Montag, 24. August 2020

Jetzt wird man in der Schikane kreativ.

Tja, so ist das mit angemieteten Wäschetrocknern. Bis in die Nacht funktionierten sie noch hervorragend mit der Wäsche der Vermieterin.

Aber eiderbibsch, was ist dies? Kaum ist die Wäsche der Untermieterin in der Waschmaschine fertig, überkommt den Trockner ein Spontandefekt.



Tja der Defekt besteht daraus, dass scheinbar die Vermieterin das Flusensieb unter ihr Kopfkissen legte. Futsch ist es, schaut...da klafft nur noch ein grosses Loch, hahahaha

Der "vor 5 Minuten war es noch da" - Defekt ist für Wärmepumpentrockner am gefährlichsten. Besonders wenn die Vermieterin da was mit Papier drin trocknete und nicht aus dem Flusensieb nahm. Scheinbar macht es ihr unheimlich Spaß den Flusensieb Inhalt immer und immer wieder vor eine Tür zu werfen, lach...

Na dann rufen wir jetzt mal kostenpflichtig für die Vermieterin einen Techniker für den Trockner, denn der ist ja im Mietpreis drin. Und die Miete für AUgust hat man ja schon lange in die Tasche gestekt.

Und die Wäsche der Untermieterin? Ok, die trocknet jetzt halt im Bad. Weil in Wohnräumen trocknen ist im MIetvertrag des Hauseigentümers sicher nicht erlaubt.... Ausserdem riecht es dann durch die frische Wäsche im Flur nicht mehr so nach Katzenkot und Urin vom Dielenboden.. Ist auch ein Vorteil.




Übrigens, die Untermieterin fährt gleich zur Polizei. Viele bunte Bilder abgeben...die ganz viel zeigen, was die Vermieterin ja gaaaanz anders berichtete.

Und das Foto hier, zeigt die Wäsche der Untermieterin, Die darf sie fotografieren in dem von ihr genutzten Bad, da Gemeinschaftsraum.







Ohne Moos nix los? Mal mehr in Katzenstreu investieren......




Halt nur so ein Gedanke....

Der eine kann sich angeblich seine Katzen nicht leisten. Aha.

Der andere benötigt für 
Miete, Anwälte und Klagewellen gegen Gott und die Welt eben "Stipendien" aus dem Familienkreis, weil's es das Geldsäckel sonst nicht hergibt. Was kostet denn so eine Strafverteidigung nach zwei Hausdurchsuchungen? Und wer hat's überwiesen?

Mit dem Finger auf andere sollte man nur zeigen, wenn man eine weiße Weste hat.

Ein schmutziger Schlüpper auf dem Boden, vor der Waschmaschine liegend, zählt da leider nicht.

Und manchmal lächelt man still und gelassen in sich hinein und denkt sich, wenn andere wüssten, was man selber weiß. Die Welt wäre irgendwie schöner.

Da kann man nur hoffen, dass wenn diese Person  all ihre angezettelten Rechtsstreitigkeiten verliert,  nachher auch für die Kosten aufkommen kann, so als ehemaliger Kläger . Nicht dass man dann die leeren Taschen aufmacht und sagt "Ätschi bätschi". Weil Financier war ja jemand anderes, der zahlt ja nicht bei verlorenen Klagen auch automatisch.

Vielleicht sollte man mal beim zuständigen Schuldner-Gericht nachfragen, ob man nicht schon  eine Vermögensauskunft abgab, zur Abgabe dieser aufgefordert wurde, bzw. wie die Bonität denn so generell aussieht. Fragen kostet ja nichts.

Denn oftmals passen "Mundwerk" und "Bönität" auch bei Menschen, die Katzen so unsagbar gerne retten wollen, einfach irgendwie nicht zusammen. 

Und was machte eigentlich dieser komische Aufkleber auf der Autoscheibe und schwupps hatte man ein neues Kennzeichen? War der Aufkleber gar orange? Wie spannend......

Man sollte vielleicht nicht nur die Blicke in die Inkassoschreiben anderer werfen, sondern vielleicht auch einmal in die eigenen.........kann helfen.

Und ruhig mal mehr in Katzenstreu investieren, weil da ist eindeutig zu wenig im Katzenklo.




Halt nur so ein Gedanke......





Sonntag, 23. August 2020

Das Untermieterin-Wort zum Montag


"Wer ein blacktabby mackerel Mädchen aus Eltern erhalten hat, aus denen kein blacktabby mackerel Mädchen entstehen kann, sollte vielleicht nicht über DNA-Profile sinnieren. Denn die könnten in solch einem Fall unangenehmes ans Tageslicht bringen."

Es gab da einen schönen Ausspruch, die Untermieterin erinnert sich nur nicht, wer diesen machte. Er lautete in etwa so:

"Die Antwort könnte verunsichern."

Euch allen einen tollen Start in die neue Woche. 



Natürlich steht der Katzenstreumüll nur Minuten im Flur, bald läuft er alleine zur Mülltonne

 

 


Kommentieren muss dies eigentlich nicht.  

Dass man überhaupt immer wieder Müll im Flur, egal welcher Art der Müll ist, abstellt und lagert, der schließlich auch ein Fluchtweg ist, ist auch noch so eine Sache. 

Auch am Folgetag ist der Müll leider immer noch nicht, auch nicht von alleine, in die Mülltonne gelaufen.


Anderes Datum, ähnliches Bild:


Noch Fragen?


Meinen Dreck erkläre ich einfach zu Deinem Dreck

 


Ja, manchmal kann die Untermieterin nur noch völlig verständnislos mit dem Kopf schütteln, wenn die Vermieterin ihren Dreck einmal wieder vor die Tür der Untermieterin wirft.

Ganz besonders beliebt, ist da der Schmutz aus dem Flusensieb des Wäschetrockners.

Die Vermieterin hinterlässt nach Trocknungsgängen stets den Wäsche Trockner, ohne dass man die Flusensiebe reinigte. Wenn nun die Untermieterin diesen nutzen muss, befindet sich dementsprechend viel in diesen Sieben.

Dies legt dann die Untermieterin den Badewannenrand, damit die Vermieterin dies selber entsprechend in ihrem Müll entsorgt, was eigentlich kein  Problem darstellen sollte.

Dinge in eine Waschmaschine und in einen Trockner zu verbringen, die rosa Pappe enthalten ist mit Sicherheit auch nicht besonders gut für die Geräte. 

Statt also ihren Fusselsiebinhalt zu entsorgen, vielleicht einmal nach der Nutzung auch den Trockner entsprechend zu reinigen, wirft die Vermieterin dann den Inhalt der Flusensiebe lieber vor die Tür der Untermieterin. So auch gestern und heute wieder. 

Es werfen sich bei solch einem Verhalten Fragen auf, die die Untermieterin hier lieber für sich behält.




Update: Der Fluseinsiebschmutz in Altrosa fliegt nun durch den Flur, die Vermieterin wirft ihn immer wieder vor die Tür der Untermieterin. Der Zettel wurde von der Vermieterin zerknüllt und ebenfalls durch den Flur geworfen.

Wie gesagt:"Kindergarten". 


Freitag, 21. August 2020

Katzenzüchter werden leicht gemacht, man muss dazu noch nicht einmal eine zuchtfähige Katze besitzen!


Heute stellt die Untermieterin sich, bei einem leckeren Kaffee mit Freunden die Frage, wem gehören eigentliche welche Katzen.

Dies ist natürlich nur ganz global zu verstehen.

Die Untermieterin hat sich einmal umgeschaut und festgestellt, dass man grundsätzlich in einem Verein nur als Züchter gilt, wenn man auch Katzen besitzt (müssen auch das Eigentum sein) die man decken lassen kann.

Was ist denn jetzt, wenn man gar keine Katzen besitzt? Also gar keine Katzen zuhause hat, die man decken lassen kann? Und trotzdem Würfe macht? Also irgendwo in Deutschland Katzen sitzen, die nicht bei einem wohnen, die gedeckt werden und man dennoch den Wurf unter eigenem Namen meldet, obwohl die Mutterkatze nie bei einem lebte?

Hmm..... mal sehen ob die Untermieterin etwas im Internet findet, welches sagt, egal wo Du Deine Katze sitzen hast (muss nicht bei Dir zuhause sein und auch nie jemals bei Dir gelebt haben), melde von diesem imaginären Tier einen Wurf in dem Verein, in dem Du bist, und dann bist Du Züchter.

Die Untermieterin dachte bisher immer, so etwas ist in den Vereinen untersagt. Oder? 

Also man lebt in München, irgendwo in Berlin bekommt jetzt eine Katze Nachwuchs. Man sagt die gehört mir da in Berlin, nun ist man in München Züchter ohne Katze und bekommt Papiere von einem Verein ausgestellt? Schon etwas ungewöhnlich, aber toll, wenn man so schnell eine Zucht haben kann.

Da machen viele ja echt etwas falsch mit Katzen, die in ihrem Besitzt sind, in ihrem Eigentum sind und auch noch bei ihnen leben. 

Ohne Arbeit, ohne den Schmutz den Kitten machen, ohne zeitlichen Einsatz so eine Zucht führen, ein interessanter Trend. Hoffentlich setzt der sich nicht durch.


Donnerstag, 20. August 2020

Kleine Exkursion ins Mietrecht. Thema "Untervermietung"


Titel des Bildes "Schon wieder hat die Vermieterin offene Müllsäcke in der Küche und Einkaufstüten voller Katzendreck im Flur abgestellt" (c) by  Untermieterin



Es ist schon bemerkenswert, wie Menschen mit gefährlichem Halbwissen irgendwo mit diskutieren, dann aber völlig am Thema vorbei Schlussfolgerungen ziehen, weil das Grundlagenwissen fehlt.

Daher hier in Kurzform, mit den Worten der Untermieterin, eine kleine Erklärung zum Mietrecht und Untermietverträgen. 

Wenn jemand sich entscheidet, ein oder mehrere Zimmer, seiner durch ihn selber angemieteten Mietwohnung anzumieten, gibt es folgendes zu beachten.

1) Er muss als Mieter seinen Hauseigentümer/Vermieter über die geplante Untervermietung  informieren
2) Der Hauseigentümer muss dem Mieter dann die Untervermietung genehmigen /    zustimmen..
3) Dann macht der Mieter einen Mietvertrag mit der Person, der er ein oder mehrere            Zimmer seiner Wohnung vermieten möchte. In diesem wird alles geregelt, was die beiden Vertragspartner regeln wollen.

Bei Untermietverträgen ist dies insbesondere, welche Räume werden durch den Untermieter  angemietet, welche Räume werden mit benutz bzw. stehen dem Untermieter durch Mietvertrag zur Nutzung zur Verfügung wie, Garagen, Terrassen, Kellerräume, Fahrradkeller, Waschkeller usw.

Im Falle der Untermieterin war neben dem angemieteten Wohnraum, die Mitbenutzung des Bades, der Küche, der Waschmaschine, des Trockners, des Herdes, sowie der zur Wohnung gehörenden Terrasse vereinbart. Sie darf dort all die Dinge tun, die dort die Hauptmieterin und eventuell mit in der Wohnung wohnende Kinder der Hauptmieterin tun dürfen. Und dies völlig gleichberechtigt!

Der Hauptmieter verliert in diesem Moment auch das alleinige Hausrecht nicht nur an dem vermieteten Wohnraum, sondern auch an den mitzunutzenden Räumen (auch Gemeinschaftsräume genannt), und den gesamten Zugängen, die der Untermieter nutzen muss um durch die Wohnung zu gelangen, oder zu den mit angemieteten Räumlichkeiten (Terrasse) zu gehen.

Durch welchen Raum er dabei laufen muss, spielt keine Rolle. Auch wenn es das Schlafzimmer der Vermieterin ist, wird es dann zum Zugang/Duchgang für die Terrassennutzung und folglich in Bezug auf den Zugang zu einem "Gemeinschaftsraum". 

Was sich nicht anders darstellt als im normalen Mietbereich, sind zum Beispiel, wenn Mängel an den angemieteten Räumen auftreten. Dies gilt dann für alle Räume, die der Untermieter in der Wohnung des Hauptmieters nach seinem Vertrag nutzen darf.

Im Falle der ´Hauptmieterin waren es folgende Mängel, die zu einer Mangelhaftigkeit der Mietsache führten:

Unzumutbar zugekoteter und vollurinierter Flur durch die Katzen der Hauptmieterin. 
Abgestellte und nachlässig gereinigte Katzentoiletten durch die Vermieterin im Flur.
Nicht nur die Geruchsbelästigungen waren eklatant, auch wurde somit der Fluchtweg / Zugang zum Wohnbereich der Untermieterin unzulässig vollgestellt und mit Katzenstreu verdreckt.
Zugekoteter und vollurinierter Zugang zur Terrasse, der zusätzlich völlig verdreckt und voller Unrat stand.
Anurinierte Kartons, im gesamten Bodenbereich, gebrauchtes Katzenstreu, vor Kot überquellende Katzentoilentten, Dieser Bereich war der schlimmste an den Räumlichkeiten, die die Untermieterin nutzen durfte, bzw. Zugang zu nutzbaren Räumlichkeiten war. Die Bilder dieses Raumes wird die Untermieterin nie vergessen, und dazwischen die große Zahl der Katzen der Vermieterin, die mitten in diesem Unrat liegend sogar Kitten gebaren.

Der Raum kann durchaus als "verwahrlost" bezeichnet werden.

Permanentes längerfristiges lagern offener Müllsäcke mit Katzenstreu durch die Hauptmieterin im Flur, was zu extremer Geruchsentwicklung führte. (1 bis 5 Tage, alles war dabei).

Extreme Müllmengen der Hauptmieterin in der Küche, teilweise in unverschlossenen großen blauen Müllsäcken dort einfach abgestellt. Den dabei entstehenden Geruch, besonders bei hochsommerlichen Temperaturen, muss man nicht wirklich tiefergehend beschreiben, den kann man sich vorstellen.

Durch die Kater der Hauptmieterin vollurinierte Arbeitsplatten, Herdplatte und andere Gegenstände in der Küche.

Vollurinierte Stühle/Tisch in der Küche. Kotspuren waren an diesen ebenfalls zu verzeichnen.

Erbrochenes der Katzen in der Küche, Flur, sowie Zugang zur Terrasse.  Kot und Urinspuren an allen Möbeln im Flur, Küche, Türen usw.

Bevor jetzt jemand nachfragt: 

Wenn Räumlichkeiten wie Küche oder Bad zur Nutzung im Mietvertrag stehen, darf der Untermieter auch dort alles, was der Hauptmieter dort darf. Dazu gehört alles, was zur normalen Lebensgestaltung gehört wie Kosmetikartikel abstellen, ein Handtuch am Handtuchhalter anbringen, in der Küche ist es dann die Nutzung der Arbeitsplatte zur Zubereitung von Speisen, die Nutzung eines vorhandenen Esstisches und der in einer Küche vorhandenen Sitzmöglichkeiten um sein Essen zu sich zu nehmen, die Nutzung der Spüle um eben Geschirr zu spülen usw.
Nicht automatisch darin enthalten ist die Nutzung von Geschirr, Töpfen, Besteck etc, die der Hauptmieter dort hat. Möbelnutzung ja, Teilenutzung nur, wenn vertraglich vereinbart, wie bim Herd der Fall.

Der Hauptmieter kann also nicht sagen, ich bin ja Inhaber der Wohnung und verdrecke die Bude so wie es mir passt, und Du Untermieter, schau wie Du damit klar kommst wenn ich als Hauptmieter eben die Küche "versifft" dir als Untermieterin hinterlassen. Es war so unappetittlich, dass die Untermieterin die Küche nicht mehr nutzte.

Nope... falsche Denkweise, da eben nicht erlaubt. Da hilft auch keine Lautstärke weiter und auch keine Ablenkung durch "Aber ich muss die Katzen der Untermieterin retten".

Die Zustände hätten die UNtermieterin durchaus sogar zu Mietminderungen berechtigt. Diese zog es aber einfach vor, die Küche und die Terrasse aufgrund der Zustände dort, einfach nicht mehr zu nutzen. Sie hätte jedoch mindern können und zahlte nach einem Hinweis auf die Minderungsmöglichkeit die Miete auch nur noch unter Vorbehalt. 

Dann wird aus den "versifften" Hinterlassenschaften durch die Nutzung der Hauptmieterin sehr schnell ein Mietmangel, den der Untermieter rügen kann und auch sollte. Selbiges gilt für das Bad. Man sollte als Hauptmieter also keine völlig verschmutzte Unterwäsche auf dem Boden im Bad zwischen Toilette und Waschmaschine lagern oder ablegen.

Zum Thema Putzen: Auch dieser Bereich sollte vertraglich vereinbart werden. Manchmal gibt es auch eine Hausordnung die zum Mietbestandteil werden kann, wenn man dies entsprechend abfasst. Es wird daher oft angeraten, die Hausordnung des Mietvertrages des Hauptmieters, den dieser mit seinem Vermieter machte, auch in das Untermietverhältnis zu übertragen. Bei der Untermieterin wurde keine Hausordnung vereinbart.

In Wohngemeinschaften ist es auch üblich, Reinigungspläne aufzustellen. Auch dieser sollte am besten vertraglich vereinbart sein oder der Mietvertrag darauf Bezug nehmen.

Ist dies nicht der Fall, bleibt der Hauptmieter auf seiner Reinigungspflicht sitzen und sollte diese so ausüben, dass bei unzureichender Ausübung kein Mangel an der Mietsache durch den Untermieter bemängelt werden können. Eigentlich ganz einfach.

Nur, dann hätte zu gleichen Teilen das Kind auch Aufgaben im Putzplan übernehmen müssen, oder die Hauptmieterin zwei Bereiche (ihren und die ihres Kindes), wenn der Nachwuchs keinen "Bock" zu putzen hat.

Nun fand die Vermieterin es aber nicht prickelnd, dass die Untermieterin die Mängel rügte (es ist nun einmal unschön permanent durch Kot und Urin zu laufen der Katzen der Vermieterin) und begann einseitig Nutzungen zu entziehen, oder die Nutzung zu untersagen. 

Das örtlich zuständige Amtsgericht, welches die Untermieterin anrief, machte der Hauptmieterin jedoch deutlich klar, dass dies nicht ginge und ihrerseits die Nutzung zu gewährleisten habe und man auch die Finger vom Eigentum der Untermieterin zu lassen hatte und dieses weder durch den Flur, noch in das Treppenhaus zu werfen habe.

Einen von der Untermieterin vor Gericht vorgeschlagene Aufstellung eines Reinigungsplans wurde von der Hauptmieterin abgelehnt. Tja, dann kann man da der Hauptmieterin leider nicht weiter helfen.

Thema darf die Untermieterin Fotos machen?

Ja selbstverständlich darf sie dies, auch wenn durch die Zustände in den Räumlichkeiten ein Fotografieren der Hauptmieterin verständlicher Weise missfällt. In allen Räumlichkeiten, in denen die Untermieterin, neben Hauptmieterin und Kind der Hauptmieterin, das Hausrecht besitzt, darf diese Fotos machen. Denn in diesem Moment fotografiert sie nicht nur die Räumlichkeit der Hauptmieterin, sondern zeitgleich ihre eigenen Räumlichkeiten.

Man kann einen Mieter nicht untersagen in seinen Räumlichkeiten Fotos dieser anzufertigen., wenn diese damit die Mangelhaftigkeit der Mietsache dokumentiert. 

Alleine der Gedanke, lässt die Untermieterin schmunzeln, naja man weiß halt, was die Vermieterin alles versucht um nicht nach außen dringen zu lassen, was nicht nach außen dringen darf. Der benannte Seifenblaseneffekt, denn die Seifenblase der Illusionen Dritter ist dann sofort geplatzt.

Und selbstverständlich darf die Untermieterin diese Fotos auch weitergeben und möglicherweise sogar veröffentlichen. Möglicherweise nicht nur an Staatsanwaltschaften und Gerichte. Dies wird zur Zeit juristisch für die Untermieterin geprüft. Sollte es da eine wirklich zulässige rechtliche Möglichkeit einer Veröffentlichung hier im Blog geben, wird diese dann auch genutzt. Aber wie gesagt, dies ist in Abklärung.

Interessant ist Bezug auf das Hausrecht ist auch, dass der Untermieter durchaus Besuchern des Hauptmieters ein Hausverbot erteilen kann. Hat zum Beispiel die Hauptmieterin Besuch, der die Untermieterin in ihrer Privatsphäre stört, muss der Besucher der Hauptmieterin, wird ihm durch die Untermieterin ein Hausverbot erteilt, unverzüglich die Wohnung verlassen.

Beispiel: Untermieterin hat einen Termin für einen Auszug aus der Wohnung. Besucher der Hauptmieterin, die an diesem Tage Lust haben der Untermieterin dazwischen zu funken, stören dadurch die Untermieterin in ihrer Privatsphäre. Auch ohne "Dazwischenfunken" ist ein Besuch der Hauptmieterin am Tage eines Auszugs eines Mitmieters/Untermieters als Störung der Privatsphäre anzusehen.

Die Untermieterin spricht also in solch einem Fall gegenüber dem Besuch ein Hausverbot aus und lässt den Besuch der Hauptmieterin, zur Nor durch eine polizeiliche Maßnahme, sofort aus der Wohnung entfernen. 

Auch kann die Untermieterin im Vorfeld dem Besuch der Hauptmieterin, sollte er solch eine Aktion planen und dies bekannt werden, auch vorab ein Hausverbot für diesen Tag erteilen, so dass an diesem Tag der Besucher des Hauptmieters erst gar nicht die Wohnung betreten darf.

Stimmt alles nicht? Da hilft googlen einmal wieder, um ganz schnell herauszufinden, stimmt alles hier im Text. 


Eine kleine Hilfestellung für den Anfang:

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/wohngemeinschaft-4-hausrecht-der-wg-mitglieder_idesk_PI9865_HI9691015.html







Mittwoch, 19. August 2020

Möchten Sie sich setzen, oder bleiben Sie doch lieber stehen? Der 29.07.2020 und eine Ankündigung mit Folgen für einen Gerichtstermin

Künstlerische Wiedergabe eines Originalstuhls in der
Gemeinschaftsküche. Titel des Werkes "Nehmen Sie doch bitte Platz" (c) by Untermieterin


Am 29.07.2020 kam die Untermieterin nach Hause und erlebte etwas, was bei Veterinäramt, Gericht, und alsbald auch bei der Staatsanwaltschaft durchaus für Wellenschlag sorgen wird (und teilweise schon sorgt).

So langsam sollte deutlich werden, wenn man sich hier die einzelnen Blogbeträge durchliest, und einfach beginnt ein klein wenig nachzudenken, was hier mit der Untermieterin versucht wird.

Übrigens, sie ist eine der Zeugin der Staatsanwaltschaft gegen die Vermieterin. Und natürlich muss die Vermieterin versuchen, die Untermieterin einzuschüchtern, diese als unglaubwürdig darzustellen. 

Was die Staatsanwaltschaft irgendwann in Zukunft davon hält, wie sie es möglicherweise gegen die Vermieterin, als auch gegen eine Freundin der Vermieterin nutzen wird, und sollte aus den Handlungen/Sachverhalten eine Strafe resultieren, wie hoch und in welcher Art die sein wird, kann die Untermieterin nicht sagen.

Dies liegt alleine in der Hand der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes, an dem dann die Anklage erfolgt, sollte diese erfolgen. Solange gilt erst einmal eine Unschuldsvermutung, auch gegenüber einem Beschuldigten.

Alle hier zu lesenden Inhalte sind bereits gerichtsbekannt als auch der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, die ja umfangreich gegen die Vermieterin ermittelt und wie bereits auch geschildert, nicht nur eine, sondern zwei der Untermieterin bekannte Hausdurchsuchungen durchführte. Und diese Hausdurchsuchungen fanden in  Bezug auf die Katzenzucht der Vermieterin statt.

Wird dies eigentlich bewusst stets überlesen? 

Bereits seit Juni zeigte die Vermieterin und ihre Freunde Heinz, Gertrude und andere des Fanclubs großes Interesse daran, dass man doch irgendwie der Untermieterin jetzt aber mal an die Tiere müsste.

All Ihr "Labertaschen" draussen in der Welt, die Untermieterin hat das Veterinäramt selber gerufen.

Googelt doch einfach einmal das Wort "Selbstanzeige".

Die Untermieterin hat einen sehr guten und freundlichen Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt. Ihre Tiere sind gesund, ihren Tieren geht es gut, die Tiere werden sauber und ordentlich gehalten. Die Tiere sind weder krank, noch vernachlässigt, noch verhaltensauffällig und bedürfen keiner "Rettung" in Eigenregie, um von sich selber abzulenken. Die Tiere der Untermieterin sind nicht verfilzt, haben keinen unstillbaren Durchfall, koten noch nicht einmal neben die Katzentoiletten.

Es geht ihnen hervorragend, sie werden hervorragend betreut. Die Untermieterin wurde mehrfach unangemeldet durch das Veterinäramt geprüft!

Also einfach einmal die "Klappe" halten, wie gestern schon geschrieben wurde.

Dies schien jedoch der Vermieterin nicht zu gefallen und seit Juni möchte sie ja die Tiere der Untermieterin trotzdem retten. Tja, nur, die Tiere muss niemand retten. Sollte einem vielleicht langsam in den Kopf gelangen, insbesondere, da die Untermieterin ja den Kontakt zum Veterinäramt aufnahm!

Dies erinnert die Untermieterin irgendwie an diese Aktion. Man liegt an einem Strand, sieht wie jemand im Wasser freudig planscht, man entscheidet, da muss doch jemand gerettet werden, stürzt ins Wasser, greift sich den plantschenden Urlauber und schleift ihn unter heftiger Gegenwehr an den Strand.

Man wollte einfach jemanden retten, obwohl dieser weder ertrank, noch gerettet werden musste. Aber so erhoffte  man sich vielleicht eine Schlagzeile in der Regionalpresse auf der letzten Seite.

Tja, also mal ran an die Buletten und einfach mal Katzen retten, die niemand retten brauch.

Und vielleicht einmal die Vermieterin fragen, warum sie in 2019 bei einer angekündigten Kontrolle des Veterinäramtes an mindestens zwei Stellen Tiere unterbrachte (auslagerte), damit das Veterinäramt diese Tiere nicht bei der Vermieterin antreffen würde. Darunter eine zu diesem Zeitpunkt trächtige Kätzin, die etwa 14 Tage später ihre Kitten bekam.
Stimmt nicht? Oh doch, gibt sogar Fotos von den 3 Tieren der Vermieterin in der Wohnung der Untermieterin. In der Wohnung, die ja angeblich so schlimm war. Und nicht nur ein oder zwei.

Da muss man sich mal vorstellen, wenn die vorherige Wohnung doch so schlimm war, warum brachte dann für 3 Tage die Vermieterin dort 3 Katzen unter? 

Solche Nachfragen könnten aber ein selbst gehäkeltes Weltbild wie eine Seifenblase zerplatzen lassen. Willkommen in der Realität.

Und ja, die Untermieterin erhielt Auflagen vom Veterinäramt, dies ist ja auch normal, gut und richtig bei einer vorübergehenden recht engen Haltung, deren Ende aber schon bei der ersten unangemeldeten Besichtigung fest stand. Die Haltung  der Tiere war nur vorübergehend und endet am 31.08.2020. Dies ist lange bekannt. Es dauerte aufgrund von Covid 19 länger als es geplant war.

Heute hat netterweise Grit, ein schönes Bild im Internet verwendet. Eine hübsche und saubere Küche. 

Es gibt Untermieterinnen, die liefen durch etwas, was dem sehr ähnlich war, um auf eine Terrasse zu gelangen. Naja nicht durch eine Küche, also auch nicht mit Essensresten beschmutzt. Aber der Gesamteindruck kommt dem Küchenbild von Grit schon sehr nahe.:

Die Untermieterin kann verstehen, dass man so etwas eigentlich kaum glauben kann. Sie konnte dies auch nicht, als sie es sah.

Und nochmals, egal wie man wettert, dies lässt sich mit Fotos beweisen, aber die darf wie gesagt, die Untermieterin nicht zeigen außer gegenüber einem Gericht, oder der Staatsanwaltschaft.

Natürlich bedauert diesen Umstand die Untermieterin, denn eine Veröffentlichung solcher Bilder würden ganz schnell die erfundenen Dinge und Angriffe der Vermieterin ihr gegenüber beenden, aber sie hält sich eben an Gesetze und postet/veröffentlicht  nicht etwas im Internet, was man nicht veröffentlichen oder nutzen darf.

Ach Mist, zu weit abgeschweift, daher zurück zum 29.07.2020.

Die Vermieterin neigt dazu, wenn die Untermieterin Telefonate führt, sich schreiend in diese Telefonate einzumischen. Ja, ist kein Märchen es gibt ausreichend Zeugen dafür, denn jedes Telefonat hat ein Gegenüber der es durch das Telefon hören kann.

Als Untermieterin geht man nicht auf jedes Detail ein, aber dies ist vorgefallen:

Die Vermieterin erfindet einen auf den 14.08.2020 terminierte Vorwegnahme der Tiere der Untermieterin durch das Veterinäramt nebst einem nicht näher benannten Tierschutzverein, erklärt auch noch, das Veterinäramt habe sie darüber informiert und haut diesen frei erfundenen "Knaller" raus, als die Untermieterin telefonierte.......und erklärt zusätzlich, dass dies zu dem Zeitpunkt in dem die Untermieterin im Gerichtssaal säße (wegen des Mietrechtsstreites mit der Vermieterin) und nichts dagegen tun könnte.

Klevere Idee nicht? Nur echt unpraktisch, da war jemand am anderen Ende der Telefonleitung und hörte diese Ankündigung. 

Der ganze Verlauf wie es sich entwickelte, ist zu lang. Der ist auch nicht wichtig. Daher nur eine Kurzform in wesentlichen Teilen:

Nach dieser Ankündigung durch die Vermieterin kontaktierte die Untermieterin sofort das zuständige Veterinäramt, schließlich pflegt man offenen und ehrlichen Kontakt, und fragte nach diesem Sachverhalt.

Das Veterinäramt bestätigte, dass sie an die Vermieterin weder Infos zur Untermieterin und deren Tiere gegeben hätten, was diese behauptete, auch keinerlei Aktion gegenüber der Untermieterin am 14.08.2020 von Seiten des Veterinäramtes geplant sei und schon gar nicht der Vermieterin von Seiten des Veterinäramtes gegenüber bekannt gegeben würde. 

Daraus musste nun die Untermieterin schlussfolgern, dass die Vermieterin, deren Interesse an einer medial wirksamen "Katzenrettung" möglicher Weise nicht mehr aus ihrem Verlangen zu löschen war, in Eigenregie etwas plante und an diesem Tage umsetzen wollte, da das unfähige Veterinäramt ja  nicht handelte.  

Schon mal den Begriff Selbstjustiz gehört?

Schließlich schrie der Fanclan der Vermieterin im Internet ja danach, dass diese endlich handeln müsse. Und in solchen Situationen überlegen sich Menschen durchaus einmal Dinge zu tun, die man lieber nicht tun sollte, weil sie ihr Gesicht der Fangemeinde gegenüber nicht verlieren wollen. Und Hubertus zeigte sich schnell in Facebook bereit, da mitzuwirken.

Dass es sich dabei dann sogar um eine schwere Straftat handeln könne, auch noch mit Aneignung von Eigentum anderer, könnte dabei glatt übersehen werden.

Im hier geschilderten Fall war es daher der Verdacht der Planung der Durchführung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls zur Aneignung der Tiere, durch Dritte (und nicht das Vetamt), der aber wohl, zum Unmut der Planer, verhindert wurde.

Und da Hubertus sich ja gerne im Tierschutz engagiert, schon betonte dass er er für die Vermieterin gegen die Untermieterin da schon aktiv sei, schon komisch dass Hubertus dann nach 9 Monaten seit dem letzten Besuch bei der Vermieterin,  ausgerechnet an diesem Tag und um diese Uhrzeit einen Besuch dieser abstattete. Zufälle gibt's... schon irre.

Trau, scha
u, wem.....

Und jetzt darf geraten werden, warum am 14.08.2020 der Gerichtstermin abgesagt wurde. Richtig, weil da die Untermieterin ihr Eigentum schützte und die Wohnung nicht verließ. 

Daher stellte die Untermieterin auch einen Befangenheitsantrag (der basierend auf der möglichen vermuteten Straftat die geplant war gestellt wurde), da ansonsten der Termin stattgefunden hätte. Und ob sie dann noch ihre Tiere vorgefunden hätte, who knows. Das Risiko wollte sie nicht eingehen und musste es auch nicht. Eine absolut richtige Entscheidung.


Es soll ja Menschen geben, die diskutieren im Wissen, so etwas selber schon einmal getan, bzw. anderen bei so einer Aktion unterstützt zu haben, gerne dann in Facebook mit. Statt auf ein Veterinäramt zu warten, oder die Polizei zu rufen, eben selber in fremdes Eigentum eindrangen und sich Tiere Dritter widerrechtlich aneigneten.

So etwas adelt nicht. Auch nicht im Tierschutz.Selbstjustiz ist kein Tierschutz. 

Als die Vermieterin im Laufe der Zeit merkte, komisch da holt keiner vom Vetamt Tiere raus, was ihr ja nicht gefiel, versuchte sie nochmals, jetzt gezielt durch eine bewusst falsche Behauptung, das Veterinäramt zum Einschreiten zu bewegen. 

Sie behauptete gegenüber dem Veterinäramt, die Untermieterin würde ihre Tiere in völliger Dunkelheit halten durch völlig geschlossene Rolläden. Als die Untermieterin einen Anruf vom Veterinäramt bekam, in dem ihr diese Anschuldigung mitgeteilt wurde, konnte sich die Untermieterin auch erklären, was das Rumgerenne der Vermieterin einige Tage vorher auf der Straße und die Fotografiererei dort sollte.

Die Vermieterin hat überhaupt nicht bemerkt, wie sie von der Untermieterin bei dieser Aktion beobachtet wurde. Denn dadurch, dass die Rollläden nicht ganz geschlossen waren, war die Vermieterin aus dem vor Sonne geschützten Raum hervorragend zu sehen, aber die Vermieterin, die in der Sonne stand, konnte nicht von unten in den dadurch dunkleren Raum sehen. 

Dort machte die Vermieterin Fotos der Fenster der Untermieterin. Blöd nur, wenn man Fakebilder, also bewusst manipulierte Fotos von geöffnete Rolläden macht, die unten deutlich hochgezogen sind, man sich aber so auf dem Bürgersteig schräg unterhalb positioniert, dass durch die darunterliegende Fensterbank der EIndruck entsteht, dies Rolläden seien bis unten herunter gelassen.

Diese Fotos machte die Vermieterin mit einem Handy, welches ihr Kind ihr kurz vorher gab Und sie wurde dabei von der Untermieterin unbemerkt beobachtet. Die Vermieterin muss aber keine Angst haben, denn die Untermieterin fotografiert nicht heimlich Personen, so wie die Vermieterin es mit der Untermieterin aus dem Wohnzimmerfenster heraus einmal machte.
Denn Personen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren, ist übrigend verboten. Daher findet die Untermieterin es gut, dass man ihr die Bilder zur Verfügung stellte, die die Vermieterin heimlich von dieser machte.  

Dieser Link hilft: https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/

Aber es könnte zusätzlich möglich sein, dass Nachbarn, als auch Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebes gegenüber dem Haus, die Vermieterin auch noch bei dieser Handy-Fotoaktion auf dem Bürgersteig in Richtung Fenster beobachteten und dies bestätigen könnten, als vielleicht auch werden. 

Die Vermieterin versuchte, durch manipulierten Aufnahmewinkel, die zum HItzeschutz durch Sonneneinstrahlung herab gelassenen Rolläden, als tierschutzrechtlich relevanten Verstoß dem Veterinäramt unter zu jubeln. 

Warum dabei auch die nach eigenen Angaben als Auftragsfotograf beruflich tätige Vermieterin ihre gestellten Fotos mit einem Handy, und nicht mit einer richtigen Kamera machte, ist auch interessant. Hat tolle Kameraequipment vom Kind bekommen und knipst Fenster mit dem Handy. 


Wie dies zu werten ist in der Handlung, und was die Vermieterin damit bewusst beim Veterinäramt bezwecken wollte, das wird die Staatsanwaltschaft dann klären und entscheiden. Denn dieser wird das Veterinäramt die Fotos zur Verfügung stellen, die die Vermieterin dem Veterinäramt übersandte. Die Untermieterin ist gespannt, wie diese Aktion dann bewertet wird.

Hätte die Vermieterin einfach mal die Straßenseite gewechselt, sie hätte nicht behaupten können, die Tiere würden in völliger Dunkelheit gehalten, denn von dort aus hätte man sofort gesehen, die Rollläden sind nicht komplett herunter gelassen.

Und selbst wenn man Rollläden komplett schließen würde, bedeutet es nicht, dahinter ist völlige Dunkelheit. Es könnte dann immer noch Licht brennen.

Aber man kennt sich ja aus, weiß wie man schöne Fotos macht, aber die sind manchmal noch weniger als die halbe Wahrheit.

Übrigens, die Untermieterin kann dies auch und so kann gegenüber der Staatsanwaltschaft auch gut nachgestellt werden, wie die Vermieterin die Bilder in der entsprechenden Absicht zum Schaden der Untermieterin erzeugte.

Dieses Bild wurde von der Untermieterin nah am Haus stehend nach oben fortografiert. Die Fensterbänke verdecken den unteren Teil der Rollläden. Somit wirken die Fenster aus diesem Winkel wie völlig geschlossen. Allerdings verfügen Rolläden über Licht-/Luftschlitze zwischen den Lamellen. Ist der Rolladen nicht völlig herunter gelassen, sind diese sichtbar.

Diese schließen sich erst, wenn die Rollläden gänzlich herab gelassen werden. Hat die Vermieterin nicht bedacht, halt einfach im Übereifer übersehen. Kann ja mal vorkommen. Ein guter Fotograf sollte daher auf jede Details einer zu fotografierenden Szene achten, wenn er jemandem etwas unter die Weste jubeln will..




Tja und nur ein paar Schritte, wenn man  sich weiter vom Haus entfernen, zapp... und schon fällte die Täuschung auf:




Und nein, die Untermieterin hat nicht Bilder von geschlossenen Fenstern gemacht, ist dann hoch gelaufen, hat schnell die Rollläden etwas aufgezogen und von der anderen Straßenseite erneut fotografiert.

An den Metadaten der Bilder kann man erkennen, sie sind innerhalb kurzer Zeit hintereinander gemacht. Zwar ist die Untermieterin sportlich, aber fliegen, nein dies kann sie nicht.

Übrigens. die Untermieterin hat in die Fenster extra Rahmen mit Katzenschutznetzen und Fliegengittern eingebaut. Die Tiere haben seit mehrere Wochen einen Sitzplatz, jeden Tag,24 Stunden lang,durch die komplett geöffneten Fenster. Man sieht sogar ein Tier dort sitzen. Und durch die in die Fenster durch die Untermieterin eingesetzten Holzrahmen mit Netzen, kann man die Rolläden überhaupt nicht mehr ganz schliessen. Dort ist dann der Holzrahmen im Weg. Solche Details sollte man schon wissen, wenn man unwahre Behauptungen zu Lasten der Untermieterin erfindet.

Ach die armen Katzen, Frischluft, einen Sonnenplatz mit Aussicht, und trotzdem in einem wohltemperierten Raum durch den Sonnenschutz, der ein extremes aufheizen des Bereiches dahinter verhindert. Ja, sie müssen echt gerettet werden.

Kein Fenster der Vermieterin kann so, durch Netze gesichert, für die Katzen geöffnet werden. 

Noch Fragen?

Ach und noch ein kleiner Gruß an Hubertus.

Bei seinem Weihnachtsbesuch bei der Vermieterin im Dezember 2019, als man gemütlich zusammen auch mit der Untermieterin und anderen Gästen am Tisch die Weihnachtsgans verspeiste, war Hubertus auch bei der Untermieterin und ihren Katzen im Wohnbereich dieser zu Besuch. War fasziniert von den Mustern, sei halt nicht seine Farbe und Rasse, aber wären schöne Tiere. Halt nur nicht sein Ding.

Er sah an diesem Tag alle Tiere, die dort heute auch noch sind, dazu 3 große Kratzbäume, darunter einen tollen 2 Meter hohen Naturkratzbaum, Kratztonne, Regalliegeplätze, Spielhöhlen usw..

Wenn man doch im Tierschutz tätig ist und die leidenden armen Kreaturen im Dezember 2019 selber lobte und streichelte, dann kann man sicher auch erklären, warum man dann urplötzlich, um die Vermieterin mental zu unterstützen, im Juni 2020  eine ganz andere Erleuchtung hat. Hat Hubertus gar 6 Monate lang Katzenelend verschwiegen? Dann schäm Dich Hubertus. Pfui Pfui Pfui......Ist Hubertus glaubhaft? Wohl kaum.

Hubertus, Du machst Dich echt mitschuldig, hättest Du mal die Polizei an dem Abend des Gänseessens gerufen, bei den unzumutbaren Zuständen im Wohnbereich der Untermieterin.

Als Untermieterin findet man, dass dieses Theaterstück von Hubertus, als Dank vielleicht für geschenkte Tiere von Seiten der Vermieterin, echte Bühnenreife erlangt. Und da gibt es von Seiten der Untermieterin einen tosenden Applaus (sagte ja, ich liebe diese Video).



Ach und Hubertus, noch eins, damit Du im Dezember 2019 zu Weihnachten in einem sauberen Wohnzimmer sitzen konntest, hat die Untermieterin ganz schön mitgeputzt. Wenn Du gewusst hättest wie es vorher aussah... und stell Dir die Frage, warum die große Flügeltür im Wohnzimmer zum nächsten Raum zu war, zu blieb und auch die Tür des Raumes, der auch der Zugang zur Terrasse ist, zum Flur verschlossen blieb.

Es hätte einen Grund geben können, der Hubertus sehr verunsichert hätte.

P.S. dass die Vermieterin an Hubertus eine Katze verschenkte, Hubertus aber als Geschenk zu Weihnachten nur ein kleines Päckchen "Ferrero Küsschen"  zurück an die Vermieterin. Hubertus, keine gute Aktion. Man war "Not amused" auf Seiten der Beschenkten. Das nächste Mal bitte etwas im Gegenwert der geschenkten Katze, das wirkt dann wertiger und man steigt in der Gunst.

Mir hat die mitgebrachte Packung Ferrero Küsschen, die mir Hubertus schenkte, jedenfalls hervorragend geschmeckt. 

Und warum Hubertus am 14.08.2020 nicht mal bei der Untermieterin vorbeischaute, eigentlich sehr schade. Hätte ja mal an der Tür klopfen klnnen und "Hallo" sagen. War ja zeitig in der Wohnung der Vermieterin. Hätte Hubertus ja mal im Raum der Untermieterin schnuppern können, wie Katzenhaltung selbst im Sommer in einem recht kleinen, aber angenehm riechenden Wohnbereich möglich ist. Hubertus zog es jedoch vor, den Duft der durch die Tiere der Vermieterin ehemals verkoteten und vollurinierten Flures einzuatmen.

Vielleicht hatte auch Hubertus einfach Angst enttäuscht zu werden, wenn es nicht im Wohnbereich der Untermieterin so gerochen hätte wie im Flur, der Küche und dem Bad.

Selbst nach vielen Wochen, in denen sich die Tiere der Vermieterin nur noch in Wohn- Schlafzimmer und Terrasse aufhalten dürfen/können, hat der Gestank im Flur nicht wesentlich abgenommen. Wieviele es der ehemals fast 30 sind? Laut Vermieterin sind es nur noch 6 Tiere. Wo sind die nur alle hin, und warum musste man sie eigentlich abgeben? 

Grit, nicht Lust die Untermieterin besuchen zu kommen und den Flur selber zu beriechen? 

Die Untermieterin lädt gerne jeden der Fangemeinde ein auf einen Kaffee vorbei zu kommen, wenn es sich zeitlich bis zu ihrem Umzug vereinbaren läßt. Man kann sich dann schön in die Gemeinschaftsküche setzen, und natürlich auch die armen Tiere der Untermieterin besuchen. Nur Mut. bis zum 30.08.2020 steht Kaffee bereit. Wer traut sich mal vorbei zu kommen?

Geht aber nur bis zum 31.08.2020. Das ist der Tag des Umzuges, endlich frische Luft, der Gestank darf ruhig in der Wohnung der Vermieterin zurück bleiben. Den nimmt die Untermieterin nicht mit.




Dienstag, 18. August 2020

Unerlaubte und verheimlichte Untervermietung, entsetzter Hauseigentümer, unerlaubte Katzenhaltung und Katzenzucht der Vermieterin, erfundene Covid 19 Quarantäne


Nachdem die schlimmen Zustände hier in der Wohnung, verursacht durch die fast 30 Tiere der Vermieterin (es gibt Namenslisten, Fotos etc. egal was anderenorts gesagt wird, denn mindestens 21 Tiere wurden auch durch das Veterinäramt gezählt) unzumutbar und unübersehbar waren, wurde der Hauseigentümer durch die Untermieterin kontaktiert.

Er sollte erfahren, was hier in der Wohnung für Zustände herrschten und sich mit eigenen Augen von diesen überzeugen. 
Denn die Schäden alleine am unbehandelten Dielenboden durch Kot, Urin und Erbrochenem, der durch diese Dinge in den Boden eingezogenen Sachen bestehende Gestank sollte ein Vermieter schon wissen, da dem Vermieter immer größere Schäden an seinem Eigentum entstehen. Der Vermieter und seine Familie haben sich auch sehr bei der Untermieterin bedankt, dass sie diese involviert hat.

Auch wollte die Untermieterin klären, ob die Vermieterin die Wahrheit sagte, als diese immer betonte, die Untervermietung sei durch den Hauseigentümer natürlich genehmigt worden, was die Untermieterin schon im Grundsatz anzweifelte.

Dieses Gespräch wird der Untermieterin immer in Erinnerung bleiben, da sie selten solche Verärgerung und Entsetzen sah, wie beim Hauseigentümer der Vermieterin. Hier eine schnelle Übersicht:

Wohnung wurde an die Vermieterin nur zur Haltung von 2 Tieren (steht nach Erklärung des Vermieters so im Mietvertrag)  vermietet. Gehalten wurden ca. 30 Tiere. Darunter zu dem Zeitpunkt einige selbstgezogene Teenager ohne Stammbaum, sowie jüngere erwachsene Tiere ohne Papiere, darunter eine Kätzin ohne Stammbaum (bluetortie) die selber dann wieder Kitten gebar (der Wurf in dem 3 Tiere verstarben, es wurde bereits darüber berichtet).

Von der Katzenzucht, von der wusste der Vermieter nichts und war schier entsetzt. Diese wäre sofort untersagt worden und wurde der Vermieterin dann später auch durch ihn und seine Familie verboten in der Wohnung auszuüben.

Er betonte, hätte er gewusst, dass bei Mietvertragsunterzeichnung die Vermieterin schon seit Jahren eine aktive Katzenzucht betrieben hätte, er hätte die Wohnung nicht an sie vermietet.

Die Vermieterin hat also den Hauseigentümer getäuscht, als sie die Wohnung anmietete und ihm dies alles verschwieg.

Aber jetzt auf die Untermieterin zeigen..... ja, so sind die Mitmenschen halt. 

Der Hauseigentümer berichtete seit ca. 3 Jahren zu versuchen, einen Blick in die Wohnung zu werfen, oder diese einmal zu betreten, weil er auch aus dem Innenhof heraus bemerkt hat, dass sich ganz viele Tiere bei der Vermieterin aufhalten müssen. Viel mehr als nur 2 durch diese angegebenen.

Die Vermieterin hatte jedoch immer Ausreden. Dies ist die Liste die der Hauseigentümer der Untermieterin mitteilte:

Keine Zeit, muss zur Arbeit
Bin gerade aus dem Bad
Will gerade ins Bad
Bin gerade nach Hause gekommen
Keine Zeit, komme gerade von der Arbeit.
Bin gerade krank.
Bin gerade nicht gesund.
Kommt gerade unpassend.

Oder man war da, machte einfach nicht die Tür auf, obwohl der Hauseigentümer hörte, dass jemand in der Wohnung war.

Warum man nicht mal eben 10 Minuten den Vermieter herein lässt, wenn alles "Picco Bello" ist, tja, die Frage kann die Untermieterin leider nicht beantworten, oder vielleicht doch?

Sie kann aber bestätigen, dass tatsächlich der Vermieter mehrfach an der Tür stand, schellte, die Vermieterin weder krank, noch auf dem Weg zur Arbeit war, leise im Flur aus dem Fenster schaute wer es sein konnte, aber die Tür nicht öffnete. Auch öffnete die Tür nie ihr Kind, was ja auch noch in der Wohnung ist und den Hauseigentümer hätte in die Wohnung bitten können.

Seit Jahren handhabt der Hauseigentümer es so, dass er im Frühjahr, wenn er persönlich die Abrechnungen der Nebenkosten den Mietern bringt, gleichzeitig eine ihm zustehende Wohnungsbesichtigung durchführt, damit der Zustand der Wohnung kontrolliert werden kann.

Dies wurde ihm wie gesagt nach eigenem Bericht, durch die Vermieterin ca. 3 Jahre nicht ermöglicht, er hatte sogar das Gefühl, dass es ganz gezielt verhindert wurde.

Die Tür wäre, wurde sie überhaupt geöffnet, immer nur einen Spalt geöffnet worden. Zumeist stellte die Vermieterin einen Fuß oder ihr Knie dann zwischen Türrahmen und Tür.

Er erzählte auch, dass es in der Vergangenheit auch immer wieder einmal Probleme mit Mietzahlungen gab. Sie wurden teilweise sehr verspätet gezahlt. Kontaktierte er dann die Mieterin erhielt er zum Beispiel folgende Aussagen: "

Ich werde meine Eltern bitten mir schnell Geld zu überweisen, damit Sie ihre Miete erhalten".


Die Untermieterin war sprachlos, hatte die Vermieterin ihr doch immer erzählt, ihre Eltern seien vor langer Zeit bereits verstorben. Als dies die Untermieterin im Gespräch mit dem Hauiseigentümer andeutete, dass doch die Eltern lange nicht mehr lebten, wurde der Hauseigentümer blass und sprachlos.

Was nun stimmt, ob es noch lebende Eltern gibt die ihr dann das Geld zahlten, oder die Eltern doch verstorben sind? Dies sollte man die Vermieterin fragen. Vielleicht stimmt beides nicht und es gibt eine Variante 3, 4 oder auch 5......

Langsam wurden dem Hauseigentümer und der Untermieterin jedoch einiges deutlich. Beide saßen, auch wenn in unterschiedlicher Positionen und in unterschiedlichen Situationen, irgendwie in dem selben Boot.

Es ist schon ein merkwürdiger Moment wenn Menschen miteinander an einem Tisch sitzen und feststellen, wie sie von einer Dritten Person möglicherweise ganz gewaltig "an der Nase herumgeführt" wurden.

Zwar wusste der Hauseigentümer, dass die Vermieterin vor etwa 5 Jahren die Wohnung anmietete, da sie aus der alten Wohnung wegen Eigenbedarfs hätte ausziehen zu müssen.

Die Vermieterin hatte ihm aber nicht, so wie sie es der Untermieterin erzählte, diesem gegenüber erwähnt, dass sie eine Räumungsklage verloren hatte (angeblich kam nie Post an bei der Vermieterin) und sie nichts mehr dagegen tun konnte und nur 3 Tage Zeit hatte die Wohnung des Hauseigentümers dann anzumieten, um nicht auf der Strasse zu sitzen mit fast erwachsenem Kind und vielen Zuchtkatzen. 

Da kann die Untermieterin nur sagen:

"Liebe Vermieterin, den Bären, ähem die Katze, können Sie einem anderen aufbinden. Wenn Ihr früherer Vermieter sie wegen Eigenbedarfs dann nach einem gewonnenen Räumungsstreit räumte, sie 3 Tage vor dem Räumungstermin aber auszogen, dann hatten sie bis dahin unzählige Briefe von Anwälten, Hauseigentümer und Gericht erhalten. Von eingereichter Räumungsklage bis 3 Tage vor dem Räumungstermin ahnungslos gewesen zu sein, das ist eine schöne Geschicht, die aber ziemlich unglaubhaft ist."

Nicht vergessen, die Untermieterin hat da leider Erfahrungen sammeln müssen. Bei einer Räumungsklage bekommt man Post, egal was man Bärbel, Heinz, Horst und Leonie erzählt.

Ob dies wirklich so war, Räumungsklage wegen Eigenbedarfs (und nicht nachher wegen einem doch anderen Grund) verloren zu haben, nie Post von Anwälten und Gerichten erhalten zu haben usw., die Untermieterin hat mittlerweile daran ihre ganz persönlichen Zweifel, die durchaus verständlich und berechtigt sind.

Der Hauseigentümer erzählte der Untermieterin auch, dass es ihn verwunderte, dass seit einiger Zeit die Miete mehrfach vom Konto des erwachsenen Kindes der Vermieterin an ihn überweisen würde, und nicht durch seine Vermieterin selber, dies wäre doch sehr ungewöhnlich.

Es ist üblich, dass ein Hauseigentümer  einmal im Jahr den Gebäudezustand kontrollieren darf um eventuell notwendige Arbeiten abschätzen und einleiten zu können. Ihm ist dafür, nach vorheriger Ankündigung, der Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Die Vermieterin hatte jedoch jedes Mal eine Ausrede.

Warum sie dies macht, ist mir als Untermieterin schon klar, sah ich ja hier die Zustände, den zerstörten und verkoteten Boden und vieles mehr. Aber die gibt es ja nicht, war ja stets alles Bestens hier, nicht wahr?

Auch hatte die Vermieterin mir gegenüber, als auch in einem Gerichtsverfahren behauptet, natürlich sei ihrem Hauseigentümer die Untervermietung bekannt.

Natürlich stellte sich dieser Vortrag auch als unwahr heraus.

Zwar hatte der Hauseigentümer zwar Informationen durch Nachbarn erhalten, dass die Untermieterin in seinem Haus bei der Vermieterin wohnen würde, aber weder hat die Vermieterin die Untervermietung dem Hauseigentümer mitgeteilt, noch die Erlaubnis von diesem erhalten eine Untervermietung durchzuführen.

Nun versuchte der Hauseigentümer auf schriftlichem Wege einen Termin zur Besichtigung der Wohnung zu erhalten.

Es wurde ein Termin für einen Mittwoch vereinbart, aber am Montag davor von der Vermieterin abgesagt.


Der Termin konnte nicht stattfinden, weil die Vermieterin zwei Tage vor dem vereinbarten Termin den Vermieter anruft und ihm erklärt, sie stünde unter häuslicher Covid 19 Quarantäne !

Ja, genau das Gesicht, was der Leser jetzt machen wird, machte auch die Untermieterin, als sie dies in einem Telefonat mit dem Vermieter durch diesen erfuhr.

Sah sie doch jeden Tag die Vermieterin mit angeblicher häuslicher Covid 19 Quarantäne einkaufen fahren, und sogar in der ersten Woche der angeblichen Quarantäne einmalig arbeiten gehen.

Nun gab es zwei mögliche Varianten:

Variante 1:

Die Vermieterin stand wirklich unter Covid 19 Verdacht und hatte eine häusliche Quarantäne. Dann hätte sie weder arbeiten gehen dürfen, auch nicht zum shopping wegfahren.
Zusätzlich hätte sie die Untermieterin ja gefährden können und wäre verpflichtet gewesen, die Untermieterin darüber zu informieren. Hätte sie unter häuslicher Quarantäne gestanden, sie aber an einem Tag zur Arbeit fuhr, könnte sie dann, wenn die Quarantäne der Wahrheit entsprochen hätte, all ihre Kollegen gefährdet haben und hatte ihren Arbeitgeber nicht informiert, dem diese Quarantäne also verschwiegen. Und sie hätte gegen die Auflagen des Gesundheitsamtes verstoßen.

Dann könnte sich die Untermieterin Sorgen machen, da sie durch die Nichtinformation von Seiten der Vermieterin gefährdet würde (Untermieterin gehört zur Risikogruppe, da Asthmatikerin). Daher kontaktierte die Untermieterin das Gesundheitsamt, und informierte über die Verletzung der häuslichen Quarantäne der Vermieterin.

Variante 2:

Die Vermieterin hatte diese Covid 19 Quarantäne bewusst frei erfunden um sich vor der Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter zu drücken, weil dann hätte der fast 30 Katzen und einen vollurinierten, mit Kotflecken übersähten völlig zerkratzten Boden, möglicherweise auch Müll, Unrat und natürlich den Gestank in der Wohnung, sofort bemerkt.

Es kam, wie es kommen musste:

Die Geschichte der Covid 19 Hausquarantäne der Vermieterin war von dieser frei erfunden.

Es war eine Behauptung dem über 80jährigen Hauseigentümer den Besichtigungstermin zu entziehen, vielleicht ihm sogar Angst vor einer Infektion zu machen, die man ja mit über 80 Jahren durchaus haben muss. Hauptsache er käme halt nicht in die Wohnung.

Aber damit noch nicht genug.

As die Vermieterin langsam merkte, ihre erfundene Covid 19 Quarantäne fliegt ihr um die Ohren, informierte man natürlich Bärbel, Heinz und wen auch immer, die Untermieterin wäre ja "krank", denn diese hätte die Covid 19 Quarantäne der Vermieterin erfunden und verbreitete nun, die Vermieterin hätte diese erzählt. Die Vermieterin selber hätte so etwas nie gesagt.

Es ist schon unangenehm, wenn man eine häusliche Quarantäne erfindet, bei der Unwahrheit erwischt wird und dann gegenüber dem Freundeskreis versucht, die Untermieterin als Schuldige zu benennen und so anderen gegenüber sogar zu schädigen.

Man hängt die eigenen Unwahrheiten einfach der Untermieterin an. Saubere Sache, oder nicht?

Nur, da machte die Vermieterin die Rechnung ohne die Untermieterin, ohne den Hauseigentümer, und ohne die Polizei, die gerne ermittelt.

Die Vermieterin erfindet mittlerweile auch Sachverhate um die Untermieterin anzeigen zu können. Dazu kommen weitere Blogbeiträge, versprochen.

Sie zeigte also die Untermieterin mal eben an. Macht ja einen guten Eindruck gegenüber Bärbel, Heinz, Kurt. Irene und so weiter (Namen alle erfunden, da wir die Persönlichkeit der Statisten natürlich schützen) denen man dann am Telefon erzählen kann, wie man die kriminelle Untermieterin heute mal wieder so richtig anpackte. 

Daher, Ein kleines Video muss jetzt sein. So kann man sich noch ein wenig besser im Freundeskreis mit Bärbel, Heinz, Horst und Family feiern. Ist auch sicher, muss man anschließend nicht in eine Covid 19 häusliche Quarantäne, wenn man sich nur online feiert.


 

Mal sehen wann die bemerken, wie man sie nur für sich zum Nutzen, vor den eigenen Karren spannte. Wie mögen sie dann wohl reagieren? Die Untermieterin brauchte für diese Erkenntnis ja auch leider Zeit. Zuviel Zeit...

Denn wenn man die Untermieterin schon als Diebin, Kriminelle, Lügnerin, Einbrecherin, Hausfriedensbrecherin, die sogar Sachen unterschlägt, das Auto des Vaters angeblich klaute (ja, das wird tatsächlich durch die Vermieterin verbreitet) gegenüber all den Freunden bezeichnet, muss man doch auch kreativ sein und sich etwas ausdenken, damit man durch gestellte Anzeigen den Freunden auch beweisen kann: "Look at me, I'm the great one".

Dumm nur, wenn sich dann herausstellt, alles frei erfunden. Naja, das sagt man den Freunden halt nicht, denn man kommt irgendwie aus der Nummer gerade nicht mehr raus.

Statt die Reißleine zu ziehen, sich den Freunden zu  erklären, rutscht man immer tiefer in das eigene "Hörbuch" rein. Ist schon eine doofe Situation, nicht wahr?

In der Folge gab es jedoch Gespräche zwischen Polizeibeamten und der Untermieterin. Dort erwähnte sie die Unwahrheiten, die tagtäglich durch die Vermieterin verbreitet werden. Darunter auch die Covid 19 Quarantäne.

Gegenüber der Polizei beschuldigte die Vermieterin jedoch wiederum die Untermieterin, die angebliche Covid 19 Quarantäne der Vermieterin erfunden zu haben. Sie würde dies nur zum Schaden der Vermieterin verbreiten. Sie als Vermieterin hätte sich doch nie so etwas ausgedacht, niemals, wäre gar nicht ihre Art.

Hoppla.. interessant.

Dumm nur, dass die Polizei dann den Vermieter kontaktierte und alles bestätigte, was die Untermieterin gegenüber der Polizei anführte.

Der Vermieter erklärte gegenüber der Polizei, ebenso wie er es gegenüber der Untermieterin tat, dass die Vermieterin einen Besichtigungstermin mit ihm kurzfristig telefonisch absagte, weil sie unter Covid 19 Quarantäne zuhause stehen würde.

Also noch einmal ganz langsam für diejenigen, die jetzt an dieser Stelle etwas Verständnisprobleme haben. Daher extra für Gudrun, Gerlinde, oder war es nicht Gitta? (Namen aus Schutz der Perönlichkeit verändert), weil die kann einigem nicht folgen:

Vermieterin erfindet häusliche Quarantäne um Hauseigentümer vor der Tür zu lassen.

Vermieterin beginnt "aufzufliegen" mit dieser erfundenen Quarantäne. Wie peinlich.

Vermieterin informiert Bärbel, Heinz, Horst, Rüdiger usw. daher ganz schnell, als die Story langsam heraus kommt, dass sie nie eine Quarantäne erfand. Die Untermieterin wars. Die ist schuld.

Vermieterin erklärt also die Untermieterin zur Erfinderin der Quarantäne der Vermieterin. Ja die Untermieterin ist echt kriminell, hätte ihr Vater ja schon gesagt (dazu später auch mehr).

Vermieterin erzählt der Polizei, die Untermieterin würde sie immer verleumden, sie als Vermieterin hätte nie eine Quarantäne gehabt oder erfunden. 

Polizei spricht mit Untermieterin.

Untermieterin sagt, die Quarantänegeschichte erfuhr sie vom Hauseigentümer.

Polizei kontaktiert Hauseigentümer. Prüft die Aussage der Untermieterin.

Der Hauseigentümer bestätigt, dass die Vermieterin ihm diese mitteilte, er wiederum dies der Untermieterin erzählte.

Polizei stellt fest, Untermieterin und Hauseigentümer sagen die Wahrheit. Vermieterin erfand Quarantäne und versuchte dann den peinlichen Moment zu Lasten der Untermieterin zu vertuschen.


Und nun liebe Vermieterin? Es gibt Menschen, die sagen in solch einem Moment, "Der Sack ist jetzt zu."

Was hat die Untermieterin daraus gelernt?

Wenn man eine Covid 19 Quarantäne erfindet, es dann so peinlich herauskommt, man noch gegenüber der Polizei jemanden mit Wissen falsch beschuldigt die Quelle der Covid 19 Quarantänebehauptung zu sein, dann sollte man vielleicht ab und an


.........einfach mal die Klappe halten.

Ich finde, hier passt noch mal zum schönen friedlichen Abschluss das Video perfekt. Ich mag es irgendwie.....














Montag, 17. August 2020

Ach so war das? Warum sagt denn dies niemand? Na dann......

 




Heute war eigentlich ein guter Tag. Endlich etwas kühler und sehr lecker gegessen, dabei einen tollen Bericht über einen "armen" Mann ohne Urteil gelesen.

 Doch was ist dies? Da schreibt auch jemand über einen armen Mann?




Als Untermieterin findet man es gut, wenn Menschen Empathie und Mitgefühl für die Mitmenschen haben, besonders für "arme Männer". So etwas unterstützen Untermieterinnen immer und engagieren sich im gemeinnützigen Bereich, zum Beispiel in Einrichtungen für geistig behinderte Kinder- und Jugendliche.

Als "arme" Untermieterin muss man jetzt die Lesebrille aufsetzen. Da ist doch ein gescreenter Teil einer persönlichen Nachricht (PN), sieht aus wie aus Facebook kopiert, oder? 

Nur wie kommt man darauf,  dass der Mann arm war oder ist, und dieser arme Mann auch noch eine Klage gewann?

Also nur, weil jemand orthographische Probleme mit der Deutschen Sprache hat, ist dieser Mensch noch lange nicht arm, ist auch nicht folglich ein Klagegewinner.

Und jetzt bitte eine eigene Meinung bilden:








Vergleich = Urteil? Hmmmm......


Als "arme" Untermieterin muss man ja überlegen, was in das  "arme" Tagebuch geschrieben werden kann. Besonders wenn man nirgends etwas in den Sachen lesen kann, dass der "arme" Mann eine Klage gewann.

Da ist der "armen" Verfasserin des obigen Postings wahrscheinlich ganz "arm" die Fantasie durchgegangen denn, man sollte fremden "armen" Männern einfach keine PNs in Facebook glauben. Und vor allen Dingen dann auf gar keinen Fall anderen "armen" Menschen dies als die Wahrheit über die "arme" Untermieterin erzählen. So etwas kann durchaus "arm" machen. Und macht "böse" Männer (Rechtsanwälte) manchmal reich.

Dann wollen wir mal:

Wohnung wurde von zwei "armen Menschen" angemietet. 
Wohnung bekam kurze Zeit nach Einzug ziemlich "arme" Mängel.
Wasserrohrbruch, ganz viel Schimmel an vielen Stellen, besonders in einem Erker, im Bad mitten auf der Wand, Wasserrohrbruch im Keller, undichte Fenster und noch andere "arme" Dinge.

Da suchen sich manchmal "arme" Untermieterinnen und ihre ehemaligen "armen" Partner einen "bösen Mann" (Rechtsanwalt).

Der "böse Mann" schreibt dann "arme Männer" an und teilt denen mit, dass wenn "arme Männer" nicht fix die Mängel weg machen, "arme Männer" weniger Geld kriegen. Das nannte der "böse Mann" gegenüber dem "armen" Mann eine Mietminderung.

Wenn "arme Männer" dann Monate lang weiter keine "arbeitenden Männer" (Handwerker) senden, damit der "arme Mann" vielleicht wieder die ganze Miete bekommt und ein "reicher Mann" werden kann, dann sagt der "böse Mann" (Rechtsanwalt) dem "armen Mann", dass jetzt die Miete zum Druck, damit er "arme" arbeitende Männer sendet, einfach mal bei den beiden "armen" Mietern  bleibt, die da in der Wohnung vom "armen Mann" wohnen. Dies nennen "böse" Männer ein Zurückbehaltungsrecht.

Jetzt war der "arme Mann" auf einmal ein "verärgerter Mann" und statt "arbeitende Männer"  zu holen" und Wohnung wieder heile zu machen, ging er auch zu "bösem Mann" (Rechtsanwalt). Und klagte.

War ja auch zu dumm dass "kluge Frau mit klugem Partner" so einen guten "bösen Mann" als Anwalt hatten. Statt mit "arbeitendem Mann" die Wohnung wieder ganz zu machen, dachte der "arme Mann" ihm sei lieber die "kluge Frau mit klugem Mann" los zu werden. Das nennen böse Männer im allgemeinen  "Räumungsklage".

Das Gericht fand aber, dass die "kluge Frau mit klugem Mann" es schon richtig gemacht hätten, aber der "böse Mann" (Rechtsanwalt der beiden) leider etwas zu viel einzubehalten anriet.

Also musste der nette Richter dem "armen Mann" sagen, dass er ganz ganz viel Geld nicht bekam, weil er nicht die  "armen" arbeitenden Männer rief, aber dies etwas zuviel war und die "kluge Frau und der Kluge Mann" von den vielen Euros, die sie mindern und einbehalten durften, ein ganz klein wenig doch wieder an den "armen Mann" geben sollten.

So wurde der "arme Mann" nicht zum "reichen Mann", aber so ist das Leben halt.

Er gewann auch keine Klage. Da hat sich die "arme" Posterstellerin gegenüber der "armen" Untermieterin sicher einfach nur vertan, als sie dies schrieb. Kann ja mal vorkommen.

Wenn man eine Klage nicht gewinnt, weil beide sagen, es wird keinen Gewinner und Verlierer geben, sondern jeder muss etwas in einen Topf werfen, dann nennen "böse" Männer oder "böse" Frauen, die meistens auch ganz spezielle Kleidung tragen, und im Gericht immer vorne etwas erhöht sitzen, dies einen VERGLEICH.

Und jede "Kluge Frau" und jeder "kluge Mann" weiß, dass ein Vergleich ein Vergleich ist, darum heisst ein Vergleich auch nicht Urteil. Dies sollten "arme" Männer und Frauen wissen, denn manchmal kennen sie ja schon, was ein Urteil ist. Das hat nämlich (wurde bereits berichtet) manchmal eine "arme" Untermieterin gegen eine Vermieterin erstritten.

Übrigens, durch die schöne Wohnung des "armen Mannes", wurde die arme Untermieterin sehr krank. Da die ganze Wohnung voller Schimmel war bekam sie Asthma, ausgelöst durch die "bösen" Schimmelsporen. 

Dies wird die "Arme" ihr Leben lang behalten. Die arme Untermieterin hätte den "armen Mann" deswegen verklagen können, aber der "arme Mann" war wirklich ein armer Mann. Das Asthma jedoch bleibt......das hätte der der "arme" Mann auch alles gar nicht bezahlen können.

Aber der "arme" Mann hatte wenigstens keine Hausdurchsuchungen bei denen die "arme" Untermieterin miterleben musste, wie man die Wohnung des "armen" Mannes oder der "armen" Frau durchsuchte.

Manch eine "arme" Frau oder "arme" Vermieterin/Vermieter kennt sich halt aus mit dem "ins Strafrecht" gehen. Da hilft auch nicht immer der Besuch beim "bösen" Mann.........

Und wenn eine "arme" Person einfach nachplappert und glaubt, dass was der "arme" Mann da in einer PN schrieb sei nichts als die "arme" Wahrheit, kann man dies durchaus als ziemlich arm bewerten.

Scheinbar liebte der "arme" Mann Dreck, Kot (diesmal aber von Tauben, nicht von Katzen), Müll und Gestank......

Die "arme" Untermieterin hat daher gerade ein Dejavue.

Und nimmt sich gerade vor, ab morgen niemals wieder das Wort "arm" zu verwenden.

Damit man auch sieht, was der "arme Mann" da der "klugen Frau und ihrem klugen Mann" vermietete, hier ein paar schöne Fotos, die zur Abwechslung tatsächlich nicht nur die halbe Wahrheit sind.

Und kleiner Hinweis. Ablehnungsgesuche, auch Befangenheitsantrag genannt, sind keine Tricks. Sondern ein Teil unserer rechtlichen Grundlagen. Warum man dies zum Beispiel macht, wird hier im Blog an einem realen Beispiel bald erklärt. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch

Wer aber zum Beispiel Sachbeschädigungen, Einbrüche, Unterschlagungen, Hausfriedensbrüche usw. erfindet, die es nie gab, der trickst. Und was dies zur Folge haben kann, kann jeder in den entsprechenden rechtlichen Lektüren lesen. Da gibt es meistens keine Vergleiche sondern nur Urteile. 

Und was eine Räumungsklage ist müsste die "arme" Vermieterin ja schon wissen. Hatte sie ja auch einmal...... aber dies sagt man den "armen" Lesern natürlich nicht, wenn man über arme Männer schreibt. 

Na dann.......















   













Kosten, auf denen man sitzen bleibt.... oder viel Wind um nichts!

  Manchmal stellt man sich die Frage, wie man als Rechtsanwalt seinem Mandanten das Geld aus der Tasche zieht, und der Mandant es nie wieder...