Nachdem die schlimmen Zustände hier in der Wohnung, verursacht durch die fast 30 Tiere der Vermieterin (es gibt Namenslisten, Fotos etc. egal was anderenorts gesagt wird, denn mindestens 21 Tiere wurden auch durch das Veterinäramt gezählt) unzumutbar und unübersehbar waren, wurde der Hauseigentümer durch die Untermieterin kontaktiert.
Er sollte erfahren, was hier in der Wohnung für Zustände herrschten und sich mit eigenen Augen von diesen überzeugen. Denn die Schäden alleine am unbehandelten Dielenboden durch Kot, Urin und Erbrochenem, der durch diese Dinge in den Boden eingezogenen Sachen bestehende Gestank sollte ein Vermieter schon wissen, da dem Vermieter immer größere Schäden an seinem Eigentum entstehen. Der Vermieter und seine Familie haben sich auch sehr bei der Untermieterin bedankt, dass sie diese involviert hat.
Auch wollte die Untermieterin klären, ob die Vermieterin die Wahrheit sagte, als diese immer betonte, die Untervermietung sei durch den Hauseigentümer natürlich genehmigt worden, was die Untermieterin schon im Grundsatz anzweifelte.
Dieses Gespräch wird der Untermieterin immer in Erinnerung bleiben, da sie selten solche Verärgerung und Entsetzen sah, wie beim Hauseigentümer der Vermieterin. Hier eine schnelle Übersicht:
Wohnung wurde an die Vermieterin nur zur Haltung von 2 Tieren (steht nach Erklärung des Vermieters so im Mietvertrag) vermietet. Gehalten wurden ca. 30 Tiere. Darunter zu dem Zeitpunkt einige selbstgezogene Teenager ohne Stammbaum, sowie jüngere erwachsene Tiere ohne Papiere, darunter eine Kätzin ohne Stammbaum (bluetortie) die selber dann wieder Kitten gebar (der Wurf in dem 3 Tiere verstarben, es wurde bereits darüber berichtet).
Von der Katzenzucht, von der wusste der Vermieter nichts und war schier entsetzt. Diese wäre sofort untersagt worden und wurde der Vermieterin dann später auch durch ihn und seine Familie verboten in der Wohnung auszuüben.
Er betonte, hätte er gewusst, dass bei Mietvertragsunterzeichnung die Vermieterin schon seit Jahren eine aktive Katzenzucht betrieben hätte, er hätte die Wohnung nicht an sie vermietet.
Die Vermieterin hat also den Hauseigentümer getäuscht, als sie die Wohnung anmietete und ihm dies alles verschwieg.
Aber jetzt auf die Untermieterin zeigen..... ja, so sind die Mitmenschen halt.
Der Hauseigentümer berichtete seit ca. 3 Jahren zu versuchen, einen Blick in die Wohnung zu werfen, oder diese einmal zu betreten, weil er auch aus dem Innenhof heraus bemerkt hat, dass sich ganz viele Tiere bei der Vermieterin aufhalten müssen. Viel mehr als nur 2 durch diese angegebenen.
Die Vermieterin hatte jedoch immer Ausreden. Dies ist die Liste die der Hauseigentümer der Untermieterin mitteilte:
Keine Zeit, muss zur Arbeit
Bin gerade aus dem Bad
Will gerade ins Bad
Bin gerade nach Hause gekommen
Keine Zeit, komme gerade von der Arbeit.
Bin gerade krank.
Bin gerade nicht gesund.
Kommt gerade unpassend.
Oder man war da, machte einfach nicht die Tür auf, obwohl der Hauseigentümer hörte, dass jemand in der Wohnung war.
Warum man nicht mal eben 10 Minuten den Vermieter herein lässt, wenn alles "Picco Bello" ist, tja, die Frage kann die Untermieterin leider nicht beantworten, oder vielleicht doch?
Sie kann aber bestätigen, dass tatsächlich der Vermieter mehrfach an der Tür stand, schellte, die Vermieterin weder krank, noch auf dem Weg zur Arbeit war, leise im Flur aus dem Fenster schaute wer es sein konnte, aber die Tür nicht öffnete. Auch öffnete die Tür nie ihr Kind, was ja auch noch in der Wohnung ist und den Hauseigentümer hätte in die Wohnung bitten können.
Seit Jahren handhabt der Hauseigentümer es so, dass er im Frühjahr, wenn er persönlich die Abrechnungen der Nebenkosten den Mietern bringt, gleichzeitig eine ihm zustehende Wohnungsbesichtigung durchführt, damit der Zustand der Wohnung kontrolliert werden kann.
Dies wurde ihm wie gesagt nach eigenem Bericht, durch die Vermieterin ca. 3 Jahre nicht ermöglicht, er hatte sogar das Gefühl, dass es ganz gezielt verhindert wurde.
Die Tür wäre, wurde sie überhaupt geöffnet, immer nur einen Spalt geöffnet worden. Zumeist stellte die Vermieterin einen Fuß oder ihr Knie dann zwischen Türrahmen und Tür.
Er erzählte auch, dass es in der Vergangenheit auch immer wieder einmal Probleme mit Mietzahlungen gab. Sie wurden teilweise sehr verspätet gezahlt. Kontaktierte er dann die Mieterin erhielt er zum Beispiel folgende Aussagen: "
Ich werde meine Eltern bitten mir schnell Geld zu überweisen, damit Sie ihre Miete erhalten".
Die Untermieterin war sprachlos, hatte die Vermieterin ihr doch immer erzählt, ihre Eltern seien vor langer Zeit bereits verstorben. Als dies die Untermieterin im Gespräch mit dem Hauiseigentümer andeutete, dass doch die Eltern lange nicht mehr lebten, wurde der Hauseigentümer blass und sprachlos.
Was nun stimmt, ob es noch lebende Eltern gibt die ihr dann das Geld zahlten, oder die Eltern doch verstorben sind? Dies sollte man die Vermieterin fragen. Vielleicht stimmt beides nicht und es gibt eine Variante 3, 4 oder auch 5......
Langsam wurden dem Hauseigentümer und der Untermieterin jedoch einiges deutlich. Beide saßen, auch wenn in unterschiedlicher Positionen und in unterschiedlichen Situationen, irgendwie in dem selben Boot.
Es ist schon ein merkwürdiger Moment wenn Menschen miteinander an einem Tisch sitzen und feststellen, wie sie von einer Dritten Person möglicherweise ganz gewaltig "an der Nase herumgeführt" wurden.
Zwar wusste der Hauseigentümer, dass die Vermieterin vor etwa 5 Jahren die Wohnung anmietete, da sie aus der alten Wohnung wegen Eigenbedarfs hätte ausziehen zu müssen.
Die Vermieterin hatte ihm aber nicht, so wie sie es der Untermieterin erzählte, diesem gegenüber erwähnt, dass sie eine Räumungsklage verloren hatte (angeblich kam nie Post an bei der Vermieterin) und sie nichts mehr dagegen tun konnte und nur 3 Tage Zeit hatte die Wohnung des Hauseigentümers dann anzumieten, um nicht auf der Strasse zu sitzen mit fast erwachsenem Kind und vielen Zuchtkatzen.
Da kann die Untermieterin nur sagen:
"Liebe Vermieterin, den Bären, ähem die Katze, können Sie einem anderen aufbinden. Wenn Ihr früherer Vermieter sie wegen Eigenbedarfs dann nach einem gewonnenen Räumungsstreit räumte, sie 3 Tage vor dem Räumungstermin aber auszogen, dann hatten sie bis dahin unzählige Briefe von Anwälten, Hauseigentümer und Gericht erhalten. Von eingereichter Räumungsklage bis 3 Tage vor dem Räumungstermin ahnungslos gewesen zu sein, das ist eine schöne Geschicht, die aber ziemlich unglaubhaft ist."
Nicht vergessen, die Untermieterin hat da leider Erfahrungen sammeln müssen. Bei einer Räumungsklage bekommt man Post, egal was man Bärbel, Heinz, Horst und Leonie erzählt.
Ob dies wirklich so war, Räumungsklage wegen Eigenbedarfs (und nicht nachher wegen einem doch anderen Grund) verloren zu haben, nie Post von Anwälten und Gerichten erhalten zu haben usw., die Untermieterin hat mittlerweile daran ihre ganz persönlichen Zweifel, die durchaus verständlich und berechtigt sind.
Der Hauseigentümer erzählte der Untermieterin auch, dass es ihn verwunderte, dass seit einiger Zeit die Miete mehrfach vom Konto des erwachsenen Kindes der Vermieterin an ihn überweisen würde, und nicht durch seine Vermieterin selber, dies wäre doch sehr ungewöhnlich.
Es ist üblich, dass ein Hauseigentümer einmal im Jahr den Gebäudezustand kontrollieren darf um eventuell notwendige Arbeiten abschätzen und einleiten zu können. Ihm ist dafür, nach vorheriger Ankündigung, der Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Die Vermieterin hatte jedoch jedes Mal eine Ausrede.
Warum sie dies macht, ist mir als Untermieterin schon klar, sah ich ja hier die Zustände, den zerstörten und verkoteten Boden und vieles mehr. Aber die gibt es ja nicht, war ja stets alles Bestens hier, nicht wahr?
Auch hatte die Vermieterin mir gegenüber, als auch in einem Gerichtsverfahren behauptet, natürlich sei ihrem Hauseigentümer die Untervermietung bekannt.
Natürlich stellte sich dieser Vortrag auch als unwahr heraus.
Zwar hatte der Hauseigentümer zwar Informationen durch Nachbarn erhalten, dass die Untermieterin in seinem Haus bei der Vermieterin wohnen würde, aber weder hat die Vermieterin die Untervermietung dem Hauseigentümer mitgeteilt, noch die Erlaubnis von diesem erhalten eine Untervermietung durchzuführen.
Nun versuchte der Hauseigentümer auf schriftlichem Wege einen Termin zur Besichtigung der Wohnung zu erhalten.
Es wurde ein Termin für einen Mittwoch vereinbart, aber am Montag davor von der Vermieterin abgesagt.
Der Termin konnte nicht stattfinden, weil die Vermieterin zwei Tage vor dem vereinbarten Termin den Vermieter anruft und ihm erklärt, sie stünde unter häuslicher Covid 19 Quarantäne !
Ja, genau das Gesicht, was der Leser jetzt machen wird, machte auch die Untermieterin, als sie dies in einem Telefonat mit dem Vermieter durch diesen erfuhr.
Sah sie doch jeden Tag die Vermieterin mit angeblicher häuslicher Covid 19 Quarantäne einkaufen fahren, und sogar in der ersten Woche der angeblichen Quarantäne einmalig arbeiten gehen.
Nun gab es zwei mögliche Varianten:
Variante 1:
Die Vermieterin stand wirklich unter Covid 19 Verdacht und hatte eine häusliche Quarantäne. Dann hätte sie weder arbeiten gehen dürfen, auch nicht zum shopping wegfahren.
Zusätzlich hätte sie die Untermieterin ja gefährden können und wäre verpflichtet gewesen, die Untermieterin darüber zu informieren. Hätte sie unter häuslicher Quarantäne gestanden, sie aber an einem Tag zur Arbeit fuhr, könnte sie dann, wenn die Quarantäne der Wahrheit entsprochen hätte, all ihre Kollegen gefährdet haben und hatte ihren Arbeitgeber nicht informiert, dem diese Quarantäne also verschwiegen. Und sie hätte gegen die Auflagen des Gesundheitsamtes verstoßen.
Dann könnte sich die Untermieterin Sorgen machen, da sie durch die Nichtinformation von Seiten der Vermieterin gefährdet würde (Untermieterin gehört zur Risikogruppe, da Asthmatikerin). Daher kontaktierte die Untermieterin das Gesundheitsamt, und informierte über die Verletzung der häuslichen Quarantäne der Vermieterin.
Variante 2:
Die Vermieterin hatte diese Covid 19 Quarantäne bewusst frei erfunden um sich vor der Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter zu drücken, weil dann hätte der fast 30 Katzen und einen vollurinierten, mit Kotflecken übersähten völlig zerkratzten Boden, möglicherweise auch Müll, Unrat und natürlich den Gestank in der Wohnung, sofort bemerkt.
Es kam, wie es kommen musste:
Die Geschichte der Covid 19 Hausquarantäne der Vermieterin war von dieser frei erfunden.
Es war eine Behauptung dem über 80jährigen Hauseigentümer den Besichtigungstermin zu entziehen, vielleicht ihm sogar Angst vor einer Infektion zu machen, die man ja mit über 80 Jahren durchaus haben muss. Hauptsache er käme halt nicht in die Wohnung.
Aber damit noch nicht genug.
As die Vermieterin langsam merkte, ihre erfundene Covid 19 Quarantäne fliegt ihr um die Ohren, informierte man natürlich Bärbel, Heinz und wen auch immer, die Untermieterin wäre ja "krank", denn diese hätte die Covid 19 Quarantäne der Vermieterin erfunden und verbreitete nun, die Vermieterin hätte diese erzählt. Die Vermieterin selber hätte so etwas nie gesagt.
Es ist schon unangenehm, wenn man eine häusliche Quarantäne erfindet, bei der Unwahrheit erwischt wird und dann gegenüber dem Freundeskreis versucht, die Untermieterin als Schuldige zu benennen und so anderen gegenüber sogar zu schädigen.
Man hängt die eigenen Unwahrheiten einfach der Untermieterin an. Saubere Sache, oder nicht?
Nur, da machte die Vermieterin die Rechnung ohne die Untermieterin, ohne den Hauseigentümer, und ohne die Polizei, die gerne ermittelt.
Die Vermieterin erfindet mittlerweile auch Sachverhate um die Untermieterin anzeigen zu können. Dazu kommen weitere Blogbeiträge, versprochen.
Sie zeigte also die Untermieterin mal eben an. Macht ja einen guten Eindruck gegenüber Bärbel, Heinz, Kurt. Irene und so weiter (Namen alle erfunden, da wir die Persönlichkeit der Statisten natürlich schützen) denen man dann am Telefon erzählen kann, wie man die kriminelle Untermieterin heute mal wieder so richtig anpackte.
Daher, Ein kleines Video muss jetzt sein. So kann man sich noch ein wenig besser im Freundeskreis mit Bärbel, Heinz, Horst und Family feiern. Ist auch sicher, muss man anschließend nicht in eine Covid 19 häusliche Quarantäne, wenn man sich nur online feiert.
Mal sehen wann die bemerken, wie man sie nur für sich zum Nutzen, vor den eigenen Karren spannte. Wie mögen sie dann wohl reagieren? Die Untermieterin brauchte für diese Erkenntnis ja auch leider Zeit. Zuviel Zeit...
Denn wenn man die Untermieterin schon als Diebin, Kriminelle, Lügnerin, Einbrecherin, Hausfriedensbrecherin, die sogar Sachen unterschlägt, das Auto des Vaters angeblich klaute (ja, das wird tatsächlich durch die Vermieterin verbreitet) gegenüber all den Freunden bezeichnet, muss man doch auch kreativ sein und sich etwas ausdenken, damit man durch gestellte Anzeigen den Freunden auch beweisen kann: "Look at me, I'm the great one".
Dumm nur, wenn sich dann herausstellt, alles frei erfunden. Naja, das sagt man den Freunden halt nicht, denn man kommt irgendwie aus der Nummer gerade nicht mehr raus.
Statt die Reißleine zu ziehen, sich den Freunden zu erklären, rutscht man immer tiefer in das eigene "Hörbuch" rein. Ist schon eine doofe Situation, nicht wahr?
In der Folge gab es jedoch Gespräche zwischen Polizeibeamten und der Untermieterin. Dort erwähnte sie die Unwahrheiten, die tagtäglich durch die Vermieterin verbreitet werden. Darunter auch die Covid 19 Quarantäne.
Gegenüber der Polizei beschuldigte die Vermieterin jedoch wiederum die Untermieterin, die angebliche Covid 19 Quarantäne der Vermieterin erfunden zu haben. Sie würde dies nur zum Schaden der Vermieterin verbreiten. Sie als Vermieterin hätte sich doch nie so etwas ausgedacht, niemals, wäre gar nicht ihre Art.
Hoppla.. interessant.
Dumm nur, dass die Polizei dann den Vermieter kontaktierte und alles bestätigte, was die Untermieterin gegenüber der Polizei anführte.
Der Vermieter erklärte gegenüber der Polizei, ebenso wie er es gegenüber der Untermieterin tat, dass die Vermieterin einen Besichtigungstermin mit ihm kurzfristig telefonisch absagte, weil sie unter Covid 19 Quarantäne zuhause stehen würde.
Also noch einmal ganz langsam für diejenigen, die jetzt an dieser Stelle etwas Verständnisprobleme haben. Daher extra für Gudrun, Gerlinde, oder war es nicht Gitta? (Namen aus Schutz der Perönlichkeit verändert), weil die kann einigem nicht folgen:
Vermieterin erfindet häusliche Quarantäne um Hauseigentümer vor der Tür zu lassen.
Vermieterin beginnt "aufzufliegen" mit dieser erfundenen Quarantäne. Wie peinlich.
Vermieterin informiert Bärbel, Heinz, Horst, Rüdiger usw. daher ganz schnell, als die Story langsam heraus kommt, dass sie nie eine Quarantäne erfand. Die Untermieterin wars. Die ist schuld.
Vermieterin erklärt also die Untermieterin zur Erfinderin der Quarantäne der Vermieterin. Ja die Untermieterin ist echt kriminell, hätte ihr Vater ja schon gesagt (dazu später auch mehr).
Vermieterin erzählt der Polizei, die Untermieterin würde sie immer verleumden, sie als Vermieterin hätte nie eine Quarantäne gehabt oder erfunden.
Polizei spricht mit Untermieterin.
Untermieterin sagt, die Quarantänegeschichte erfuhr sie vom Hauseigentümer.
Polizei kontaktiert Hauseigentümer. Prüft die Aussage der Untermieterin.
Der Hauseigentümer bestätigt, dass die Vermieterin ihm diese mitteilte, er wiederum dies der Untermieterin erzählte.
Polizei stellt fest, Untermieterin und Hauseigentümer sagen die Wahrheit. Vermieterin erfand Quarantäne und versuchte dann den peinlichen Moment zu Lasten der Untermieterin zu vertuschen.
Und nun liebe Vermieterin? Es gibt Menschen, die sagen in solch einem Moment, "Der Sack ist jetzt zu."
Was hat die Untermieterin daraus gelernt?
Wenn man eine Covid 19 Quarantäne erfindet, es dann so peinlich herauskommt, man noch gegenüber der Polizei jemanden mit Wissen falsch beschuldigt die Quelle der Covid 19 Quarantänebehauptung zu sein, dann sollte man vielleicht ab und an
.........einfach mal die Klappe halten.
Ich finde, hier passt noch mal zum schönen friedlichen Abschluss das Video perfekt. Ich mag es irgendwie.....

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