Mittwoch, 19. August 2020

Möchten Sie sich setzen, oder bleiben Sie doch lieber stehen? Der 29.07.2020 und eine Ankündigung mit Folgen für einen Gerichtstermin

Künstlerische Wiedergabe eines Originalstuhls in der
Gemeinschaftsküche. Titel des Werkes "Nehmen Sie doch bitte Platz" (c) by Untermieterin


Am 29.07.2020 kam die Untermieterin nach Hause und erlebte etwas, was bei Veterinäramt, Gericht, und alsbald auch bei der Staatsanwaltschaft durchaus für Wellenschlag sorgen wird (und teilweise schon sorgt).

So langsam sollte deutlich werden, wenn man sich hier die einzelnen Blogbeträge durchliest, und einfach beginnt ein klein wenig nachzudenken, was hier mit der Untermieterin versucht wird.

Übrigens, sie ist eine der Zeugin der Staatsanwaltschaft gegen die Vermieterin. Und natürlich muss die Vermieterin versuchen, die Untermieterin einzuschüchtern, diese als unglaubwürdig darzustellen. 

Was die Staatsanwaltschaft irgendwann in Zukunft davon hält, wie sie es möglicherweise gegen die Vermieterin, als auch gegen eine Freundin der Vermieterin nutzen wird, und sollte aus den Handlungen/Sachverhalten eine Strafe resultieren, wie hoch und in welcher Art die sein wird, kann die Untermieterin nicht sagen.

Dies liegt alleine in der Hand der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes, an dem dann die Anklage erfolgt, sollte diese erfolgen. Solange gilt erst einmal eine Unschuldsvermutung, auch gegenüber einem Beschuldigten.

Alle hier zu lesenden Inhalte sind bereits gerichtsbekannt als auch der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, die ja umfangreich gegen die Vermieterin ermittelt und wie bereits auch geschildert, nicht nur eine, sondern zwei der Untermieterin bekannte Hausdurchsuchungen durchführte. Und diese Hausdurchsuchungen fanden in  Bezug auf die Katzenzucht der Vermieterin statt.

Wird dies eigentlich bewusst stets überlesen? 

Bereits seit Juni zeigte die Vermieterin und ihre Freunde Heinz, Gertrude und andere des Fanclubs großes Interesse daran, dass man doch irgendwie der Untermieterin jetzt aber mal an die Tiere müsste.

All Ihr "Labertaschen" draussen in der Welt, die Untermieterin hat das Veterinäramt selber gerufen.

Googelt doch einfach einmal das Wort "Selbstanzeige".

Die Untermieterin hat einen sehr guten und freundlichen Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt. Ihre Tiere sind gesund, ihren Tieren geht es gut, die Tiere werden sauber und ordentlich gehalten. Die Tiere sind weder krank, noch vernachlässigt, noch verhaltensauffällig und bedürfen keiner "Rettung" in Eigenregie, um von sich selber abzulenken. Die Tiere der Untermieterin sind nicht verfilzt, haben keinen unstillbaren Durchfall, koten noch nicht einmal neben die Katzentoiletten.

Es geht ihnen hervorragend, sie werden hervorragend betreut. Die Untermieterin wurde mehrfach unangemeldet durch das Veterinäramt geprüft!

Also einfach einmal die "Klappe" halten, wie gestern schon geschrieben wurde.

Dies schien jedoch der Vermieterin nicht zu gefallen und seit Juni möchte sie ja die Tiere der Untermieterin trotzdem retten. Tja, nur, die Tiere muss niemand retten. Sollte einem vielleicht langsam in den Kopf gelangen, insbesondere, da die Untermieterin ja den Kontakt zum Veterinäramt aufnahm!

Dies erinnert die Untermieterin irgendwie an diese Aktion. Man liegt an einem Strand, sieht wie jemand im Wasser freudig planscht, man entscheidet, da muss doch jemand gerettet werden, stürzt ins Wasser, greift sich den plantschenden Urlauber und schleift ihn unter heftiger Gegenwehr an den Strand.

Man wollte einfach jemanden retten, obwohl dieser weder ertrank, noch gerettet werden musste. Aber so erhoffte  man sich vielleicht eine Schlagzeile in der Regionalpresse auf der letzten Seite.

Tja, also mal ran an die Buletten und einfach mal Katzen retten, die niemand retten brauch.

Und vielleicht einmal die Vermieterin fragen, warum sie in 2019 bei einer angekündigten Kontrolle des Veterinäramtes an mindestens zwei Stellen Tiere unterbrachte (auslagerte), damit das Veterinäramt diese Tiere nicht bei der Vermieterin antreffen würde. Darunter eine zu diesem Zeitpunkt trächtige Kätzin, die etwa 14 Tage später ihre Kitten bekam.
Stimmt nicht? Oh doch, gibt sogar Fotos von den 3 Tieren der Vermieterin in der Wohnung der Untermieterin. In der Wohnung, die ja angeblich so schlimm war. Und nicht nur ein oder zwei.

Da muss man sich mal vorstellen, wenn die vorherige Wohnung doch so schlimm war, warum brachte dann für 3 Tage die Vermieterin dort 3 Katzen unter? 

Solche Nachfragen könnten aber ein selbst gehäkeltes Weltbild wie eine Seifenblase zerplatzen lassen. Willkommen in der Realität.

Und ja, die Untermieterin erhielt Auflagen vom Veterinäramt, dies ist ja auch normal, gut und richtig bei einer vorübergehenden recht engen Haltung, deren Ende aber schon bei der ersten unangemeldeten Besichtigung fest stand. Die Haltung  der Tiere war nur vorübergehend und endet am 31.08.2020. Dies ist lange bekannt. Es dauerte aufgrund von Covid 19 länger als es geplant war.

Heute hat netterweise Grit, ein schönes Bild im Internet verwendet. Eine hübsche und saubere Küche. 

Es gibt Untermieterinnen, die liefen durch etwas, was dem sehr ähnlich war, um auf eine Terrasse zu gelangen. Naja nicht durch eine Küche, also auch nicht mit Essensresten beschmutzt. Aber der Gesamteindruck kommt dem Küchenbild von Grit schon sehr nahe.:

Die Untermieterin kann verstehen, dass man so etwas eigentlich kaum glauben kann. Sie konnte dies auch nicht, als sie es sah.

Und nochmals, egal wie man wettert, dies lässt sich mit Fotos beweisen, aber die darf wie gesagt, die Untermieterin nicht zeigen außer gegenüber einem Gericht, oder der Staatsanwaltschaft.

Natürlich bedauert diesen Umstand die Untermieterin, denn eine Veröffentlichung solcher Bilder würden ganz schnell die erfundenen Dinge und Angriffe der Vermieterin ihr gegenüber beenden, aber sie hält sich eben an Gesetze und postet/veröffentlicht  nicht etwas im Internet, was man nicht veröffentlichen oder nutzen darf.

Ach Mist, zu weit abgeschweift, daher zurück zum 29.07.2020.

Die Vermieterin neigt dazu, wenn die Untermieterin Telefonate führt, sich schreiend in diese Telefonate einzumischen. Ja, ist kein Märchen es gibt ausreichend Zeugen dafür, denn jedes Telefonat hat ein Gegenüber der es durch das Telefon hören kann.

Als Untermieterin geht man nicht auf jedes Detail ein, aber dies ist vorgefallen:

Die Vermieterin erfindet einen auf den 14.08.2020 terminierte Vorwegnahme der Tiere der Untermieterin durch das Veterinäramt nebst einem nicht näher benannten Tierschutzverein, erklärt auch noch, das Veterinäramt habe sie darüber informiert und haut diesen frei erfundenen "Knaller" raus, als die Untermieterin telefonierte.......und erklärt zusätzlich, dass dies zu dem Zeitpunkt in dem die Untermieterin im Gerichtssaal säße (wegen des Mietrechtsstreites mit der Vermieterin) und nichts dagegen tun könnte.

Klevere Idee nicht? Nur echt unpraktisch, da war jemand am anderen Ende der Telefonleitung und hörte diese Ankündigung. 

Der ganze Verlauf wie es sich entwickelte, ist zu lang. Der ist auch nicht wichtig. Daher nur eine Kurzform in wesentlichen Teilen:

Nach dieser Ankündigung durch die Vermieterin kontaktierte die Untermieterin sofort das zuständige Veterinäramt, schließlich pflegt man offenen und ehrlichen Kontakt, und fragte nach diesem Sachverhalt.

Das Veterinäramt bestätigte, dass sie an die Vermieterin weder Infos zur Untermieterin und deren Tiere gegeben hätten, was diese behauptete, auch keinerlei Aktion gegenüber der Untermieterin am 14.08.2020 von Seiten des Veterinäramtes geplant sei und schon gar nicht der Vermieterin von Seiten des Veterinäramtes gegenüber bekannt gegeben würde. 

Daraus musste nun die Untermieterin schlussfolgern, dass die Vermieterin, deren Interesse an einer medial wirksamen "Katzenrettung" möglicher Weise nicht mehr aus ihrem Verlangen zu löschen war, in Eigenregie etwas plante und an diesem Tage umsetzen wollte, da das unfähige Veterinäramt ja  nicht handelte.  

Schon mal den Begriff Selbstjustiz gehört?

Schließlich schrie der Fanclan der Vermieterin im Internet ja danach, dass diese endlich handeln müsse. Und in solchen Situationen überlegen sich Menschen durchaus einmal Dinge zu tun, die man lieber nicht tun sollte, weil sie ihr Gesicht der Fangemeinde gegenüber nicht verlieren wollen. Und Hubertus zeigte sich schnell in Facebook bereit, da mitzuwirken.

Dass es sich dabei dann sogar um eine schwere Straftat handeln könne, auch noch mit Aneignung von Eigentum anderer, könnte dabei glatt übersehen werden.

Im hier geschilderten Fall war es daher der Verdacht der Planung der Durchführung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls zur Aneignung der Tiere, durch Dritte (und nicht das Vetamt), der aber wohl, zum Unmut der Planer, verhindert wurde.

Und da Hubertus sich ja gerne im Tierschutz engagiert, schon betonte dass er er für die Vermieterin gegen die Untermieterin da schon aktiv sei, schon komisch dass Hubertus dann nach 9 Monaten seit dem letzten Besuch bei der Vermieterin,  ausgerechnet an diesem Tag und um diese Uhrzeit einen Besuch dieser abstattete. Zufälle gibt's... schon irre.

Trau, scha
u, wem.....

Und jetzt darf geraten werden, warum am 14.08.2020 der Gerichtstermin abgesagt wurde. Richtig, weil da die Untermieterin ihr Eigentum schützte und die Wohnung nicht verließ. 

Daher stellte die Untermieterin auch einen Befangenheitsantrag (der basierend auf der möglichen vermuteten Straftat die geplant war gestellt wurde), da ansonsten der Termin stattgefunden hätte. Und ob sie dann noch ihre Tiere vorgefunden hätte, who knows. Das Risiko wollte sie nicht eingehen und musste es auch nicht. Eine absolut richtige Entscheidung.


Es soll ja Menschen geben, die diskutieren im Wissen, so etwas selber schon einmal getan, bzw. anderen bei so einer Aktion unterstützt zu haben, gerne dann in Facebook mit. Statt auf ein Veterinäramt zu warten, oder die Polizei zu rufen, eben selber in fremdes Eigentum eindrangen und sich Tiere Dritter widerrechtlich aneigneten.

So etwas adelt nicht. Auch nicht im Tierschutz.Selbstjustiz ist kein Tierschutz. 

Als die Vermieterin im Laufe der Zeit merkte, komisch da holt keiner vom Vetamt Tiere raus, was ihr ja nicht gefiel, versuchte sie nochmals, jetzt gezielt durch eine bewusst falsche Behauptung, das Veterinäramt zum Einschreiten zu bewegen. 

Sie behauptete gegenüber dem Veterinäramt, die Untermieterin würde ihre Tiere in völliger Dunkelheit halten durch völlig geschlossene Rolläden. Als die Untermieterin einen Anruf vom Veterinäramt bekam, in dem ihr diese Anschuldigung mitgeteilt wurde, konnte sich die Untermieterin auch erklären, was das Rumgerenne der Vermieterin einige Tage vorher auf der Straße und die Fotografiererei dort sollte.

Die Vermieterin hat überhaupt nicht bemerkt, wie sie von der Untermieterin bei dieser Aktion beobachtet wurde. Denn dadurch, dass die Rollläden nicht ganz geschlossen waren, war die Vermieterin aus dem vor Sonne geschützten Raum hervorragend zu sehen, aber die Vermieterin, die in der Sonne stand, konnte nicht von unten in den dadurch dunkleren Raum sehen. 

Dort machte die Vermieterin Fotos der Fenster der Untermieterin. Blöd nur, wenn man Fakebilder, also bewusst manipulierte Fotos von geöffnete Rolläden macht, die unten deutlich hochgezogen sind, man sich aber so auf dem Bürgersteig schräg unterhalb positioniert, dass durch die darunterliegende Fensterbank der EIndruck entsteht, dies Rolläden seien bis unten herunter gelassen.

Diese Fotos machte die Vermieterin mit einem Handy, welches ihr Kind ihr kurz vorher gab Und sie wurde dabei von der Untermieterin unbemerkt beobachtet. Die Vermieterin muss aber keine Angst haben, denn die Untermieterin fotografiert nicht heimlich Personen, so wie die Vermieterin es mit der Untermieterin aus dem Wohnzimmerfenster heraus einmal machte.
Denn Personen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren, ist übrigend verboten. Daher findet die Untermieterin es gut, dass man ihr die Bilder zur Verfügung stellte, die die Vermieterin heimlich von dieser machte.  

Dieser Link hilft: https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/

Aber es könnte zusätzlich möglich sein, dass Nachbarn, als auch Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebes gegenüber dem Haus, die Vermieterin auch noch bei dieser Handy-Fotoaktion auf dem Bürgersteig in Richtung Fenster beobachteten und dies bestätigen könnten, als vielleicht auch werden. 

Die Vermieterin versuchte, durch manipulierten Aufnahmewinkel, die zum HItzeschutz durch Sonneneinstrahlung herab gelassenen Rolläden, als tierschutzrechtlich relevanten Verstoß dem Veterinäramt unter zu jubeln. 

Warum dabei auch die nach eigenen Angaben als Auftragsfotograf beruflich tätige Vermieterin ihre gestellten Fotos mit einem Handy, und nicht mit einer richtigen Kamera machte, ist auch interessant. Hat tolle Kameraequipment vom Kind bekommen und knipst Fenster mit dem Handy. 


Wie dies zu werten ist in der Handlung, und was die Vermieterin damit bewusst beim Veterinäramt bezwecken wollte, das wird die Staatsanwaltschaft dann klären und entscheiden. Denn dieser wird das Veterinäramt die Fotos zur Verfügung stellen, die die Vermieterin dem Veterinäramt übersandte. Die Untermieterin ist gespannt, wie diese Aktion dann bewertet wird.

Hätte die Vermieterin einfach mal die Straßenseite gewechselt, sie hätte nicht behaupten können, die Tiere würden in völliger Dunkelheit gehalten, denn von dort aus hätte man sofort gesehen, die Rollläden sind nicht komplett herunter gelassen.

Und selbst wenn man Rollläden komplett schließen würde, bedeutet es nicht, dahinter ist völlige Dunkelheit. Es könnte dann immer noch Licht brennen.

Aber man kennt sich ja aus, weiß wie man schöne Fotos macht, aber die sind manchmal noch weniger als die halbe Wahrheit.

Übrigens, die Untermieterin kann dies auch und so kann gegenüber der Staatsanwaltschaft auch gut nachgestellt werden, wie die Vermieterin die Bilder in der entsprechenden Absicht zum Schaden der Untermieterin erzeugte.

Dieses Bild wurde von der Untermieterin nah am Haus stehend nach oben fortografiert. Die Fensterbänke verdecken den unteren Teil der Rollläden. Somit wirken die Fenster aus diesem Winkel wie völlig geschlossen. Allerdings verfügen Rolläden über Licht-/Luftschlitze zwischen den Lamellen. Ist der Rolladen nicht völlig herunter gelassen, sind diese sichtbar.

Diese schließen sich erst, wenn die Rollläden gänzlich herab gelassen werden. Hat die Vermieterin nicht bedacht, halt einfach im Übereifer übersehen. Kann ja mal vorkommen. Ein guter Fotograf sollte daher auf jede Details einer zu fotografierenden Szene achten, wenn er jemandem etwas unter die Weste jubeln will..




Tja und nur ein paar Schritte, wenn man  sich weiter vom Haus entfernen, zapp... und schon fällte die Täuschung auf:




Und nein, die Untermieterin hat nicht Bilder von geschlossenen Fenstern gemacht, ist dann hoch gelaufen, hat schnell die Rollläden etwas aufgezogen und von der anderen Straßenseite erneut fotografiert.

An den Metadaten der Bilder kann man erkennen, sie sind innerhalb kurzer Zeit hintereinander gemacht. Zwar ist die Untermieterin sportlich, aber fliegen, nein dies kann sie nicht.

Übrigens. die Untermieterin hat in die Fenster extra Rahmen mit Katzenschutznetzen und Fliegengittern eingebaut. Die Tiere haben seit mehrere Wochen einen Sitzplatz, jeden Tag,24 Stunden lang,durch die komplett geöffneten Fenster. Man sieht sogar ein Tier dort sitzen. Und durch die in die Fenster durch die Untermieterin eingesetzten Holzrahmen mit Netzen, kann man die Rolläden überhaupt nicht mehr ganz schliessen. Dort ist dann der Holzrahmen im Weg. Solche Details sollte man schon wissen, wenn man unwahre Behauptungen zu Lasten der Untermieterin erfindet.

Ach die armen Katzen, Frischluft, einen Sonnenplatz mit Aussicht, und trotzdem in einem wohltemperierten Raum durch den Sonnenschutz, der ein extremes aufheizen des Bereiches dahinter verhindert. Ja, sie müssen echt gerettet werden.

Kein Fenster der Vermieterin kann so, durch Netze gesichert, für die Katzen geöffnet werden. 

Noch Fragen?

Ach und noch ein kleiner Gruß an Hubertus.

Bei seinem Weihnachtsbesuch bei der Vermieterin im Dezember 2019, als man gemütlich zusammen auch mit der Untermieterin und anderen Gästen am Tisch die Weihnachtsgans verspeiste, war Hubertus auch bei der Untermieterin und ihren Katzen im Wohnbereich dieser zu Besuch. War fasziniert von den Mustern, sei halt nicht seine Farbe und Rasse, aber wären schöne Tiere. Halt nur nicht sein Ding.

Er sah an diesem Tag alle Tiere, die dort heute auch noch sind, dazu 3 große Kratzbäume, darunter einen tollen 2 Meter hohen Naturkratzbaum, Kratztonne, Regalliegeplätze, Spielhöhlen usw..

Wenn man doch im Tierschutz tätig ist und die leidenden armen Kreaturen im Dezember 2019 selber lobte und streichelte, dann kann man sicher auch erklären, warum man dann urplötzlich, um die Vermieterin mental zu unterstützen, im Juni 2020  eine ganz andere Erleuchtung hat. Hat Hubertus gar 6 Monate lang Katzenelend verschwiegen? Dann schäm Dich Hubertus. Pfui Pfui Pfui......Ist Hubertus glaubhaft? Wohl kaum.

Hubertus, Du machst Dich echt mitschuldig, hättest Du mal die Polizei an dem Abend des Gänseessens gerufen, bei den unzumutbaren Zuständen im Wohnbereich der Untermieterin.

Als Untermieterin findet man, dass dieses Theaterstück von Hubertus, als Dank vielleicht für geschenkte Tiere von Seiten der Vermieterin, echte Bühnenreife erlangt. Und da gibt es von Seiten der Untermieterin einen tosenden Applaus (sagte ja, ich liebe diese Video).



Ach und Hubertus, noch eins, damit Du im Dezember 2019 zu Weihnachten in einem sauberen Wohnzimmer sitzen konntest, hat die Untermieterin ganz schön mitgeputzt. Wenn Du gewusst hättest wie es vorher aussah... und stell Dir die Frage, warum die große Flügeltür im Wohnzimmer zum nächsten Raum zu war, zu blieb und auch die Tür des Raumes, der auch der Zugang zur Terrasse ist, zum Flur verschlossen blieb.

Es hätte einen Grund geben können, der Hubertus sehr verunsichert hätte.

P.S. dass die Vermieterin an Hubertus eine Katze verschenkte, Hubertus aber als Geschenk zu Weihnachten nur ein kleines Päckchen "Ferrero Küsschen"  zurück an die Vermieterin. Hubertus, keine gute Aktion. Man war "Not amused" auf Seiten der Beschenkten. Das nächste Mal bitte etwas im Gegenwert der geschenkten Katze, das wirkt dann wertiger und man steigt in der Gunst.

Mir hat die mitgebrachte Packung Ferrero Küsschen, die mir Hubertus schenkte, jedenfalls hervorragend geschmeckt. 

Und warum Hubertus am 14.08.2020 nicht mal bei der Untermieterin vorbeischaute, eigentlich sehr schade. Hätte ja mal an der Tür klopfen klnnen und "Hallo" sagen. War ja zeitig in der Wohnung der Vermieterin. Hätte Hubertus ja mal im Raum der Untermieterin schnuppern können, wie Katzenhaltung selbst im Sommer in einem recht kleinen, aber angenehm riechenden Wohnbereich möglich ist. Hubertus zog es jedoch vor, den Duft der durch die Tiere der Vermieterin ehemals verkoteten und vollurinierten Flures einzuatmen.

Vielleicht hatte auch Hubertus einfach Angst enttäuscht zu werden, wenn es nicht im Wohnbereich der Untermieterin so gerochen hätte wie im Flur, der Küche und dem Bad.

Selbst nach vielen Wochen, in denen sich die Tiere der Vermieterin nur noch in Wohn- Schlafzimmer und Terrasse aufhalten dürfen/können, hat der Gestank im Flur nicht wesentlich abgenommen. Wieviele es der ehemals fast 30 sind? Laut Vermieterin sind es nur noch 6 Tiere. Wo sind die nur alle hin, und warum musste man sie eigentlich abgeben? 

Grit, nicht Lust die Untermieterin besuchen zu kommen und den Flur selber zu beriechen? 

Die Untermieterin lädt gerne jeden der Fangemeinde ein auf einen Kaffee vorbei zu kommen, wenn es sich zeitlich bis zu ihrem Umzug vereinbaren läßt. Man kann sich dann schön in die Gemeinschaftsküche setzen, und natürlich auch die armen Tiere der Untermieterin besuchen. Nur Mut. bis zum 30.08.2020 steht Kaffee bereit. Wer traut sich mal vorbei zu kommen?

Geht aber nur bis zum 31.08.2020. Das ist der Tag des Umzuges, endlich frische Luft, der Gestank darf ruhig in der Wohnung der Vermieterin zurück bleiben. Den nimmt die Untermieterin nicht mit.




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