nachdem der Exuntervermieterin wohl klar wurde, jetzt wird es eng, entschloss man sich, alle bisherigen Klagepunkte, durch eine komplette Veränderung des Klageinhaltes hinter sich zu lassen und nur noch Geldbeträger geltend zu machen.

Einer Komplettänderung der Klage kann die Gegenpartei widersprechen. Widerspricht diese nicht, ersetzt der komplett neue Klageinhalt die alten Klgeinhalte, und die alten Klageinhalte sind nicht mehr existent und gelten als nie gegenüber dem Gericht vorgetragen!

Es erfolgte eine komplette Neuschrift der Klage durch die Exuntervermieterin, somit existierten die alten Klageinhalte nicht mehr. Bella Ciao, Bella Ciao.

Ach, wusste die Fangemeinde nicht? Wie schade...... hätte ja auch blöd ausgesehen, wenn die Exuntervermieterin mit den Fakten in die Öffentlichkeit gehen würde.

Tja und nun? Jetzt macht die Exuntervermieterin nur ein wenig das Händchen auf, weil sie ja Geld an das Kind zurückzahlen musste, welches ihr die ganzen Anwaltskosten vorstrecken musste.

Also sah man es als nützlicher an, statt um Beschädigungen und Mietmängel weiter zu streiten, zu versuchen wieder etwas in die Geldbörse zu bekommen. Kann man ja machen.....

Dennoch bezeichnet die Exuntervermieterin die Exuntermieterin weiter als Mietnomadin, was übrigens den Straftatbestand der Beleidigung und Verleumdung erfüllt.

Übrigens hat die Exuntervermieterin noch nicht einmal eine Ahnung, was ein Mietnomade ist:

Hier die Definition:

Mietnomaden ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Mieter einer Wohnung oder eines Hauses, die von vornherein nicht die Absicht haben, den entsprechenden Mietzins zu entrichten, und später, oft erst nach einer Räumungsklage oder auch Hals über Kopf, weiterziehen, ohne die Mietschulden zu begleichen.

Und den Zahn, die Exuntermieterin als "Mietnomadin" zu bezeichnen, wird der Exuntervermieterin sicher in nächster Zeit ein guter Anwalt ziehen, denn schließlich ist die Exuntermieterin mittlerweile sehr gut rechtsschutzversichert. Ach ja und an dieser Stelle der Hinweis, Bilderklau lohnt sich auch für Exuntervermieterinnen nicht.... kleiner Insider für Euch liebe Freunde und Familie. Ihr wisst ja, was gemeint ist.

Nun feiert die Exuntervermieterin ihren angeblichen Sieg.... natürlich wird nicht berichtet, was das Urteil beinhaltete.... ach und man erwähnt natürlich auch nicht, dass das Urteil nur ein Versäumnisurteil ist, und man erwähnt auch nicht, dass die Exuntervermieterin dagegen Rechtsmittel einlegen kann, was sie auch nunmehr mit einem Anwalt angehen wird.

Und warum erschien die Exuntermieterin nicht einfach? Ganz einfach, es ist sehr schwer in einem laufenden Verfahren einen Anwalt zu involvieren. Bisher bestritt die Exuntermieterin die Instanz vor dem AG selber und alleine. In der nächsten Instanz wird diese jedoch anwaltlich vertreten und es ist davon auszugehen, dass dann ein anderer Wind weht.

Diese Instanz beschäftigt sich dann jedoch nur mit dem obigen Urteilsinhalt. Mal einfach was dazu zu erfinden, ist nicht mehr für die Exuntervermieterin. Auch lebt die Widerklage der Exuntermieterin bei Einlegung des Rechtsmittels auf, also da wird noch einiges zu klären sein.

Feiern sollte man daher stets erst ganz zum Schluß. 

Damit Ihr, Freunde und Familie der Exuntermieterin die wahren Fakten seht, hier das Originalurteil.

Man beachte auf Seite 2 auch den Rechtsmittelhinweis:








Ja, Money, Money, Money.... aber das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen......

Weiter geht's.

Die Exuntervermieterin macht seit langer Zeit keinerlei Hehl daraus, dass sie finanziell sehr schwierige Zeiten hinter sich hat. Es ist weder ein Makel, noch bedeutet es ein Mensch ist wertlos, wenn er Schulden, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr begleichen kann.
Es kann oft viel schneller passieren, als man es sich in den kühnsten Träumen nur vorstellt. Arbeitslosigkeit, Krankheit, die Gründe können sehr vielschichtig sein.

Es gibt in Deutschland jeden Tag mehr Menschen, die in eine Regel- oder Privatinsolvenz gehen müssen. Leider noch verstärkt durch die Pandemie.

Die Exunterrmieterin, weil sie selbstverständlich ordnungsgemäß handelt, hat vor wenigen Wochen erneut die sogenannte Vermögensauskunft bei dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben, da ein Gläubiger die Abgabe beantragt hat. Weigert sich ein Schuldner diese abzugeben, kann ein Haftbefehl erlassen werden, damit der Schuldner gezwungen wird, die Vermögensauskunft abzuliefern..

Mag die Exuntervermieterin nunmehr behaupten, die Exuntermieterin hätte diesen Haftbefehl, ist auch dies falsch. Einmal abgegebene Vermögensauskunft = kein Gläubiger kann innerhalb von 2 Jahren den Schuldner noch einmal zur Abgabe, gegebenenfalls bei Verweigerung der Abgabe durch Haftbefehl und Zwangsvorführung beim Gerichtsvollzieher zwingen.

Die Exuntervermieterin hat ordnungsgemäß die Vermögensauskunft abgegeben.... Punkt. Diese muss ein Gläubiger sich dann halt einfach besorgen!

Ein Haftbefehl erfolgt nur, wenn man sich weigert diese gegenüber einem Gerichtsvollzieher abzugeben. Tja, leider liegt die Vermögensauskunft diesem jedoch vor. Somit Bullshit einen Haftbefehl zu beantragen.....

Nächster Fakt.

Die Exuntervermieterin hat keinerlei Ahnung, wie ein Privatinsolvenzverfahren abläuft, sollte die Exuntermieterin keine andere Möglichkeit zum Ausgleich ihrer Schulden haben und in eine Verbraucherinsolvenz gehen müssen. Hier die an den Tatsachen völlig vorbeigehende Meinung der Exuntervermieterin:





Richtig ist: Selbstverständlich kann die Exuntervermieterin jederzeit in die Verbraucherinsolvenz gehen. Dies kann die Exuntervermieterin gar nicht beeinflussen oder gar verhindern.

Und in Bezug auf Schulden und Pfändungen, darunter wohl auch Konto- und Gehaltspfändung sollte sich die Exuntervermieterin ja gut auskennen, denn sie hatte diese aufgrund einer Räumungsklage ihrer letzten Wohnung selber. 

Zu den Fakten:
    • Es spielt bei einem Insolvenzverfahren keine Rolle, wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger ein Schuldner hat (vgl.§ 301 InsO). Die Insolvenz ist also die Basis für einen schuldenfreien Neuanfang.

      Dauer: Jetzt nur noch drei Jahre

      Für alle Verfahren seit dem 01.10.2020 gilt, dass die Schulden durch eine Privatinsolvenz nach drei Jahren gelöscht werden.

      Schutz vor Gläubigern

      Ist ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, profitiert man von dem sog. “Pfändungs- und Vollstreckungsschutz (vgl. §§ 8889 InsO). Gläubiger dürfen Schuldner ab dann nicht einmal mehr kontaktieren


    Ebenfalls muss kein Gläubiger zu irgendetwas seine Zustimmung geben. Dies ist nur der Fall, wenn Vermögen- oder bestimmte Einkünfte genutzt werden sollen, um Schuldentilgungen im ganz kleinen Stil vorzunehmen. Zu einer Rückzahlung, da müsste der Gläubiger zustimmen.

    Ist jedoch nichts da, also alles auch an Einkommen, was unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze, in 2021 beträgt dies für eine Einzelperson monatlich 1.259,00 Euro an Einkommen, wird von Amtswegen die Insolvenz eröffnet!

    Es wird im Insolvenzverfahren dann festgestellt, dass es kein Vermögen- oder über der Pfändungsfreigrenze bestehendes Einkommen gibt. Es wird dann durch das Insolvenzgericht die Insolvenz nach Antrag begonnen.

    Sollte die Exuntermieterin leider in diese Privatinsolvenz gehen müssen, wird kein Gläubiger etwas erhalten, steigt ihr Einkommen nicht über monatlich 1.259,-- Euro.

    Steigt das Einkommen über diesen Betrag, werden steigende Beträge gegebenenfalls gepfändet und an die Gläubiger verteilt.

    Und dies nicht 7 Jahre lang, sondern nur noch 3 Jahre!

    Nach 3 Jahren erfolgt die Restschuldbefreiung und ein Schuldner ist komplett schuldenfrei.

    Also bevor man "Bullshit" von sich gibt um der jubelnden Menge was zu bieten, einfach mal googlen.

    Die Exuntervermieterin wusste über die finanzielle Situation der Exuntermieterin lange Zeit. Auch über deren Überlegungen bezüglich einer Privatinsolvenz. Denn diese ist dazu da, dass ein Schuldner ordentlich seine Schuldverhältnisse somit aufarbeitet!

    Im Moment der Klageeinreichung war somit der Exuntervermieterin klar, es besteht ein hohes Risiko, sollte sie ein Verfahren gewinnen, dennoch auf allem sitzen zu bleiben, da alles was die Exuntermieterin ihr schulden würde, in die Insolvenz fließ. Es hat niemand die Exuntervermieterin gezwungen zu klagen...... Das finanzielle Risiko hätte ihr ein guter Rechtsanwalt sicher auch einmal erklären können.

    Das die Exuntervermieterin bei einer Verbraucherinsolvenz gegebenenfalls auf diesen Kosten sitzen bleibt, dies hat nicht die Exuntermieterin verursacht. Es hat die Exuntervermieterin niemand gezwungen zu klagen! Es ist ihr alleiniges Risiko.

    In diesem Sinne, eine hoffentlich schöne und entspannte Zeit.






Kosten, auf denen man sitzen bleibt.... oder viel Wind um nichts!

  Manchmal stellt man sich die Frage, wie man als Rechtsanwalt seinem Mandanten das Geld aus der Tasche zieht, und der Mandant es nie wieder...