Dienstag, 1. September 2020

Noch Fragen? Und jemand der so wohnt und mit Katzen lebte, klagt andere an?

Impressionen aus Zu- und Durchgängen sowie den Gemeinschaftsräumen Küche und Bad. Und ja, die Fotos durfte man als Untermieter machen. Beleg für die Mangelhaftigkeit der Mietsache. Die Fotos, die die Vermieterin von der Person der Untermieterin jedoch machte (Recht am eigenen Bild), sogar urheberrechtlich geschützte Fotos der Untermieterin nutzte ( einfach aus einem Chat geklaut und veröffentlicht), nein, dies durfte sie nicht. Dazu bald mehr über einen Anwalt für Urheberrecht.

Vielleicht berichtet die Vermieterin solange, welche Auflagen ihr das Vetamt machte und ob ihr nicht vielleicht sogar die Zucht untersagt wurde, und was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen "Katzenzucht und Katzenhandel" gegen sie denn so machen. 

Übrigens, laut Anwalt der Vermieterin sollte die Untermieterin, wenn die Tür durchs Schlafzimmer verbarrikadiert ist durch Dinge (die Untermieterin nannte es Müll), sie also nicht die Terrasse nutzen kann, die sie vertraglich nutzen durfte und die Vermieterin ihr die Nutzung auch nicht verwehren durfte, doch einfach durch die andere Tür gehen und den zweiten Zugang durchs Wohnzimmer zu nutzen . Damit wurde das Wohnzimmer zum Durchgang, da anderweitig die Terrasse nicht mehr zu erreichen. Tja....














































Dienstag, 25. August 2020

Bilder die man nie vergisst, oder pööööser Wäschetrockner.......und am Wetter ist auch die Untermieterin schuld! Garantiert!

Nachdem die Untermieterin ja gestern bereits über den "Spontandefekt" des  Wärmepumpentrockners nach zwei Trocknungsgängen durch die Vermieterin am Vortrage berichtete, konnte man schon damit rechnen, dass heute wieder etwas kommt.

Wie gut, dass die Untermieterin mehrere Tage lang vor dem Defekt den Trockner nicht nutzt, während die Vermieterin mit diesem, aufgrund des von ihr wöchentlich zu bezwingenden Wäscheberges, mit dem trocknen Vollgas gab.

Dabei fing der Tag so entspannend an mit einem mittäglichen Termin bei der Polizei, um eine saubere, nachprüfbare und wahrheitsgemäße Aussage von Seiten der Untermieterin zu machen. Die Untermieterin muss zugeben, sehr nette Polizisten, die nach kurzem Gespräch genau erkannten, was sich da abzeichnet.

Rachsucht hat sich noch nie ausgezahlt.

Statt die Zeit zu vertrödeln mit Strafanzeigen, die eingestellt werden, sollte man sich vielleicht besser um die eigene Strafsache kümmern, sich auf eine entsprechend gute Verteidigung vorbereiten. Besonders nachdem man gerade vor wenigen Tagen den Computer der Vermieterin sicherstellte.

Aber die Vermieterin hat Recht. Die Untermieterin hat keine Geräte gemietet, sondern sie stehen ihr durch die Miete nur zur Nutzung zur Verfügung. Richtig erkannt auf Seiten der Vermieterin also. 

Somit liegt auch die alleinige Wartungspflicht auf Seiten der Vermieterin. Bei einer echten Anmietung wäre dies möglicherweise anders zu sehen. Aber die Vermieterin bestätigt ja, dass es nur ein Nutzungsrecht ist.

Und damit ist die Untermieterin raus aus der Nummer.

Da die Vermieterin etwa 10 Waschmaschienenladungen pro Woche hat, die Untermieterin nur maximal 1 bis 2 Waschladungen, sollte man als Vermieterin schon regelmäßig die Trocknerwartung durchführen. Da die Untermieterin das letzte Mal den Trockner vor mehreren Tagen nutzte und dieser wunderbar funktionierte, die Vermieterin anschließend mindestens 6 x den Trockner nutzte, bevor dieser angebliche Defekt auftrat, war wohl im letzten Trocknungsgang der Vermieterin etwas nicht in Ordnung. Könnte es an der rosa Kartonage gelegen haben, die sich wohl in der Wäsche der Vermieterin im Trockner befand?

Die Untermieterin reinigte stets pflichtbewusst nach jeder Nutzung das innen liegende Sieb (auch Fusselfilter genannt) nach Vorgaben der Vermieterin. 

Die Vermieterin postet ein Foto einer Beschädigung des Schwammes im Wartungsbereich eines anderen Filters. Es gibt keine "unsachgemäße Handhabung" bei dem dieser Schwamm beschädigt wird, wenn man nur Wäsche in den Trockner gibt, wie es die Untermieterin handhabte.

Liebe Vermieterin, vielleicht haben Sie einfach mit Gewalt an diesem "Wartungsteil" gerissen ?. Den Schwamm vielleicht zerknüllt bei unsachgemäßer Wartung?

Ich empfehle übrigens Seite 27 bis 29 der Bedienungsanleitung des Gerätes. Warum hat die Vermieterin nicht alle 5 Trocknungsgänge diesen Bereich gewartet, wie dort als notwendig beschrieben? Denn, dass die Vermieterin dies nicht durchführte, zeigt das schöne Bild unübersehbar.

Die Untermieterin kann nicht sagen, ob und wann die Vermieterin die Wartungsintervalle zur Reinigung des Filterschwamms (der übrigens kein Feinfilter ist liebe Vermieterin) und des Kondensators vorgenommen hat. Als Untermieterin ist sie wie gesagt, dafür auch nicht zuständig.

Einfach in die Bedienungsanleitung schauen.

https://www.beko-hausgeraete.de/shopware/media/pdf/31/15/ea/BDA_DPU-7404-XE_D.pdf

Aber wer ernsthaft beteuert, ein Zuckerrest in einer Kaffeetasse sorgt dafür, dass eine Spülmaschine das ganze übrige in sie eingefüllte Geschirr nicht richtig reinigt, ist mit Wartungsarbeiten an einem Trockner vielleicht einfach überfordert. Dann kann natürlich bei unsachgemäßer Wartung schon mal etwas beschädigt werden.

Und vielleicht sollte man keine Gegenstände in den Trockner geben, die rosafarbene Kartonage beinhalten. So etwas kann sicherlich zu Schäden führen.

Aufgrund des "Defektes" wollte dann wenig später diie Untermieterin ihre Wäsche auf die Terrasse zur Trocknung verbringen. Wir erinnern uns? Diese darf die Untermieterin in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr mietvertraglich vereinbart und gerichtlich festgestellt, nutzen. Auch wenn die Vermieterin versuchte dies zu negieren. Sie behauptet ja, die Untermieterin würde lügen, es gäbe dieses Nutzungsrecht nicht. 

Über die Bilder, die sich der Untermieterin zeigten, als sie zur Terrasse gelangen wollte, wird sie an dieser Stelle erst einmal schweigen. Sie hat darauf verzichtet, ihre frisch gewaschene Wäsche auf die Terrasse zur Trocknung zu verbringen. Manchmal schüttelt sie nur noch den Kopf. Es gibt halt einen Unterschied zwischen Fakenews, Fakebildern und der Realität hinter der Tür. 

Übrigens, so wie der Schwammfilter auf dem Bild aussieht, welches man im Netz vom Trockner postete, ist dies immer noch der erste Filter. Dieser muss regelmäßig auch erneuert werden, da er wohl sonst bricht. Hat die Untermieterin gerade im Internet sich erlesen können.

Im Internet kosten 4 dieser Filter gerade einmal 9,69 Euro bei einem großen Internetauktionshaus Nach Adam Riese pro Schwammfilter 2,42 Euro. Die hatte man sich nicht sparen sollen und nicht seit Jahren wohl den Erstfilter benutzen. Warum man die wohl im 4er Pack kaufen kann? Tja, schnell klar, oder? 

Also "Nix is sich" mit Schaden verursacht durch Untermieterin, sondern unübersehbar einfach ein Bruch eines überalterten Schwammfilters, bedingt durch mangelnde Wartung und nie durchgeführtem Austausch.

Langsam ist die inszenierte Schikane nach Meinung der Untermieterin, unübersehbar zwanghaft.

Glaubhaft scheinen sie nur dem Anwalt der Vermieterin, naja der kriegt ja für jede getippte Zeile auch Geld, lach......der hört selbst bei größten ihm erzählten Unsinn zu, und macht das Portemonnaie auf. Also die Untermieterin würde sich so etwas ersparen, denn Fakes fliegen auf und dann bleibt man auf den Kosten für das veranstaltete "Tam Tam" über die "pöööööse Untermieterin" sitzen.

Die Untermieterin ist sich auch sicher, selbst wenn sie schon lange ausgezogen ist, wird man angebliche Schäden posten, die ja nur die Untermieterin verursacht haben kann. Machen Untermieterinnen sicher auch aus der Entfernung, per Telepathie.

Jetzt sollte die Vermieterin einfach für 2,42 Euro einen neuen Schwamm kaufen, mal ordentlich das Fach unten am Trockner aussaugen und schwupps, der Trockner arbeitet garantiert wie ein F1 Bolide, wetten? Dann wird die Wäsche auch wieder trocken, steht übrigens in der Bedienungsanleitung.

Die Untermieterin hat richtig Lust 2,42 Euro der Vermieterin zu schenken, damit man sich einen neuen Schwammfilter kaufen kann. 

Übrigens, es ist schon peinlich, wenn die Untermieterin mit einer Ermittlungsbeamtin telefoniert und die Vermieterin währenddessen brüllt, die Untermieterin solle gefälligst die Wäsche nicht zum trocknen in das Bad hängen, sie als Vermieterin würde die Wäsche, wird diese nicht sofort aus dem Bad entfernt, da rausschmeissen etc.

Verbotene Eigenmacht anzukündigen, Drohungen und Beleidigungen auszusprechen, hysterisch schreiend ein Entfernen der Wäsche die im Bad einfach trocknen sollte zu fordern, während eine Ermittlungsbeamtin zuhört, ist schon uncool, oder?

Da hilft auch anschließend nicht das Gegenteil im Internet der Fangemeinde zu berichten. Aber die Fangemeinde ist wie die Anhänger von Trump. Egal welchen Unsinn er erzählt, die Fangemeinde jubelt.........


Daher hat die Untermieterin, obwohl so etwas nicht ihre Art ist, die gesamten Diskussionen auf dem Facebookprofil zur strafrechtlichen Überprüfung an die örtlich zuständige Polizeibehörde gesandt. Darunter auch die Bitte die Äußerungen einer "Mitschreiberin" in der Diskussion ebenfalls auf eventuelle strafrechtliche Relevanz zu prüfen und sollte sich der Verdacht bestätigen, die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten.


Anmerkung: Gegen den von einer Mitschreibein zitierte und verlinkte Schmähblog liegt eine Unterlassungsklage in 47 Klagepunkten vor. Ein Termin ist bereits festgesetzt. Man sollte sich also genau als "Mitschreiber" in einer Facebookdiskussion überlegen, ob man einen strafrechtlich relevanten Schmähblog, der im Status einer angesetzten Hauptverhandlung ist, durch Verlinkung bewirbt.

Übrigens, Hetze in Facebook kann den Job kosten:

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/01/04/hetze-auf-facebook-als-kuendigungsgrund/









Montag, 24. August 2020

Wenn man selber sich der Verletzung des Briefgeheimnisses als Vermieterin öffentlich überführt....

Seitdem ich aus der Notsituation der Wohnungsräumung den Wohnraum bei der Untervermieterin anmietete, fiel auf, dass nachdem die unhaltbaren Zustände als Mietmangel meinerseits bemägelt wurden, eine Vielzahl von Postsendungen mich urplötzloch nicht erreichten.

Am 23.08.2020 lieferte die Untervermieterin dafür selber die Erklärung. Man betätigte sich an meiner Post. 

Es ist schon sehr mutig als Untervermieterin, die aus ihrer vorher angemieteten Wohnung selber geräumt wurde, sich so aus dem Fenster zu lehnen. Vielleicht fragt die Fangemeinde die Untervermieterin einmal nach dem Grund. Der mir als Untermieterin benannte Grund war angeblich "Eigenbedarf".  Dieser Grund ist durch die Untervermieterin jedoch frei erfunden. Einfach mal direkt die Untervermieterin ansprechen und abwarten, was sie einem erzählt.

Was hat die Untervermieterin es wohl gekostet, dass der Vermieter, der sie räumen liess, über den Gerichtsvollzieher die ganzen Möbel einlagern musste? Und welche Geldforderung im 5stelligen Bereich hatte die Untervermieterin an ihren ehemaligen Vermieter, der sie räumte, zahlen müssen? Was musste dieser nach ihrer Räumung sanieren? Und ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis würde auch Auskunft darüber geben, wann die Untervermieterin die Vermögensauskunft in der Vergangenheit abgeben musste (vielleicht sogar mehrfach) und aufgrund der Schulden nach der Räumungen auch Konto- als auch möglicherweise Lohnpfändungen hatte?




Jetzt wird man in der Schikane kreativ.

Tja, so ist das mit angemieteten Wäschetrocknern. Bis in die Nacht funktionierten sie noch hervorragend mit der Wäsche der Vermieterin.

Aber eiderbibsch, was ist dies? Kaum ist die Wäsche der Untermieterin in der Waschmaschine fertig, überkommt den Trockner ein Spontandefekt.



Tja der Defekt besteht daraus, dass scheinbar die Vermieterin das Flusensieb unter ihr Kopfkissen legte. Futsch ist es, schaut...da klafft nur noch ein grosses Loch, hahahaha

Der "vor 5 Minuten war es noch da" - Defekt ist für Wärmepumpentrockner am gefährlichsten. Besonders wenn die Vermieterin da was mit Papier drin trocknete und nicht aus dem Flusensieb nahm. Scheinbar macht es ihr unheimlich Spaß den Flusensieb Inhalt immer und immer wieder vor eine Tür zu werfen, lach...

Na dann rufen wir jetzt mal kostenpflichtig für die Vermieterin einen Techniker für den Trockner, denn der ist ja im Mietpreis drin. Und die Miete für AUgust hat man ja schon lange in die Tasche gestekt.

Und die Wäsche der Untermieterin? Ok, die trocknet jetzt halt im Bad. Weil in Wohnräumen trocknen ist im MIetvertrag des Hauseigentümers sicher nicht erlaubt.... Ausserdem riecht es dann durch die frische Wäsche im Flur nicht mehr so nach Katzenkot und Urin vom Dielenboden.. Ist auch ein Vorteil.




Übrigens, die Untermieterin fährt gleich zur Polizei. Viele bunte Bilder abgeben...die ganz viel zeigen, was die Vermieterin ja gaaaanz anders berichtete.

Und das Foto hier, zeigt die Wäsche der Untermieterin, Die darf sie fotografieren in dem von ihr genutzten Bad, da Gemeinschaftsraum.







Ohne Moos nix los? Mal mehr in Katzenstreu investieren......




Halt nur so ein Gedanke....

Der eine kann sich angeblich seine Katzen nicht leisten. Aha.

Der andere benötigt für 
Miete, Anwälte und Klagewellen gegen Gott und die Welt eben "Stipendien" aus dem Familienkreis, weil's es das Geldsäckel sonst nicht hergibt. Was kostet denn so eine Strafverteidigung nach zwei Hausdurchsuchungen? Und wer hat's überwiesen?

Mit dem Finger auf andere sollte man nur zeigen, wenn man eine weiße Weste hat.

Ein schmutziger Schlüpper auf dem Boden, vor der Waschmaschine liegend, zählt da leider nicht.

Und manchmal lächelt man still und gelassen in sich hinein und denkt sich, wenn andere wüssten, was man selber weiß. Die Welt wäre irgendwie schöner.

Da kann man nur hoffen, dass wenn diese Person  all ihre angezettelten Rechtsstreitigkeiten verliert,  nachher auch für die Kosten aufkommen kann, so als ehemaliger Kläger . Nicht dass man dann die leeren Taschen aufmacht und sagt "Ätschi bätschi". Weil Financier war ja jemand anderes, der zahlt ja nicht bei verlorenen Klagen auch automatisch.

Vielleicht sollte man mal beim zuständigen Schuldner-Gericht nachfragen, ob man nicht schon  eine Vermögensauskunft abgab, zur Abgabe dieser aufgefordert wurde, bzw. wie die Bonität denn so generell aussieht. Fragen kostet ja nichts.

Denn oftmals passen "Mundwerk" und "Bönität" auch bei Menschen, die Katzen so unsagbar gerne retten wollen, einfach irgendwie nicht zusammen. 

Und was machte eigentlich dieser komische Aufkleber auf der Autoscheibe und schwupps hatte man ein neues Kennzeichen? War der Aufkleber gar orange? Wie spannend......

Man sollte vielleicht nicht nur die Blicke in die Inkassoschreiben anderer werfen, sondern vielleicht auch einmal in die eigenen.........kann helfen.

Und ruhig mal mehr in Katzenstreu investieren, weil da ist eindeutig zu wenig im Katzenklo.




Halt nur so ein Gedanke......





Sonntag, 23. August 2020

Das Untermieterin-Wort zum Montag


"Wer ein blacktabby mackerel Mädchen aus Eltern erhalten hat, aus denen kein blacktabby mackerel Mädchen entstehen kann, sollte vielleicht nicht über DNA-Profile sinnieren. Denn die könnten in solch einem Fall unangenehmes ans Tageslicht bringen."

Es gab da einen schönen Ausspruch, die Untermieterin erinnert sich nur nicht, wer diesen machte. Er lautete in etwa so:

"Die Antwort könnte verunsichern."

Euch allen einen tollen Start in die neue Woche. 



Natürlich steht der Katzenstreumüll nur Minuten im Flur, bald läuft er alleine zur Mülltonne

 

 


Kommentieren muss dies eigentlich nicht.  

Dass man überhaupt immer wieder Müll im Flur, egal welcher Art der Müll ist, abstellt und lagert, der schließlich auch ein Fluchtweg ist, ist auch noch so eine Sache. 

Auch am Folgetag ist der Müll leider immer noch nicht, auch nicht von alleine, in die Mülltonne gelaufen.


Anderes Datum, ähnliches Bild:


Noch Fragen?


Meinen Dreck erkläre ich einfach zu Deinem Dreck

 


Ja, manchmal kann die Untermieterin nur noch völlig verständnislos mit dem Kopf schütteln, wenn die Vermieterin ihren Dreck einmal wieder vor die Tür der Untermieterin wirft.

Ganz besonders beliebt, ist da der Schmutz aus dem Flusensieb des Wäschetrockners.

Die Vermieterin hinterlässt nach Trocknungsgängen stets den Wäsche Trockner, ohne dass man die Flusensiebe reinigte. Wenn nun die Untermieterin diesen nutzen muss, befindet sich dementsprechend viel in diesen Sieben.

Dies legt dann die Untermieterin den Badewannenrand, damit die Vermieterin dies selber entsprechend in ihrem Müll entsorgt, was eigentlich kein  Problem darstellen sollte.

Dinge in eine Waschmaschine und in einen Trockner zu verbringen, die rosa Pappe enthalten ist mit Sicherheit auch nicht besonders gut für die Geräte. 

Statt also ihren Fusselsiebinhalt zu entsorgen, vielleicht einmal nach der Nutzung auch den Trockner entsprechend zu reinigen, wirft die Vermieterin dann den Inhalt der Flusensiebe lieber vor die Tür der Untermieterin. So auch gestern und heute wieder. 

Es werfen sich bei solch einem Verhalten Fragen auf, die die Untermieterin hier lieber für sich behält.




Update: Der Fluseinsiebschmutz in Altrosa fliegt nun durch den Flur, die Vermieterin wirft ihn immer wieder vor die Tür der Untermieterin. Der Zettel wurde von der Vermieterin zerknüllt und ebenfalls durch den Flur geworfen.

Wie gesagt:"Kindergarten". 


Freitag, 21. August 2020

Katzenzüchter werden leicht gemacht, man muss dazu noch nicht einmal eine zuchtfähige Katze besitzen!


Heute stellt die Untermieterin sich, bei einem leckeren Kaffee mit Freunden die Frage, wem gehören eigentliche welche Katzen.

Dies ist natürlich nur ganz global zu verstehen.

Die Untermieterin hat sich einmal umgeschaut und festgestellt, dass man grundsätzlich in einem Verein nur als Züchter gilt, wenn man auch Katzen besitzt (müssen auch das Eigentum sein) die man decken lassen kann.

Was ist denn jetzt, wenn man gar keine Katzen besitzt? Also gar keine Katzen zuhause hat, die man decken lassen kann? Und trotzdem Würfe macht? Also irgendwo in Deutschland Katzen sitzen, die nicht bei einem wohnen, die gedeckt werden und man dennoch den Wurf unter eigenem Namen meldet, obwohl die Mutterkatze nie bei einem lebte?

Hmm..... mal sehen ob die Untermieterin etwas im Internet findet, welches sagt, egal wo Du Deine Katze sitzen hast (muss nicht bei Dir zuhause sein und auch nie jemals bei Dir gelebt haben), melde von diesem imaginären Tier einen Wurf in dem Verein, in dem Du bist, und dann bist Du Züchter.

Die Untermieterin dachte bisher immer, so etwas ist in den Vereinen untersagt. Oder? 

Also man lebt in München, irgendwo in Berlin bekommt jetzt eine Katze Nachwuchs. Man sagt die gehört mir da in Berlin, nun ist man in München Züchter ohne Katze und bekommt Papiere von einem Verein ausgestellt? Schon etwas ungewöhnlich, aber toll, wenn man so schnell eine Zucht haben kann.

Da machen viele ja echt etwas falsch mit Katzen, die in ihrem Besitzt sind, in ihrem Eigentum sind und auch noch bei ihnen leben. 

Ohne Arbeit, ohne den Schmutz den Kitten machen, ohne zeitlichen Einsatz so eine Zucht führen, ein interessanter Trend. Hoffentlich setzt der sich nicht durch.


Donnerstag, 20. August 2020

Kleine Exkursion ins Mietrecht. Thema "Untervermietung"


Titel des Bildes "Schon wieder hat die Vermieterin offene Müllsäcke in der Küche und Einkaufstüten voller Katzendreck im Flur abgestellt" (c) by  Untermieterin



Es ist schon bemerkenswert, wie Menschen mit gefährlichem Halbwissen irgendwo mit diskutieren, dann aber völlig am Thema vorbei Schlussfolgerungen ziehen, weil das Grundlagenwissen fehlt.

Daher hier in Kurzform, mit den Worten der Untermieterin, eine kleine Erklärung zum Mietrecht und Untermietverträgen. 

Wenn jemand sich entscheidet, ein oder mehrere Zimmer, seiner durch ihn selber angemieteten Mietwohnung anzumieten, gibt es folgendes zu beachten.

1) Er muss als Mieter seinen Hauseigentümer/Vermieter über die geplante Untervermietung  informieren
2) Der Hauseigentümer muss dem Mieter dann die Untervermietung genehmigen /    zustimmen..
3) Dann macht der Mieter einen Mietvertrag mit der Person, der er ein oder mehrere            Zimmer seiner Wohnung vermieten möchte. In diesem wird alles geregelt, was die beiden Vertragspartner regeln wollen.

Bei Untermietverträgen ist dies insbesondere, welche Räume werden durch den Untermieter  angemietet, welche Räume werden mit benutz bzw. stehen dem Untermieter durch Mietvertrag zur Nutzung zur Verfügung wie, Garagen, Terrassen, Kellerräume, Fahrradkeller, Waschkeller usw.

Im Falle der Untermieterin war neben dem angemieteten Wohnraum, die Mitbenutzung des Bades, der Küche, der Waschmaschine, des Trockners, des Herdes, sowie der zur Wohnung gehörenden Terrasse vereinbart. Sie darf dort all die Dinge tun, die dort die Hauptmieterin und eventuell mit in der Wohnung wohnende Kinder der Hauptmieterin tun dürfen. Und dies völlig gleichberechtigt!

Der Hauptmieter verliert in diesem Moment auch das alleinige Hausrecht nicht nur an dem vermieteten Wohnraum, sondern auch an den mitzunutzenden Räumen (auch Gemeinschaftsräume genannt), und den gesamten Zugängen, die der Untermieter nutzen muss um durch die Wohnung zu gelangen, oder zu den mit angemieteten Räumlichkeiten (Terrasse) zu gehen.

Durch welchen Raum er dabei laufen muss, spielt keine Rolle. Auch wenn es das Schlafzimmer der Vermieterin ist, wird es dann zum Zugang/Duchgang für die Terrassennutzung und folglich in Bezug auf den Zugang zu einem "Gemeinschaftsraum". 

Was sich nicht anders darstellt als im normalen Mietbereich, sind zum Beispiel, wenn Mängel an den angemieteten Räumen auftreten. Dies gilt dann für alle Räume, die der Untermieter in der Wohnung des Hauptmieters nach seinem Vertrag nutzen darf.

Im Falle der ´Hauptmieterin waren es folgende Mängel, die zu einer Mangelhaftigkeit der Mietsache führten:

Unzumutbar zugekoteter und vollurinierter Flur durch die Katzen der Hauptmieterin. 
Abgestellte und nachlässig gereinigte Katzentoiletten durch die Vermieterin im Flur.
Nicht nur die Geruchsbelästigungen waren eklatant, auch wurde somit der Fluchtweg / Zugang zum Wohnbereich der Untermieterin unzulässig vollgestellt und mit Katzenstreu verdreckt.
Zugekoteter und vollurinierter Zugang zur Terrasse, der zusätzlich völlig verdreckt und voller Unrat stand.
Anurinierte Kartons, im gesamten Bodenbereich, gebrauchtes Katzenstreu, vor Kot überquellende Katzentoilentten, Dieser Bereich war der schlimmste an den Räumlichkeiten, die die Untermieterin nutzen durfte, bzw. Zugang zu nutzbaren Räumlichkeiten war. Die Bilder dieses Raumes wird die Untermieterin nie vergessen, und dazwischen die große Zahl der Katzen der Vermieterin, die mitten in diesem Unrat liegend sogar Kitten gebaren.

Der Raum kann durchaus als "verwahrlost" bezeichnet werden.

Permanentes längerfristiges lagern offener Müllsäcke mit Katzenstreu durch die Hauptmieterin im Flur, was zu extremer Geruchsentwicklung führte. (1 bis 5 Tage, alles war dabei).

Extreme Müllmengen der Hauptmieterin in der Küche, teilweise in unverschlossenen großen blauen Müllsäcken dort einfach abgestellt. Den dabei entstehenden Geruch, besonders bei hochsommerlichen Temperaturen, muss man nicht wirklich tiefergehend beschreiben, den kann man sich vorstellen.

Durch die Kater der Hauptmieterin vollurinierte Arbeitsplatten, Herdplatte und andere Gegenstände in der Küche.

Vollurinierte Stühle/Tisch in der Küche. Kotspuren waren an diesen ebenfalls zu verzeichnen.

Erbrochenes der Katzen in der Küche, Flur, sowie Zugang zur Terrasse.  Kot und Urinspuren an allen Möbeln im Flur, Küche, Türen usw.

Bevor jetzt jemand nachfragt: 

Wenn Räumlichkeiten wie Küche oder Bad zur Nutzung im Mietvertrag stehen, darf der Untermieter auch dort alles, was der Hauptmieter dort darf. Dazu gehört alles, was zur normalen Lebensgestaltung gehört wie Kosmetikartikel abstellen, ein Handtuch am Handtuchhalter anbringen, in der Küche ist es dann die Nutzung der Arbeitsplatte zur Zubereitung von Speisen, die Nutzung eines vorhandenen Esstisches und der in einer Küche vorhandenen Sitzmöglichkeiten um sein Essen zu sich zu nehmen, die Nutzung der Spüle um eben Geschirr zu spülen usw.
Nicht automatisch darin enthalten ist die Nutzung von Geschirr, Töpfen, Besteck etc, die der Hauptmieter dort hat. Möbelnutzung ja, Teilenutzung nur, wenn vertraglich vereinbart, wie bim Herd der Fall.

Der Hauptmieter kann also nicht sagen, ich bin ja Inhaber der Wohnung und verdrecke die Bude so wie es mir passt, und Du Untermieter, schau wie Du damit klar kommst wenn ich als Hauptmieter eben die Küche "versifft" dir als Untermieterin hinterlassen. Es war so unappetittlich, dass die Untermieterin die Küche nicht mehr nutzte.

Nope... falsche Denkweise, da eben nicht erlaubt. Da hilft auch keine Lautstärke weiter und auch keine Ablenkung durch "Aber ich muss die Katzen der Untermieterin retten".

Die Zustände hätten die UNtermieterin durchaus sogar zu Mietminderungen berechtigt. Diese zog es aber einfach vor, die Küche und die Terrasse aufgrund der Zustände dort, einfach nicht mehr zu nutzen. Sie hätte jedoch mindern können und zahlte nach einem Hinweis auf die Minderungsmöglichkeit die Miete auch nur noch unter Vorbehalt. 

Dann wird aus den "versifften" Hinterlassenschaften durch die Nutzung der Hauptmieterin sehr schnell ein Mietmangel, den der Untermieter rügen kann und auch sollte. Selbiges gilt für das Bad. Man sollte als Hauptmieter also keine völlig verschmutzte Unterwäsche auf dem Boden im Bad zwischen Toilette und Waschmaschine lagern oder ablegen.

Zum Thema Putzen: Auch dieser Bereich sollte vertraglich vereinbart werden. Manchmal gibt es auch eine Hausordnung die zum Mietbestandteil werden kann, wenn man dies entsprechend abfasst. Es wird daher oft angeraten, die Hausordnung des Mietvertrages des Hauptmieters, den dieser mit seinem Vermieter machte, auch in das Untermietverhältnis zu übertragen. Bei der Untermieterin wurde keine Hausordnung vereinbart.

In Wohngemeinschaften ist es auch üblich, Reinigungspläne aufzustellen. Auch dieser sollte am besten vertraglich vereinbart sein oder der Mietvertrag darauf Bezug nehmen.

Ist dies nicht der Fall, bleibt der Hauptmieter auf seiner Reinigungspflicht sitzen und sollte diese so ausüben, dass bei unzureichender Ausübung kein Mangel an der Mietsache durch den Untermieter bemängelt werden können. Eigentlich ganz einfach.

Nur, dann hätte zu gleichen Teilen das Kind auch Aufgaben im Putzplan übernehmen müssen, oder die Hauptmieterin zwei Bereiche (ihren und die ihres Kindes), wenn der Nachwuchs keinen "Bock" zu putzen hat.

Nun fand die Vermieterin es aber nicht prickelnd, dass die Untermieterin die Mängel rügte (es ist nun einmal unschön permanent durch Kot und Urin zu laufen der Katzen der Vermieterin) und begann einseitig Nutzungen zu entziehen, oder die Nutzung zu untersagen. 

Das örtlich zuständige Amtsgericht, welches die Untermieterin anrief, machte der Hauptmieterin jedoch deutlich klar, dass dies nicht ginge und ihrerseits die Nutzung zu gewährleisten habe und man auch die Finger vom Eigentum der Untermieterin zu lassen hatte und dieses weder durch den Flur, noch in das Treppenhaus zu werfen habe.

Einen von der Untermieterin vor Gericht vorgeschlagene Aufstellung eines Reinigungsplans wurde von der Hauptmieterin abgelehnt. Tja, dann kann man da der Hauptmieterin leider nicht weiter helfen.

Thema darf die Untermieterin Fotos machen?

Ja selbstverständlich darf sie dies, auch wenn durch die Zustände in den Räumlichkeiten ein Fotografieren der Hauptmieterin verständlicher Weise missfällt. In allen Räumlichkeiten, in denen die Untermieterin, neben Hauptmieterin und Kind der Hauptmieterin, das Hausrecht besitzt, darf diese Fotos machen. Denn in diesem Moment fotografiert sie nicht nur die Räumlichkeit der Hauptmieterin, sondern zeitgleich ihre eigenen Räumlichkeiten.

Man kann einen Mieter nicht untersagen in seinen Räumlichkeiten Fotos dieser anzufertigen., wenn diese damit die Mangelhaftigkeit der Mietsache dokumentiert. 

Alleine der Gedanke, lässt die Untermieterin schmunzeln, naja man weiß halt, was die Vermieterin alles versucht um nicht nach außen dringen zu lassen, was nicht nach außen dringen darf. Der benannte Seifenblaseneffekt, denn die Seifenblase der Illusionen Dritter ist dann sofort geplatzt.

Und selbstverständlich darf die Untermieterin diese Fotos auch weitergeben und möglicherweise sogar veröffentlichen. Möglicherweise nicht nur an Staatsanwaltschaften und Gerichte. Dies wird zur Zeit juristisch für die Untermieterin geprüft. Sollte es da eine wirklich zulässige rechtliche Möglichkeit einer Veröffentlichung hier im Blog geben, wird diese dann auch genutzt. Aber wie gesagt, dies ist in Abklärung.

Interessant ist Bezug auf das Hausrecht ist auch, dass der Untermieter durchaus Besuchern des Hauptmieters ein Hausverbot erteilen kann. Hat zum Beispiel die Hauptmieterin Besuch, der die Untermieterin in ihrer Privatsphäre stört, muss der Besucher der Hauptmieterin, wird ihm durch die Untermieterin ein Hausverbot erteilt, unverzüglich die Wohnung verlassen.

Beispiel: Untermieterin hat einen Termin für einen Auszug aus der Wohnung. Besucher der Hauptmieterin, die an diesem Tage Lust haben der Untermieterin dazwischen zu funken, stören dadurch die Untermieterin in ihrer Privatsphäre. Auch ohne "Dazwischenfunken" ist ein Besuch der Hauptmieterin am Tage eines Auszugs eines Mitmieters/Untermieters als Störung der Privatsphäre anzusehen.

Die Untermieterin spricht also in solch einem Fall gegenüber dem Besuch ein Hausverbot aus und lässt den Besuch der Hauptmieterin, zur Nor durch eine polizeiliche Maßnahme, sofort aus der Wohnung entfernen. 

Auch kann die Untermieterin im Vorfeld dem Besuch der Hauptmieterin, sollte er solch eine Aktion planen und dies bekannt werden, auch vorab ein Hausverbot für diesen Tag erteilen, so dass an diesem Tag der Besucher des Hauptmieters erst gar nicht die Wohnung betreten darf.

Stimmt alles nicht? Da hilft googlen einmal wieder, um ganz schnell herauszufinden, stimmt alles hier im Text. 


Eine kleine Hilfestellung für den Anfang:

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/wohngemeinschaft-4-hausrecht-der-wg-mitglieder_idesk_PI9865_HI9691015.html







Mittwoch, 19. August 2020

Möchten Sie sich setzen, oder bleiben Sie doch lieber stehen? Der 29.07.2020 und eine Ankündigung mit Folgen für einen Gerichtstermin

Künstlerische Wiedergabe eines Originalstuhls in der
Gemeinschaftsküche. Titel des Werkes "Nehmen Sie doch bitte Platz" (c) by Untermieterin


Am 29.07.2020 kam die Untermieterin nach Hause und erlebte etwas, was bei Veterinäramt, Gericht, und alsbald auch bei der Staatsanwaltschaft durchaus für Wellenschlag sorgen wird (und teilweise schon sorgt).

So langsam sollte deutlich werden, wenn man sich hier die einzelnen Blogbeträge durchliest, und einfach beginnt ein klein wenig nachzudenken, was hier mit der Untermieterin versucht wird.

Übrigens, sie ist eine der Zeugin der Staatsanwaltschaft gegen die Vermieterin. Und natürlich muss die Vermieterin versuchen, die Untermieterin einzuschüchtern, diese als unglaubwürdig darzustellen. 

Was die Staatsanwaltschaft irgendwann in Zukunft davon hält, wie sie es möglicherweise gegen die Vermieterin, als auch gegen eine Freundin der Vermieterin nutzen wird, und sollte aus den Handlungen/Sachverhalten eine Strafe resultieren, wie hoch und in welcher Art die sein wird, kann die Untermieterin nicht sagen.

Dies liegt alleine in der Hand der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes, an dem dann die Anklage erfolgt, sollte diese erfolgen. Solange gilt erst einmal eine Unschuldsvermutung, auch gegenüber einem Beschuldigten.

Alle hier zu lesenden Inhalte sind bereits gerichtsbekannt als auch der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, die ja umfangreich gegen die Vermieterin ermittelt und wie bereits auch geschildert, nicht nur eine, sondern zwei der Untermieterin bekannte Hausdurchsuchungen durchführte. Und diese Hausdurchsuchungen fanden in  Bezug auf die Katzenzucht der Vermieterin statt.

Wird dies eigentlich bewusst stets überlesen? 

Bereits seit Juni zeigte die Vermieterin und ihre Freunde Heinz, Gertrude und andere des Fanclubs großes Interesse daran, dass man doch irgendwie der Untermieterin jetzt aber mal an die Tiere müsste.

All Ihr "Labertaschen" draussen in der Welt, die Untermieterin hat das Veterinäramt selber gerufen.

Googelt doch einfach einmal das Wort "Selbstanzeige".

Die Untermieterin hat einen sehr guten und freundlichen Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt. Ihre Tiere sind gesund, ihren Tieren geht es gut, die Tiere werden sauber und ordentlich gehalten. Die Tiere sind weder krank, noch vernachlässigt, noch verhaltensauffällig und bedürfen keiner "Rettung" in Eigenregie, um von sich selber abzulenken. Die Tiere der Untermieterin sind nicht verfilzt, haben keinen unstillbaren Durchfall, koten noch nicht einmal neben die Katzentoiletten.

Es geht ihnen hervorragend, sie werden hervorragend betreut. Die Untermieterin wurde mehrfach unangemeldet durch das Veterinäramt geprüft!

Also einfach einmal die "Klappe" halten, wie gestern schon geschrieben wurde.

Dies schien jedoch der Vermieterin nicht zu gefallen und seit Juni möchte sie ja die Tiere der Untermieterin trotzdem retten. Tja, nur, die Tiere muss niemand retten. Sollte einem vielleicht langsam in den Kopf gelangen, insbesondere, da die Untermieterin ja den Kontakt zum Veterinäramt aufnahm!

Dies erinnert die Untermieterin irgendwie an diese Aktion. Man liegt an einem Strand, sieht wie jemand im Wasser freudig planscht, man entscheidet, da muss doch jemand gerettet werden, stürzt ins Wasser, greift sich den plantschenden Urlauber und schleift ihn unter heftiger Gegenwehr an den Strand.

Man wollte einfach jemanden retten, obwohl dieser weder ertrank, noch gerettet werden musste. Aber so erhoffte  man sich vielleicht eine Schlagzeile in der Regionalpresse auf der letzten Seite.

Tja, also mal ran an die Buletten und einfach mal Katzen retten, die niemand retten brauch.

Und vielleicht einmal die Vermieterin fragen, warum sie in 2019 bei einer angekündigten Kontrolle des Veterinäramtes an mindestens zwei Stellen Tiere unterbrachte (auslagerte), damit das Veterinäramt diese Tiere nicht bei der Vermieterin antreffen würde. Darunter eine zu diesem Zeitpunkt trächtige Kätzin, die etwa 14 Tage später ihre Kitten bekam.
Stimmt nicht? Oh doch, gibt sogar Fotos von den 3 Tieren der Vermieterin in der Wohnung der Untermieterin. In der Wohnung, die ja angeblich so schlimm war. Und nicht nur ein oder zwei.

Da muss man sich mal vorstellen, wenn die vorherige Wohnung doch so schlimm war, warum brachte dann für 3 Tage die Vermieterin dort 3 Katzen unter? 

Solche Nachfragen könnten aber ein selbst gehäkeltes Weltbild wie eine Seifenblase zerplatzen lassen. Willkommen in der Realität.

Und ja, die Untermieterin erhielt Auflagen vom Veterinäramt, dies ist ja auch normal, gut und richtig bei einer vorübergehenden recht engen Haltung, deren Ende aber schon bei der ersten unangemeldeten Besichtigung fest stand. Die Haltung  der Tiere war nur vorübergehend und endet am 31.08.2020. Dies ist lange bekannt. Es dauerte aufgrund von Covid 19 länger als es geplant war.

Heute hat netterweise Grit, ein schönes Bild im Internet verwendet. Eine hübsche und saubere Küche. 

Es gibt Untermieterinnen, die liefen durch etwas, was dem sehr ähnlich war, um auf eine Terrasse zu gelangen. Naja nicht durch eine Küche, also auch nicht mit Essensresten beschmutzt. Aber der Gesamteindruck kommt dem Küchenbild von Grit schon sehr nahe.:

Die Untermieterin kann verstehen, dass man so etwas eigentlich kaum glauben kann. Sie konnte dies auch nicht, als sie es sah.

Und nochmals, egal wie man wettert, dies lässt sich mit Fotos beweisen, aber die darf wie gesagt, die Untermieterin nicht zeigen außer gegenüber einem Gericht, oder der Staatsanwaltschaft.

Natürlich bedauert diesen Umstand die Untermieterin, denn eine Veröffentlichung solcher Bilder würden ganz schnell die erfundenen Dinge und Angriffe der Vermieterin ihr gegenüber beenden, aber sie hält sich eben an Gesetze und postet/veröffentlicht  nicht etwas im Internet, was man nicht veröffentlichen oder nutzen darf.

Ach Mist, zu weit abgeschweift, daher zurück zum 29.07.2020.

Die Vermieterin neigt dazu, wenn die Untermieterin Telefonate führt, sich schreiend in diese Telefonate einzumischen. Ja, ist kein Märchen es gibt ausreichend Zeugen dafür, denn jedes Telefonat hat ein Gegenüber der es durch das Telefon hören kann.

Als Untermieterin geht man nicht auf jedes Detail ein, aber dies ist vorgefallen:

Die Vermieterin erfindet einen auf den 14.08.2020 terminierte Vorwegnahme der Tiere der Untermieterin durch das Veterinäramt nebst einem nicht näher benannten Tierschutzverein, erklärt auch noch, das Veterinäramt habe sie darüber informiert und haut diesen frei erfundenen "Knaller" raus, als die Untermieterin telefonierte.......und erklärt zusätzlich, dass dies zu dem Zeitpunkt in dem die Untermieterin im Gerichtssaal säße (wegen des Mietrechtsstreites mit der Vermieterin) und nichts dagegen tun könnte.

Klevere Idee nicht? Nur echt unpraktisch, da war jemand am anderen Ende der Telefonleitung und hörte diese Ankündigung. 

Der ganze Verlauf wie es sich entwickelte, ist zu lang. Der ist auch nicht wichtig. Daher nur eine Kurzform in wesentlichen Teilen:

Nach dieser Ankündigung durch die Vermieterin kontaktierte die Untermieterin sofort das zuständige Veterinäramt, schließlich pflegt man offenen und ehrlichen Kontakt, und fragte nach diesem Sachverhalt.

Das Veterinäramt bestätigte, dass sie an die Vermieterin weder Infos zur Untermieterin und deren Tiere gegeben hätten, was diese behauptete, auch keinerlei Aktion gegenüber der Untermieterin am 14.08.2020 von Seiten des Veterinäramtes geplant sei und schon gar nicht der Vermieterin von Seiten des Veterinäramtes gegenüber bekannt gegeben würde. 

Daraus musste nun die Untermieterin schlussfolgern, dass die Vermieterin, deren Interesse an einer medial wirksamen "Katzenrettung" möglicher Weise nicht mehr aus ihrem Verlangen zu löschen war, in Eigenregie etwas plante und an diesem Tage umsetzen wollte, da das unfähige Veterinäramt ja  nicht handelte.  

Schon mal den Begriff Selbstjustiz gehört?

Schließlich schrie der Fanclan der Vermieterin im Internet ja danach, dass diese endlich handeln müsse. Und in solchen Situationen überlegen sich Menschen durchaus einmal Dinge zu tun, die man lieber nicht tun sollte, weil sie ihr Gesicht der Fangemeinde gegenüber nicht verlieren wollen. Und Hubertus zeigte sich schnell in Facebook bereit, da mitzuwirken.

Dass es sich dabei dann sogar um eine schwere Straftat handeln könne, auch noch mit Aneignung von Eigentum anderer, könnte dabei glatt übersehen werden.

Im hier geschilderten Fall war es daher der Verdacht der Planung der Durchführung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls zur Aneignung der Tiere, durch Dritte (und nicht das Vetamt), der aber wohl, zum Unmut der Planer, verhindert wurde.

Und da Hubertus sich ja gerne im Tierschutz engagiert, schon betonte dass er er für die Vermieterin gegen die Untermieterin da schon aktiv sei, schon komisch dass Hubertus dann nach 9 Monaten seit dem letzten Besuch bei der Vermieterin,  ausgerechnet an diesem Tag und um diese Uhrzeit einen Besuch dieser abstattete. Zufälle gibt's... schon irre.

Trau, scha
u, wem.....

Und jetzt darf geraten werden, warum am 14.08.2020 der Gerichtstermin abgesagt wurde. Richtig, weil da die Untermieterin ihr Eigentum schützte und die Wohnung nicht verließ. 

Daher stellte die Untermieterin auch einen Befangenheitsantrag (der basierend auf der möglichen vermuteten Straftat die geplant war gestellt wurde), da ansonsten der Termin stattgefunden hätte. Und ob sie dann noch ihre Tiere vorgefunden hätte, who knows. Das Risiko wollte sie nicht eingehen und musste es auch nicht. Eine absolut richtige Entscheidung.


Es soll ja Menschen geben, die diskutieren im Wissen, so etwas selber schon einmal getan, bzw. anderen bei so einer Aktion unterstützt zu haben, gerne dann in Facebook mit. Statt auf ein Veterinäramt zu warten, oder die Polizei zu rufen, eben selber in fremdes Eigentum eindrangen und sich Tiere Dritter widerrechtlich aneigneten.

So etwas adelt nicht. Auch nicht im Tierschutz.Selbstjustiz ist kein Tierschutz. 

Als die Vermieterin im Laufe der Zeit merkte, komisch da holt keiner vom Vetamt Tiere raus, was ihr ja nicht gefiel, versuchte sie nochmals, jetzt gezielt durch eine bewusst falsche Behauptung, das Veterinäramt zum Einschreiten zu bewegen. 

Sie behauptete gegenüber dem Veterinäramt, die Untermieterin würde ihre Tiere in völliger Dunkelheit halten durch völlig geschlossene Rolläden. Als die Untermieterin einen Anruf vom Veterinäramt bekam, in dem ihr diese Anschuldigung mitgeteilt wurde, konnte sich die Untermieterin auch erklären, was das Rumgerenne der Vermieterin einige Tage vorher auf der Straße und die Fotografiererei dort sollte.

Die Vermieterin hat überhaupt nicht bemerkt, wie sie von der Untermieterin bei dieser Aktion beobachtet wurde. Denn dadurch, dass die Rollläden nicht ganz geschlossen waren, war die Vermieterin aus dem vor Sonne geschützten Raum hervorragend zu sehen, aber die Vermieterin, die in der Sonne stand, konnte nicht von unten in den dadurch dunkleren Raum sehen. 

Dort machte die Vermieterin Fotos der Fenster der Untermieterin. Blöd nur, wenn man Fakebilder, also bewusst manipulierte Fotos von geöffnete Rolläden macht, die unten deutlich hochgezogen sind, man sich aber so auf dem Bürgersteig schräg unterhalb positioniert, dass durch die darunterliegende Fensterbank der EIndruck entsteht, dies Rolläden seien bis unten herunter gelassen.

Diese Fotos machte die Vermieterin mit einem Handy, welches ihr Kind ihr kurz vorher gab Und sie wurde dabei von der Untermieterin unbemerkt beobachtet. Die Vermieterin muss aber keine Angst haben, denn die Untermieterin fotografiert nicht heimlich Personen, so wie die Vermieterin es mit der Untermieterin aus dem Wohnzimmerfenster heraus einmal machte.
Denn Personen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren, ist übrigend verboten. Daher findet die Untermieterin es gut, dass man ihr die Bilder zur Verfügung stellte, die die Vermieterin heimlich von dieser machte.  

Dieser Link hilft: https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/

Aber es könnte zusätzlich möglich sein, dass Nachbarn, als auch Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebes gegenüber dem Haus, die Vermieterin auch noch bei dieser Handy-Fotoaktion auf dem Bürgersteig in Richtung Fenster beobachteten und dies bestätigen könnten, als vielleicht auch werden. 

Die Vermieterin versuchte, durch manipulierten Aufnahmewinkel, die zum HItzeschutz durch Sonneneinstrahlung herab gelassenen Rolläden, als tierschutzrechtlich relevanten Verstoß dem Veterinäramt unter zu jubeln. 

Warum dabei auch die nach eigenen Angaben als Auftragsfotograf beruflich tätige Vermieterin ihre gestellten Fotos mit einem Handy, und nicht mit einer richtigen Kamera machte, ist auch interessant. Hat tolle Kameraequipment vom Kind bekommen und knipst Fenster mit dem Handy. 


Wie dies zu werten ist in der Handlung, und was die Vermieterin damit bewusst beim Veterinäramt bezwecken wollte, das wird die Staatsanwaltschaft dann klären und entscheiden. Denn dieser wird das Veterinäramt die Fotos zur Verfügung stellen, die die Vermieterin dem Veterinäramt übersandte. Die Untermieterin ist gespannt, wie diese Aktion dann bewertet wird.

Hätte die Vermieterin einfach mal die Straßenseite gewechselt, sie hätte nicht behaupten können, die Tiere würden in völliger Dunkelheit gehalten, denn von dort aus hätte man sofort gesehen, die Rollläden sind nicht komplett herunter gelassen.

Und selbst wenn man Rollläden komplett schließen würde, bedeutet es nicht, dahinter ist völlige Dunkelheit. Es könnte dann immer noch Licht brennen.

Aber man kennt sich ja aus, weiß wie man schöne Fotos macht, aber die sind manchmal noch weniger als die halbe Wahrheit.

Übrigens, die Untermieterin kann dies auch und so kann gegenüber der Staatsanwaltschaft auch gut nachgestellt werden, wie die Vermieterin die Bilder in der entsprechenden Absicht zum Schaden der Untermieterin erzeugte.

Dieses Bild wurde von der Untermieterin nah am Haus stehend nach oben fortografiert. Die Fensterbänke verdecken den unteren Teil der Rollläden. Somit wirken die Fenster aus diesem Winkel wie völlig geschlossen. Allerdings verfügen Rolläden über Licht-/Luftschlitze zwischen den Lamellen. Ist der Rolladen nicht völlig herunter gelassen, sind diese sichtbar.

Diese schließen sich erst, wenn die Rollläden gänzlich herab gelassen werden. Hat die Vermieterin nicht bedacht, halt einfach im Übereifer übersehen. Kann ja mal vorkommen. Ein guter Fotograf sollte daher auf jede Details einer zu fotografierenden Szene achten, wenn er jemandem etwas unter die Weste jubeln will..




Tja und nur ein paar Schritte, wenn man  sich weiter vom Haus entfernen, zapp... und schon fällte die Täuschung auf:




Und nein, die Untermieterin hat nicht Bilder von geschlossenen Fenstern gemacht, ist dann hoch gelaufen, hat schnell die Rollläden etwas aufgezogen und von der anderen Straßenseite erneut fotografiert.

An den Metadaten der Bilder kann man erkennen, sie sind innerhalb kurzer Zeit hintereinander gemacht. Zwar ist die Untermieterin sportlich, aber fliegen, nein dies kann sie nicht.

Übrigens. die Untermieterin hat in die Fenster extra Rahmen mit Katzenschutznetzen und Fliegengittern eingebaut. Die Tiere haben seit mehrere Wochen einen Sitzplatz, jeden Tag,24 Stunden lang,durch die komplett geöffneten Fenster. Man sieht sogar ein Tier dort sitzen. Und durch die in die Fenster durch die Untermieterin eingesetzten Holzrahmen mit Netzen, kann man die Rolläden überhaupt nicht mehr ganz schliessen. Dort ist dann der Holzrahmen im Weg. Solche Details sollte man schon wissen, wenn man unwahre Behauptungen zu Lasten der Untermieterin erfindet.

Ach die armen Katzen, Frischluft, einen Sonnenplatz mit Aussicht, und trotzdem in einem wohltemperierten Raum durch den Sonnenschutz, der ein extremes aufheizen des Bereiches dahinter verhindert. Ja, sie müssen echt gerettet werden.

Kein Fenster der Vermieterin kann so, durch Netze gesichert, für die Katzen geöffnet werden. 

Noch Fragen?

Ach und noch ein kleiner Gruß an Hubertus.

Bei seinem Weihnachtsbesuch bei der Vermieterin im Dezember 2019, als man gemütlich zusammen auch mit der Untermieterin und anderen Gästen am Tisch die Weihnachtsgans verspeiste, war Hubertus auch bei der Untermieterin und ihren Katzen im Wohnbereich dieser zu Besuch. War fasziniert von den Mustern, sei halt nicht seine Farbe und Rasse, aber wären schöne Tiere. Halt nur nicht sein Ding.

Er sah an diesem Tag alle Tiere, die dort heute auch noch sind, dazu 3 große Kratzbäume, darunter einen tollen 2 Meter hohen Naturkratzbaum, Kratztonne, Regalliegeplätze, Spielhöhlen usw..

Wenn man doch im Tierschutz tätig ist und die leidenden armen Kreaturen im Dezember 2019 selber lobte und streichelte, dann kann man sicher auch erklären, warum man dann urplötzlich, um die Vermieterin mental zu unterstützen, im Juni 2020  eine ganz andere Erleuchtung hat. Hat Hubertus gar 6 Monate lang Katzenelend verschwiegen? Dann schäm Dich Hubertus. Pfui Pfui Pfui......Ist Hubertus glaubhaft? Wohl kaum.

Hubertus, Du machst Dich echt mitschuldig, hättest Du mal die Polizei an dem Abend des Gänseessens gerufen, bei den unzumutbaren Zuständen im Wohnbereich der Untermieterin.

Als Untermieterin findet man, dass dieses Theaterstück von Hubertus, als Dank vielleicht für geschenkte Tiere von Seiten der Vermieterin, echte Bühnenreife erlangt. Und da gibt es von Seiten der Untermieterin einen tosenden Applaus (sagte ja, ich liebe diese Video).



Ach und Hubertus, noch eins, damit Du im Dezember 2019 zu Weihnachten in einem sauberen Wohnzimmer sitzen konntest, hat die Untermieterin ganz schön mitgeputzt. Wenn Du gewusst hättest wie es vorher aussah... und stell Dir die Frage, warum die große Flügeltür im Wohnzimmer zum nächsten Raum zu war, zu blieb und auch die Tür des Raumes, der auch der Zugang zur Terrasse ist, zum Flur verschlossen blieb.

Es hätte einen Grund geben können, der Hubertus sehr verunsichert hätte.

P.S. dass die Vermieterin an Hubertus eine Katze verschenkte, Hubertus aber als Geschenk zu Weihnachten nur ein kleines Päckchen "Ferrero Küsschen"  zurück an die Vermieterin. Hubertus, keine gute Aktion. Man war "Not amused" auf Seiten der Beschenkten. Das nächste Mal bitte etwas im Gegenwert der geschenkten Katze, das wirkt dann wertiger und man steigt in der Gunst.

Mir hat die mitgebrachte Packung Ferrero Küsschen, die mir Hubertus schenkte, jedenfalls hervorragend geschmeckt. 

Und warum Hubertus am 14.08.2020 nicht mal bei der Untermieterin vorbeischaute, eigentlich sehr schade. Hätte ja mal an der Tür klopfen klnnen und "Hallo" sagen. War ja zeitig in der Wohnung der Vermieterin. Hätte Hubertus ja mal im Raum der Untermieterin schnuppern können, wie Katzenhaltung selbst im Sommer in einem recht kleinen, aber angenehm riechenden Wohnbereich möglich ist. Hubertus zog es jedoch vor, den Duft der durch die Tiere der Vermieterin ehemals verkoteten und vollurinierten Flures einzuatmen.

Vielleicht hatte auch Hubertus einfach Angst enttäuscht zu werden, wenn es nicht im Wohnbereich der Untermieterin so gerochen hätte wie im Flur, der Küche und dem Bad.

Selbst nach vielen Wochen, in denen sich die Tiere der Vermieterin nur noch in Wohn- Schlafzimmer und Terrasse aufhalten dürfen/können, hat der Gestank im Flur nicht wesentlich abgenommen. Wieviele es der ehemals fast 30 sind? Laut Vermieterin sind es nur noch 6 Tiere. Wo sind die nur alle hin, und warum musste man sie eigentlich abgeben? 

Grit, nicht Lust die Untermieterin besuchen zu kommen und den Flur selber zu beriechen? 

Die Untermieterin lädt gerne jeden der Fangemeinde ein auf einen Kaffee vorbei zu kommen, wenn es sich zeitlich bis zu ihrem Umzug vereinbaren läßt. Man kann sich dann schön in die Gemeinschaftsküche setzen, und natürlich auch die armen Tiere der Untermieterin besuchen. Nur Mut. bis zum 30.08.2020 steht Kaffee bereit. Wer traut sich mal vorbei zu kommen?

Geht aber nur bis zum 31.08.2020. Das ist der Tag des Umzuges, endlich frische Luft, der Gestank darf ruhig in der Wohnung der Vermieterin zurück bleiben. Den nimmt die Untermieterin nicht mit.




Kosten, auf denen man sitzen bleibt.... oder viel Wind um nichts!

  Manchmal stellt man sich die Frage, wie man als Rechtsanwalt seinem Mandanten das Geld aus der Tasche zieht, und der Mandant es nie wieder...